IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Februar 2026 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 16. Februar 2026 betreffend Zurückweisung eines Antrages gemäß § 299 BAO auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen eines Finanzvergehen nach § 15 Abs 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 27.1.2026 gegen den Zurückweisungsbescheid des Amtes für…
…hatte das BFG keinen Zweifel, dass nur der Lohnzettel L 16 zu erfassen ist. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde § 243 BAO Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, sind Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 20. Februar 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Februar 2025 betreffend Zurückweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 26. Jänner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 28. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Juli 2023 betreffend Umsatzsteuer 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung…
…wäre (Einkommen lt. Bescheid vom 14. November 2022: 1.839,12 €). Die unterschiedlichen Steuergutschriften resultieren ausschließlich aus den erstattungsfähigen SV-Beiträgen. Betreffend der Rechtzeitigkeit der Beschwerde sind folgende Daten relevant: < 14. November 2022: Einkommensteuerbescheid 2021 (nach Wiederaufnahme des Verfahrens) < 14. November 2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 14. Mai 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
…Ob die beschwerdeführenden Gesellschaften bzw ihre steuerliche Vertretung die Beschwerdefristversäumung als solche tatsächlich erkannt haben, ist für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des gegenständlichen Wiedereinsetzungsantrages vor dem Hintergrund der obig dargestellten Rechtslage nicht relevant; es kommt auf die zumutbare Erkennbarkeit an. Dabei hätte auch - wie in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Ebner, die Richterin Mag. Aloisia Bergauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag. Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf3***, ***Bf3-Adr*** vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse…
…Ob die beschwerdeführenden Gesellschaften bzw ihre steuerliche Vertretung die Beschwerdefristversäumung als solche tatsächlich erkannt haben, ist für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des gegenständlichen Wiedereinsetzungsantrages vor dem Hintergrund der obig dargestellten Rechtslage nicht relevant; es kommt auf die zumutbare Erkennbarkeit an. Dabei hätte auch - wie in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Ebner, die Richterin Mag. Aloisia Bergauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag. Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf2***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse…
…Ob die beschwerdeführenden Gesellschaften bzw ihre steuerliche Vertretung die Beschwerdefristversäumung als solche tatsächlich erkannt haben, ist für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des gegenständlichen Wiedereinsetzungsantrages vor dem Hintergrund der obig dargestellten Rechtslage nicht relevant; es kommt auf die zumutbare Erkennbarkeit an. Dabei hätte auch - wie in…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Dezember 2021 gegen das Straferkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 18.10.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.10.2021 betreffend Umsatzsteuer 2020 zu Recht erkannt: I. Die…
…BAO obliegt die Zurückweisung nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. B. Erwägungen im gegenständlichen Fall: Strittig war im gegenständlichen Fall die Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages. Nach Ansicht des Finanzamtes war dieser als verspätet zurückweisen, da er nicht innerhalb der hierfür gesetzlich vorgesehenen Frist von einem Monat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die von der belangten Behörde Finanzamt Österreich am 12. Juli 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** ausgefertigten Bescheide über die Zurückweisung der Anträge auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide für die…
… VwGH 31. Oktober 1991, 90/16/0148). Im Beschwerdefall strittig ist jedoch die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Rechtzeitigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 11. März 2019. Der Wiedereinsetzungsantrag ist nur rechtzeitig, wenn er spätestens drei Monate nach Wegfall des Hindernisses gestellt…
… VwGH 31. Oktober 1991, 90/16/0148). Im Beschwerdefall strittig ist jedoch die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Rechtzeitigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 11. März 2019. Der Wiedereinsetzungsantrag ist nur rechtzeitig, wenn er spätestens drei Monate nach Wegfall des Hindernisses gestellt…
… VwGH 31. Oktober 1991, 90/16/0148). Im Beschwerdefall strittig ist jedoch die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Rechtzeitigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 11. März 2019. Der Wiedereinsetzungsantrag ist nur rechtzeitig, wenn er spätestens drei Monate nach Wegfall des Hindernisses gestellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) der N**** A****, [Adresse], vertreten durch Mag. Alfons Umschaden, 1010 Wien, Domgasse 4/9, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 1.2.2010…