…GmbH). Bis 1998 waren die Eltern und die beiden Söhne E. und Chr. der Familie L. Gesellschafter. Die GmbH bilanziert zum Regelbilanzstichtag 31.12. Im Anschluss daran waren die Beteiligungsverhältnisse wie Folgt gestaltet: 21.02.1998 - 05.11.2011: E.L. sen. 25%, E.L…
…auf die ***Bf1*** als übernehmende Gesellschaft It. Verschmelzungsvertrag vom 13.7.2017 (Nachtrag vom 14.9.2017) mit Verschmelzungsstichtag zum 31.1.2017 (Regelbilanzstichtag der übertragenden Gesellschaft). Entgegen der Ausführung der steuerlichen Vertretung auf Seite 3 oben, wo von einem "up-stream-merger" gesprochen wird…
… 12 Abs 2 UmgrStG für denkmöglich gehalten, in denen eine Umgründung auf den dem Regelbilanzstichtag des Umgründenden folgenden Tag erfolgen soll und an diesem Folgetag kein aktiver Geschäftsbetrieb des Umgründenden gegeben ist. … Eine darüber hinausgehende noch extensivere Auslegung ist im Gesetz nicht begründbar.' Außerdem…
…Zwischenabschlusses auf den Folgetag anlässlich einer späteren abgabenbehördlichen Überprüfung keine Bedenken, die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG als gegeben anzunehmen. Eine analoge Ansicht wird auch für einen Zusammenschlussstichtag einen Tag vor dem Regelbilanzstichtag (zB dem 30.12.) gelten können. Dies kann bei Mehrfachzügen außerhalb des …
…Die in den genannten Umgründungstatbeständen einkommensteuerrechtlich vorgesehene fiktive Gesamtrechtsnachfolge ist diesbezüglich kein Hindernis, dh der Rechtsnachfolger ist nicht an den Regelbilanzstichtag des Rechtsvorgängers gebunden. Dies gilt uE auch für den Fall der Übertragung des Vermögens einer GesBR auf eine OG oder KG (keine formwechselnde Umwandlung…
…bzw. die Anteilsübertragung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Beteiligungskörperschaft erfüllen die Voraussetzungen der vollen Zugehörigkeit. Wird daher die finanzielle Verbindung zB erst einen Tag nach Beginn eines Wirtschaftsjahres begründet (bei Regelbilanzstichtag der Zielkörperschaft daher am 2. Jänner) oder vor Ablauf des Wirtschaftsjahres der Körperschaft beendet…
…bzw. die Anteilsübertragung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Beteiligungskörperschaft erfüllen die Voraussetzungen der vollen Zugehörigkeit. Wird daher die finanzielle Verbindung zB erst einen Tag nach Beginn eines Wirtschaftsjahres begründet (bei Regelbilanzstichtag der Zielkörperschaft daher am 2. Jänner) oder vor Ablauf des Wirtschaftsjahres der Körperschaft beendet…
…Huber/Khun, UmgrStG 5 , § 2 Rz 11). Weicht der Verschmelzungsstichtag vom Regelbilanzstichtag ab, so ist für das entstehende Rumpfwirtschaftsjahr der Gewinn nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln; die Besteuerung des Rumpfwirtschaftsjahres erfolgt in jenem Veranlagungszeitraum, in dem das Rumpfwirtschaftsjahr endet (Kofler/Six in Kofler, UmgrStG 5…
…positiven Eigenkapital von rd. € 292.000,00 mit der Muttergesellschaft verschmolzen wurde. Zum letzten Regelbilanzstichtag 31.01.2004 war das Eigenkapital der BF trotz der Umsatzsteuervorschreibungen in Höhe von rd. € 1,3 Mio noch mit € 564.000,00 negativ gewesen. „Zuschüsse der…
…nicht getilgte und an die Anteilseigner überwälzbare Verbindlichkeiten das steuerliche Liquidationsergebnis somit um jenen Wert, mit dem sie zwar noch im Abwicklungs-Anfangsvermögen, welches jenem steuerlichen Betriebsvermögen, das an dem Regelbilanzstichtag anzusetzen war, welcher der Auflösung unmittelbar voranging, entspricht (Kanduth-Kristen/Komarek, ÖStZ 2015/635…
…belastet sind. Leider verstärkt sich dieser Trend laufend, weil international agierende Konzerne den Regelbilanzstichtag zunehmend mit dem Kalenderjahr gleichschalten. Dementsprechend besteht bei unserer Gesellschaft als Arbeitgeber im ersten Kalenderhalbjahr auch eine hohe Liquidität aus den Honorareinnahmen im ersten Kalenderhalbjahr. Diese Saisonalität belastet u.a. nachweislich…
…Bilanz ist eine notwendige Folge der Tatsache, dass nach § 13 zu jedem beliebigen Stichtag eingebracht werden kann. Grundlage einer Einbringung zum Regelbilanzstichtag ist der Jahresabschluss des einbringenden Kaufmannes, bei anderen Einbringenden eine Vermögensübersicht (Steuerbilanz im Sinne des § 4 EStG). Grundlage einer Einbringung zu einem Zwischenstichtag…
…Bilanz ist eine notwendige Folge der Tatsache, dass nach § 13 zu jedem beliebigen Stichtag eingebracht werden kann. Grundlage einer Einbringung zum Regelbilanzstichtag ist der Jahresabschluss des einbringenden Kaufmannes, bei anderen Einbringenden eine Vermögensübersicht (Steuerbilanz im Sinne des § 4 EStG). Grundlage einer Einbringung zu einem Zwischenstichtag…
…Bilanz ist eine notwendige Folge der Tatsache, dass nach § 13 zu jedem beliebigen Stichtag eingebracht werden kann. Grundlage einer Einbringung zum Regelbilanzstichtag ist der Jahresabschluss des einbringenden Kaufmannes, bei anderen Einbringenden eine Vermögensübersicht (Steuerbilanz im Sinne des § 4 EStG). Grundlage einer Einbringung zu einem Zwischenstichtag…
…Zustimmung des Finanzamtes iSd § 2 Abs. 7 EStG ein. Wird als Einbringungsstichtag ein vom Regelbilanzstichtag abweichender Tag festgelegt, entsteht für den Einbringenden ein Rumpfwirtschaftsjahr. Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart des Einbringenden und daher insbesondere auch für die Einbringung von Betrieben, die den Gewinn auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden_A, den Richter_B sowie die fachkundigen [...] in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 27. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12. August 2021 betreffend…
In der Möglichkeit der Komplementärin, bei Nichterreichen eines Mindestkapitals die Gesellschaft wieder aufzulösen, wird keine Einschränkung der Unternehmerinitiative der Beteiligten gesehen, weil es sich um eine Vorbedingung für die eingegangene Unternehmung handelt, die festlegt, dass nur unter entsprechenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geplante Betrieb überhaupt sinnvoll…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…