…etwa: Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden ( VwGH 19.5.1993, 91/13/0224; 19.11.1998…
…Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (vgl. Ritz, BAO-Kommentar 5 …
…der K; Ungarn oder der K; Wien), gehe die österreichische Verwaltungspraxis auf Grundlage der Rechtsprechung des VwGH grundsätzlich vom rechtlichen Arbeitgeberbegriff aus (LStR 2002 Rz. 923). Die Beantwortung des Vorhaltes lasse nicht auf eine Verlagerung des rechtlichen Arbeitgebers auf die K; Wien schließen. Insbesondere könne…
…Kommentar 5, Tz 8 zu § 230 entnommen werden können. Der Säumniszuschlag wurde daher durch einen Fehler der steuerlichen Fehler verwirkt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das (grobe) Verschulden des Vertreters dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen (VwGH 25.11.1999, 99/15/0118; 26…
…zieht den Neuerungstatbestand bzw. den Vorfragentatbestand des § 303 BAO heran und weist auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts hin, wonach die Einschränkung der ENAV auf Produktionsbetriebe ab 1.2.2011 nicht in Kraft getreten sei und die ENAV daher für Dienstleistungsbetriebe weiterhin zustehe. Gemäß § 2 Abs…
…wird, dass kein ausdrücklicher Direktvorlageantrag von der Bfin. gestellt wurde. Mit Beschwerdevorentscheidung v.11.03.2020 wurde die Beschwerde mit dem Hinweis auf die damals bestehende Rechtsprechung des VwGH als unbegründet abgewiesen. Auf diese wird verwiesen. Ohne weitere ergänzende Begründung wurde der Vorlageantrag v. 16…
…das wirtschaftliche Eigentum bei der Bf verblieben. Damit stehe der Bf die Abschreibung zu. Zusätzlich verwies die Bf auf die deutsche Rechtsprechung, die beim Vorbehaltsfruchtgenuss die AfA beim Fruchtgenussberechtigten zulasse. Die Beschwerde wurde von der Abgabenbehörde als unbegründet abgewiesen. Der Wertverzehr der Sache träfe im…
…kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO vorliege. Kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO sei beispielsweise die erstmalige oder geänderte Rechtsprechung, etwa des VwGH (zB UFS 29.4.2004, RV/203-W/04) oder des EuGH. Der Einkommensteuerbescheid 2007 sei bereits 2008 in…
…a) neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen würden (VwGH 19.05.1993, 91/13/0224; 19.11.1998…
…mangels Einflussnahme auf die Stiftung, nicht über die entsprechenden Urkunden, Dokumente und Hintergrundinformationen verfüge. Weshalb für die A***1*** Stiftung, die sämtliche Intransparenzkriterien gemäß Abkommen und Rechtsprechung des VwGH erfülle, von der Intransparenzqualifikation abgegangen werde, könne nur so erklärt werden, dass seitens des Beschwerdeführers Abgaben…
…gegeben habe, in denen trotz dieses Steuerabkommens und in Übereinstimmung mit der Finanzverwaltung von einer Intransparenz ausgegangen worden sei. Auch könne nach seiner Rechtsüberzeugung im Hinblick auf die VwGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2015 nicht grundsätzlich von einer Rückwirkung des Verfahrens ausgegangen werden, vielmehr sei…
…ein Anbot auf Abtretung der Gesellschaftsanteile nicht zur Folge habe, dass die Gesellschaftsanteile steuerlich bereits dem Annahmeberechtigten zuzurechnen wären. Angesichts dieser Rechtsprechung könne der vom Sohn des Bf. gehaltene Anteil von 75% des Stammkapitals nicht dem Bf. zugerechnet werden. Mit Vorlagebericht vom 16.2.2009…
…Beschwerdevorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Im Vorlageantrag wurde ergänzend vorgebracht, beim staatlichen österreichischen Glücksspielmonopol handle es sich um eine unionswidrige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Dies insbesondere nach Maßgabe der Rechtsprechung des EuGH, wonach restriktive Regelungen bzw. Beschränkungen wie ein staatliches Monopol oder eine Konzessionspflicht nur dann nicht…
…dem damaligen UFS zur Entscheidung vorgelegt. Mit einem Schreiben vom 17.12.2014 wurde dem Bf mitgeteilt, dass die als Beschwerden zu behandelnden Berufungen aufgrund der Rechtsprechung des VwGH wegen des Fehlens der Lieferdaten in den Rechnungen abzuweisen sein werden. Weiters wurde der Bf ersucht…
…des Erörterungsgesprächs vom 14.5.2025 wurden alle an die Bf. adressierten ER der in Rede stehenden Subfirmen infolge Änderung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs als Deckungsrechnungen gewertet. Dem Prüfbericht vom 24.03.2017 ging die finanzstrafbehördliche Vernehmung des J.T. am 31.01.2017 voraus…
…GP) ua. wie folgt: [Grafik] Zur Rechtsprechung des UFS und BFG brachte die Amtsvertretung vor, dass einer Vielzahl von Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats und Bundesfinanzgerichts zufolge sich derartige Betrugsuntenehmen nach außen hin durchaus den Anschein der Seriosität geben würden, folglich dessen das Agieren einer…
…2013 als Deckungsrechnungen zu werten waren und den Feststellungen der Betriebsprüfung bei der Bf. folgend 50% von den nicht anerkannten Aufwendungen analog der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs als fiktiver Lohnaufwand anzuerkennen waren. Den Ausführungen in der Beschwerde war zu entgegnen, dass eine Zusammenarbeit zwischen der Bf…
…weil den Feststellungen der Betriebsprüfung bei der Bf. zufolge in Verbindung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Deckungsrechnungen die Eingangsrechnungen für das Jahr 2013 als Deckungsrechnungen zu werten und daher 50% von den Fremdleistungsaufwendungen der Fa. C-GmbH als fiktiver Lohnaufwand zu bestätigen waren. Nach…
…2013, 2010/15/0082). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss nicht mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH umfasst diese Vorschrift alle Vorgänge ohne Rücksicht auf deren Rechtsform, die darauf abzielen, nachhaltig Einnahmen aus einem Gegenstand zu erwirtschaften (EuGH 26.06.2007, C-284/04…
…Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sind Tatsachen im Sinn des § 303 BAO ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände…