…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…Feststellungen durch die Betriebsprüfung im Betriebsprüfungsbericht bezogen und sei dazu wie folgt auszuführen: Die GmbH habe Reiseleistungen von mehr als EUR 100.000,00 pro Jahr in die Türkei vermittelt und wären somit die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet Türkei echt steuerbefreit gewesen. Im Umsatzsteuerbescheid 2012 befinde…
…dem die im Abs 5. bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der Reisevorleistung zu ermitteln ist…
…soweit es sich um Besorgungsleistungen handelt. Eigenleistungen müssten - wie oben ausgeführt - gesondert besteuert werden und zwar - soweit ersichtlich - mit dem Normalsteuersatz von 20%. Aufwendungen, denen keine Reisevorleistungen im Sinne des § 23 Abs. 4 UStG 1994 zu Grunde liegen (insbesondere die anteiligen Kosten für die Zentrale…
…Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass der Ort von Roamingleistungen, die an im Drittlandsgebiet ansässige Kunden erbrachten werden, nicht in Österreich liegt und auch nicht unionsrechtskonform durch die VO BGBI II Nr. 383/2003 in der Fassung BGBI II Nr…
…den Spediteur, Frachtführer oder Verfrachter. (9) Gelangt der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten aus dem Drittlandsgebiet in das Gebiet eines Mitgliedstaates, so ist diese Lieferung als im Einfuhrland ausgeführt zu behandeln, wenn…
IM NAMEN DER REPUBLIK 1. Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch A, gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 12. Juli 2013, betreffend amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2008 bis 2010, Umsatzsteuer für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch StB über die Beschwerde vom 8. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. September 2018 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2017 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch Vertreterin, Adresse2 , über die Beschwerde vom 30.01.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Salzburg-Stadt, vom 21.01.2015 betreffend Einkommensteuer 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 11.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 13.01.2016, betreffend die Erstattung von Vorsteuern für die Zeiträume 01-03…
…2004/15/0010 und 22. November 2006, 2005/15/0104) gefordertes Abstellen auf die Steuerbelastung im Drittland - ohne dies ausdrücklich zu erwähnen - materiell getrennt hat. Insofern hatte das EuGH-Urteil eine Änderung der innerstaatlichen Rechtsansicht herbeigeführt. Abgesehen davon hat er keinen Vertrauenstatbestand in die als…
…Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 und hat er Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet, wird die Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn die Leistung von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet…
…oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Drittlandsgebiet ausgeführt; … (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: … 12. die Telekommunikationsdienste; … (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt…
…Lieferungen und Dienstleistungen für die Erbringung der Reiseleistung entstünden, soweit diese Reisevorleistungen dem Reisenden unmittelbar zu Gute käme. Reiseleistungen seien nach dem Regime der Margenbesteuerung zu beurteilen. Für das Besteuerungsrecht im umsatzsteuerlichen Sinne sei der Ort maßgebend, an dem das Reisebüro den Sitz seiner wirtschaftlichen…
…bestimmt, der Ort der sonstigen Leistungen danach richtet, wo die sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Die Steuerpflicht der gegenständlichen Ausgangsumsätze der Bf…