…nicht abgezogen werden. § 26 Z 4 leg. cit. zufolge, gehören Beträge, die (an den Stpfl) aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tages- oder Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zu den Einkünften nach § 25. Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn entweder ein Arbeitnehmer …
Da daher die vorgenannte Bestimmung u. a. für Außendiensttätigkeiten, sowie (nach Ansicht der Finanzverwaltung allerdings subsidiär bzw. nur in Fällen einer Innendiensttätigkeit) für vorübergehende Tätigkeiten an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde (zum Beispiel zu Ausbildungs- oder Schulungszwecken) eine Steuerfreiheit vom AG nach (ihn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch RA Mag. Wolfgang Kleinhappel, Rabensteig 8/3A, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 9.10.2013, betreffend Einkommensteuer des Jahres 2012, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Name, Adresse, gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 13.05.2009, betreffend Gewährung der Tagesgelder als Werbungskosten zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch fp steuerberatung gmbh & co kg, Lutterottistraße 2, 6460 Imst, gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 7.10.2011, betreffend Einkommensteuer des Jahres 2009, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 15. März 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. Februar 2015 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 zu Recht erkannt. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch RA Mag. Wolfgang Kleinhappel, Rabensteig 8/3A, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 20.03.2015, betreffend Einkommensteuer des Jahres 2013, zu…
…Arbeitslohn): Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: Beiträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Gemäß § 82 EStG 1988…
…Reise Werbungskosten dar, andernfalls liegen nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung vor. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zählen Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Dienstreise liegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adresse, über die Beschwerde vom 06.08.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 16.07.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012, St.Nr.: 007, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RF in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 23.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb, vom 31. März 2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 14. Februar 2014, FA 22 1234, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008, zu Recht…
…1988 zählt bestimmte Vorteile aus einem Dienstverhältnis auf, die nicht der Besteuerung unterliegen. Nach Z 4 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor…
…in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit. Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs…
…GF), ***G***, geleistete Vergütungen (Honorare sowie Reisevergütungen) und Sachbezug betreffend eines ihm zur Verfügung gestellten arbeitgebereigenen PKW lohnsteuerlich nicht erfasst worden sind. Die betreffenden Lohnabgaben wurden jeweils nachverrechnet und bescheidmäßig festgesetzt Mit Haftungsbescheid für das Jahr 2015 vom 14.06.2017 wurde die Bf. gemäß…
…durch entsprechende Aufzeichnungen zu belegen. Nach § 26 Z 4 EStG 1988 gehören auch Kilometergelder, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch im Zusammenhang mit der Auszahlung von Kilometergeldern nach § 26 EStG 1988 gilt der Grundsatz…
…den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütung (Fahrtkostenvergütungen) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Wenn bei einer Auslandsdienstreise keine höheren Kosten der Nächtigung einschließlich der Kosten des Frühstücks nachgewiesen werden, dann kann das den Bundesbediensteten zustehende Nächtigungsgeld…
…nicht strittig. 2. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag…
…Z 4 Einkommensteuergesetz 1988 lautet: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: 4. Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers - seinen Dienstort (Büro…
…die nicht der Besteuerung unterliegen. Nach Abs. 4 der Bestimmung gehören dazu „ Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden.“ III. Auf Basis der festgestellten Sach- und der dargestellten Rechtslage erfolgte die vom FA vorgenommene Gegenverrechnung…