BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3.4.2004 zu ErfNr.: xxx betreffend Grunderwerbsteuer beschlossen: Die als Berufung eingebrachte Beschwerde vom 28. Juni 2004 wird als gegenstandslos erklärt und die…
…vom 1. Oktober 2018, die als Bescheidadressaten die nicht mehr existierende "Verlassenschaft nach A" aufweisen, konnten somit keine Rechtswirkungen entfalten. Die dagegen – vom bereits eingeantworteten Erben im eigenen Namen - erhobenen Beschwerden waren daher mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 278 Abs. 1 lit. a BAO…
…weil es sich bei der genannten Erledigung um einen Nichtbescheid gehandelt hat, der keine Rechtswirkungen entfaltete. M angels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat der belangten Behörde aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber dem Beschwerdeführer erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002…
…Die vom Finanzamt nach rechtskräftiger Einantwortung an die "Verlassenschaft nach Bf" gerichtete Erledigung ging daher ins Leere; sie entfaltete somit keine Rechtswirkungen. Folglich richtete sich der Vorlageantrag vom 05.03.2018 gegen diese Erledigung nicht gegen einen Bescheid. Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus…
…dass es sich bei den genannten Feststellungsbescheiden um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zu der Beteiligung des Beschwerdeführers ergibt sich aus der am 25.4.2001 bei der belangten Behörde eingebrachten Einkommensteuererklärung 1999 und der am 8.6…
…für die Jahre 1998 bis 2001 Nichtbescheide vorgelegen seien. Damit steht fest, dass es sich bei den genannten Feststellungsbescheiden um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. 2. Beweiswürdigung Die Feststellung zu den Beteiligungen des Beschwerdeführers ergibt sich aus den am 4. bzw. 7…
…einer Lenkererhebung wurde festgestellt, dass der Bf. das Fahrzeug gelenkt hat. Eine gegenstandslos gewordene Organstrafverfügung hat keinerlei Rechtswirkungen auf das nachfolgende Strafverfahren und die Behörde hat in einem solchen Fall so vorzugehen, als ob eine Organstrafverfügung niemals erlassen worden wäre (vgl. VwGH vom 18.12…
…Neufassung des § 201 BAO dient primär der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden. Erstmalige Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben (zB von Dienstgeberbeiträgen) sollen somit grundsätzlich nur innerhalb jener Fristen (und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) zulässig sein, in denen bei…
…iSd § 18 Abs. 2 AVG müssen zu ihrer (Außen-)Wirksamkeit dem Empfänger nach den Bestimmungen des ZustG zugestellt werden. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so äußert ein derartiger Vorgang keine Rechtswirkungen, sofern es nicht zu einer Heilung iSd § 7 ZustG kommt. (Kolonovits/Muzak/Stöger…
… 278 zurückzuweisen ist. Ein Zurückweisungsgrund ist somit von Gesetzes wegen vorrangig wahrzunehmen. Da die als Feststellungsbescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes mangels richtiger Bescheidadressaten keine Rechtswirkungen entfalten, war die dagegen gerichtete Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…nicht vorgebracht. Ist ein Dokument zugestellt, so löst die neuerliche Zustellung des gleichen Dokumentes gemäß § 6 Zustellgesetz keine Rechtswirkungen aus. Die neuerliche Zustellung am 11.05.2015 löst daher nicht neuerlich den Lauf der Rechtsmittelfrist aus. Dies gilt auch dann, wenn die Behörde (zu Unrecht)…
…bereits als neuerlicher Aussetzungsantrag. Es ist nicht erforderlich, neben der Beschwerde noch zusätzlich einen separaten Aussetzungsantrag einzubringen Die Beschwerde gegen die Abweisung eines Aussetzungsantrags entfaltet bereits ex lege die Rechtswirkungen eines Aussetzungsantrags. Die Beschwerde vom 8. Jänner 2024 ist daher nicht zusätzlich auch noch als…
Die Neufassung des § 201 BAO durch das AbgRmRefG dient primär der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden (siehe 1128 BlgNR 21. GP, 9). Das Pendant zur Maßnahme nach § 201 BAO im Falle einer unrichtig durchgeführten Selbstberechnung stellt die…
…allgemeine Geltung haben. Diese allgemeine Geltung ergibt sich daraus, dass solche Beschlüsse für objektiv bestimmte Situationen gelten und Rechtswirkungen gegenüber einer allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppe erzeugen (vgl EuGH 6.11.2018, C-622/16 P bis C-624/16 P, Scuola Elemementare Maria Montessori…
…wurde über diese Rechtsfrage somit abschließend entschieden, wonach sich die Rechtswirkungen des Jahres 2013 auf die Folgejahre erstrecken. Die steuerliche Vertretung bringt jedoch in der Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2018 sowie in der Vorhaltsbeantwortung für das Jahr 2019 vom 21.2…
…die Zustellung erforderlichen sonstigen Angaben zu enthalten. § 6 ZustG lautet: § 6. Ist ein Dokument zugestellt, so löst die neuerliche Zustellung des gleichen Dokuments keine Rechtswirkungen aus. § 7 ZustG lautet: § 7. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch…
…Antrages auf Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) nur im Falle einer abweisenden Entscheidung vorgesehen. Bei Stattgabe eines Antrages ist die Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) ohne vorherige Bescheidausfertigung auszuzahlen (§ 12 FLAG 1967). Bescheide sind individuelle Rechtsakte, deren Rechtswirkungen sich grundsätzlich nur auf die Parteien des Verfahrens beziehen (vgl. Ritz, BAO 6, …
…wenn die Vertragsparteien – der Strohmann und der Dritte (bei der Verkaufskommission der Leistungsempfänger) einverständlich oder stillschweigend davon ausgehen, dass die Rechtswirkungen des Geschäftes gerade nicht zwischen ihnen, sondern zwischen dem Dritten und dem Hintermann eintreten sollen.[..]“ In der Beschwerde gegen den Bescheid des Zollamtes wird…
…vom 31.03.2025, die an die ***M*** GmbH, zu Handen des Masseverwalters ***Bf***, adressiert gewesen war, keine Rechtswirkungen entfalten konnte. 6. Am 30.07.2026 erließ die Abgabenbehörde den zur Erledigung vom 31.03.2025 inhaltlich gleichlautenden Abrechnungsbescheid gem. § 216 BAO. Die dagegen erhobene…
…für Dreiecksgeschäfte zur Anwendung kommen kann oder ob es bei der Anwendung der allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte bleibt. Die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte vermag nur bei vollständigem Vorliegen der geforderten Voraussetzungen (Art. 25 UStG 1994) folgende Rechtswirkungen zu entfalten: • Der innergemeinschaftliche Erwerb nach Art. 3 Abs…