… 2. (1) Islamische Religionsgesellschaften ordnen und verwalten ihre inneren Angelegenheiten selbständig. Sie sind in Bekenntnis und Lehre frei und haben das Recht der öffentlichen Religionsausübung. (2) Islamische Religionsgesellschaften genießen denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Auch ihre Lehren, Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen…
…Teilnehmer an Proben und Mitwirkende an künstlerischen Darbietungen gilt § 3 sinngemäß. (11) Die Abs. 1 bis 9 gelten nicht für 1. Veranstaltungen im privaten Wohnbereich, 2. Veranstaltungen zur Religionsausübung mit Ausnahme von Hochzeiten und Begräbnissen, 3. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr. 98/1953…
…von 26 Wochenstunden. Die nicht erfolgte Teilnahme an Religion darf nicht zu meinem Nachteil gewertet werden, da dies kein Erfordernis einer zielstrebigen Berufsausbildung sein kann und mich im Grundrecht auf freie Religionsausübung, somit auch Nichtausübung beeinträchtigen würde. Insbesondere wurde aber nicht berücksichtigt, dass im wöchentlichen…
…auch die Tagesgebühr entsprechend berechnet. Dabei würde sich die Bf. dabei auf das Grundrecht auf Religionsausübung beziehen, das sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch in der Österreichischen Verfassung gesetzlich verankert ist. Bei der Erstellung der beiliegenden Unterlagen hätte sich herausgestellt, dass einige Beträge von…
… 2. (1) Islamische Religionsgesellschaften ordnen und verwalten ihrer inneren Angelegenheiten selbstständig. Sie sind in Bekenntnis und Lehre frei und haben das Recht der öffentlichen Religionsausübung. (2) Islamische Religionsgesellschaften genießen denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Auch ihre Lehren, Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen…
…Grob die Hälfte der Vereinsausgaben werden für Zwecke der Bibellehre aufgewendet. Die Religionsausübung stellt nach dem Beschwerdevorbringen die Haupttätigkeit des Beschwerdeführers dar, zumal wöchentlich religiöse Versammlungen und Bibelstunden stattfanden und während des Sommers wöchentlich Vorträge zur Kirchengeschichte des L-Tal vor Teilnehmern der religiösen Versammlungen…
…Somit sind Kultusgemeinden nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet für die Ausbildung zu sorgen. Gemäß Art. 15 Staatsgrundgesetz hat jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbstständig, bleibt im Besitz und Genusse ihrer für…
…Eine Bejahung dieser Frage würde nach Ansicht des Bf. unzulässigerweise in sein Grundrecht auf Freiheit der Religionsausübung eingreifen. Diesem Vorbringen ist seitens des Bundesfinanzgerichtes wie folgt zu begegnen: Wird die Gebührenpflicht für Kurzparkzonen ausschließlich auf Werktage eingeschränkt, sind von der Gebührenpflicht nur allgemein gültige gesetzliche…
…Gebrauch gemacht. Er hat 2012 Beiträge in Höhe von 6.479,16 Euro an eine private Krankenversicherungsgesellschaft (xxxx) geleistet. Art. 15 StGG lautet: "Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im…
…solange ihr Wohnsitz im Inland gelegen ist, in der Krankenversicherung auf Antrag selbstversichern. Art. 15 StGG lautet: „Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus…
…1986, VIII R 188/84, BStBl. 1986 II S. 373). Die Religionsausübung gehört damit unzweifelhaft in den Bereich der Lebensführung. Die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft ist Ausfluss einer in der Privatsphäre getroffenen Entscheidung (vgl. VwGH 12.9.1972, 1786/70; VwGH 23.11.1994…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch Rechtsanwalt Ing. Mag. Hamza Ovacin, Stadtstraße 33, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 2. November 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober…
Wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31) die Grenzen überschreitet, die einem begünstigungsschädlichen "unentbehrlichen Hilfsbetrieb", also einem "Zweckverwirklichungsbetrieb", gezogen sind, oder überschreitet er den Bedingungs- und Wirkungskreis eines "entbehrlichen Hilfsbetriebes", werden also die der an sich begünstigten Körperschaft dienenden Potentiale, insbesondere die geschäftsartigen, betriebsähnlichen Mittel in einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache Y gegen den Bescheid des FA L vom 09.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Hamza Ovacin, Stadtstraße 33 3. Stock, 6850 Dornbirn, und Zeki Aydogmus, Grünfeldstraße 21, 4523 Neuzeug, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2021 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde des Herrn Walter Bf vom 21.8.2012 gegen den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes F A für 2010 vom 23.7.2012 und gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes X . betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2013 bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf über die Beschwerden vom 21.08.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 02.08.2013 betreffend die Nachforderung von Lohnsteuer und die Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf+Adr., vertreten durch Dietrich Rechtsanwalts GmbH, Operngasse 6, 1010 Wien 1. RV/7100965/2009: gegen den Bescheid vom 29. Jänner 2009, ErfNr. x1, 2. RV/7100966…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Arno Georg Sauberer, Neubaugürtel 41, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 5. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Mai…