…dem Bescheid angeschlossenen Aufstellung, gemäß Art. 220 Zollkodex (ZK) vorgenommen und der Beschwerdeführerin (Bf.) zur Entrichtung vorgeschrieben. Diesem Abgabenbescheid lag zu Grunde, dass die Bf. im Zeitraum vom 21. Februar 2013 bis zum 10. September 2014 als Anmelder und erklärter Warenempfänger die Überführung von Waren…
…der Aufhebung eines Bescheides durch Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass res iudicata vorliegt und dass "in dieser Sache" keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff der "res iudicata" ist wie jener der Rechtswirkung von Bescheiden eine Auswirkung…
…TZ 16 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Die Einwendungen gegen den Abgabenanspruch sind damit dem Verfahren gemäß § 248 BAO vorbehalten. Der Grundsatz "ne bis in idem" umschreibt die Rechtswirkung von Bescheiden und ist eine der grundlegenden Säulen der österreichischen Verfahrensrechtsordnung. Der Grundsatz besagt…
…Aufhebung eines Bescheides durch eine Berufungsvorentscheidung handelt es sich um eine meritorische Entscheidung mit der Rechtsfolge, dass "res iudicata" vorliegt und dass "in dieser Sache" keine weitere Entscheidung mehr ergehen darf. Der Begriff der "res iudicata" ist wie jener der Rechtswirkung von Bescheiden eine Auswirkung…
…Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung (Festsetzungs- oder Bemessungsverjährung). Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen von Bescheiden (Ritz, BAO6, § 207 Rz 7). § 207 Abs. 2…
…Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung (Festsetzungs- oder Bemessungsverjährung). Die Bemessungsverjährung betrifft nicht nur das Recht auf erstmalige Festsetzung, sondern erfasst auch Abänderungen von Bescheiden (Ritz, BAO6, § 207 Rz 7). § 207 Abs. 2…
…FAÖ-DS ***7*** aufgenommen und um Akteneinsicht bzw. um Mithilfe bei der Beibringung der "verschollenen" Bescheide ersucht. Dank des engagierten Verhaltens von zwei Herren (Veranlagungsreferat und Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge) gelang es nach Tagen, den wahren Verbleib zu eruieren. Demnach ergibt sich folgendes Bild:…
…als erfolgt. Unabdingbar für die Wirksamkeit von Erledigungen (somit für deren rechtliche Existenz) ist, dass diese dem Adressaten bekannt gegeben werden (vgl. Ritz 6 , BAO Kommentar, § 97, Tz 1). Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand…
…0068), dass im vorliegenden Fall ein Bescheid nach § 241a BAO nicht zu ergehen hat, sondern eine allfällige Rückforderung der erstatten Kapitalertragsteuer von der Erledigung der Erstattungsanträge abhängen soll. Eine Antragszurücknahme habe eine wesentlich andere Rechtswirkung als die begehrte ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Abweisungsbescheide. Im Falle…
…Berichtigungen nicht von den zuvor ergangenen Festsetzungsbescheiden für diese Jahre ab. Es kann daher in Hinblick auf die Rabatte bereits aus diesem Grund keine Abgabenverkürzung auf Ebene der Jahres-Umsatzsteuer vorliegen. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt zudem eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen…
…gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift aufweist. Diese Vorschrift wird sich jedoch nur auf das Vorliegen der elektronischen Daten, die durch Validierungsdienste (vgl Art 32 ff e-IDAS-VO) überprüft werden können, beziehen. Insofern muss das Dokument dem Empfänger auch in der Form von Daten…
…Steuerpflichtige die Rechtswirkung einer antragslosen Veranlagung auf einfache Weise durch Einreichung einer Steuererklärung beseitigen (Begründung des Abänderungsantrags zum StRefG 2015/2016, AA-93 XXV. GP, 6). Die Aufhebung des antragslos ergangenen Bescheides erfolgt außerhalb der in der BAO vorgesehenen Möglichkeiten zur Änderung von Bescheiden und…
…Finanzamtes ***4*** betreffend Nichtfeststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1995 - 2000 als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde ua ausgeführt, im Spruch der Erledigungen würden jene Personen, die den Zufluss von Einkünften geltend gemacht hätten, nicht namentlich genannt. Die Bescheide könnten daher keine Rechtswirkung entfalten…
…2016 zu dulden und gegenüber dem mit der Prüfung beauftragen ***12*** ***11*** seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Es ist daher nach § 299 BAO ausgehend von den diesbezüglich geltend gemachten Aufhebungsgründen zu prüfen, ob der Spruch des im Aufhebungsverfahren in Prüfung gezogenen Bescheids, falls ein rechtswirksamer Prüfungsauftrag vorliegt…
…eines Quadratmeterpreises von € 250,00 und der Bewertung des Stallgebäudes mit € 0,00 ermittelt. 3. Beschwerdebegründung Der verfahrensgegenständliche gemischte Schenkungsvertrag vom 22.12.2015 wurde zwar vor dem 1.1.2016 unterzeichnet, jedoch erst am 4.1.2016 mit Rechtskraft des Bescheids des…
…eines Quadratmeterpreises von € 250,00 und der Bewertung des Stallgebäudes mit € 0,00 ermittelt. 3. Beschwerdebegründung Der verfahrensgegenständliche gemischte Schenkungsvertrag vom 22.12.2015 wurde zwar vor dem 1.1.2016 unterzeichnet, jedoch erst am 4.1.2016 mit Rechtskraft des Bescheids des…
…er von Amts wegen erlassen wird; b) eine Belehrung, ob ein Rechtsmittel zulässig ist, innerhalb welcher Frist und bei welcher Behörde das Rechtsmittel einzubringen ist, ferner, daß das Rechtsmittel begründet werden muß und daß ihm eine aufschiebende Wirkung nicht zukommt (§ 254). (4) Enthält der Bescheid…
…m. § 25a VwGG eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt: Nach einer Außenprüfung hat das Finanzamt (FA) gegenüber der Beschwerdeführerin (Bf.) mit Bescheiden vom 19.3.2015 die Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 von Amts wegen gemäß § 303 Abs…
…auf Grund des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes und der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage. Ist ein Bescheid unanfechtbar und unwiderrufbar geworden, so entfaltet er die Wirkung, dass die mit ihm erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann; diese Rechtswirkung wird Unwiederholbarkeit…
…Wird innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes eine Steuererklärung abgegeben, ist die Steuer neu zu berechnen, ein neuer Steuerbescheid zu erlassen und der antragslos ergangene Bescheid gleichzeitig aufzuheben. Damit kann ein Steuerpflichtiger die Rechtswirkung einer antragslosen Veranlagung durch Einreichung einer Steuererklärung beseitigen…