…Wiederaufnahme des Verfahrens zu Recht als unbegründet abgewiesen wurde. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass der Bf. aufgrund eines Rechtsirrtumes vorerst keine Vertreterpauschale für die Jahre 2014 und 2015 beantragt hatte. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf…
…der Anschlüsse. Die solcherart vorgenommene Würdigung des Sachverhaltes durch die Bf. stellt aber einen Rechtsirrtum dar. Das spätere Erkennen dieses Irrtums stellte jedoch weder eine neu hervorgekommene Tatsache noch ein neu hervorgekommenes Beweismittel im Sinne des § 303 BAO dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind…
…vorliegen. Demnach seien die Bf. bzw. die R hinsichtlich dieser Unionsrechtswidrigkeit des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 einem „Rechtsirrtum“ unterlegen gewesen. Da seitens der Bf. somit irrtümlicherweise davon ausgegangen worden sei, dass die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 unionsrechtskonform…
…Jemand, der es unterlässt, geeignete Erkundigungen über die Rechtslage anzustellen, kann sich nicht erfolgreich auf entschuldigenden Rechtsirrtum stützen (VwGH 27.02.2008, 2005/13/0095). Das Risiko des Rechtsirrtums trägt der, der es verabsäumt, sich an geeigneter Stelle zu erkundigen (VwGH 23.06.2009, 2007…
…dass unmittelbar mit Erkennen des Rechtsirrtums und nach diesbezüglicher Rückfrage bei der Abgabenbehörde die Abgabenerklärung erstattet sowie die Grunderwerbsteuer umgehend am 2.11.2017 entrichtet wurde. - Letztlich kann im Hinblick auf die seit Jahren herrschende nahezu Nullzinspolitik auf dem Finanzmarkt bezogen auf den Zeitraum von…
…dass unmittelbar mit Erkennen des Rechtsirrtums und nach diesbezüglicher Rückfrage bei der Abgabenbehörde die Abgabenerklärung erstattet sowie die Grunderwerbsteuer umgehend am 2.11.2017 entrichtet wurde. - Letztlich kann im Hinblick auf die seit Jahren herrschende nahezu Nullzinspolitik auf dem Finanzmarkt bezogen auf den Zeitraum von…
…gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (VwGH 31.3.2011, 2008/15/0215) oder bei dem Hervorkommen von Rechtsirrtümern (VwGH 17.9.1990, 90/15/0118). Da…
…gewesen, da diese Einkommensteuer für die Jahre 2018 und 2019 zur Sache haben. Für die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2018 und 2019 ist die Erhellung eines Rechtsirrtums keine neue Tatsache, sondern nach der oben zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes unbeachtlich. Die Bf…
…Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert, leichte Fahrlässigkeit genügt. Ein Rechtsirrtum oder Handeln aufgrund einer vertretbaren Rechtsansicht können ein Verschulden ausschließen. Aus Punkt 7 "Dieselumsatz - Stornorechnung" des beiliegenden Besprechungsprogramms ergibt sich, dass die Abgabenbehörde bereits im Zuge einer im Jänner 2015 bei der ***4*** GmbH…
…7 Tz. 12 BMR). Der Bf konnte sich daher nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ausnahmsweise ein entschuldbarer Rechtsirrtum und damit fehlendes Verschulden vorgelegen wären, weshalb das Finanzamt zu Recht das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO annahm. Verletzte der Vertreter schuldhaft…
…die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen worden sei. Ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum werde durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung noch nicht dargetan. Nähere Ausführungen dazu, aus welchen Gründen der Bf. zu den…
…den vorigen Stand abgewiesen. Das Finanzamt begründete dies nach allgemeinen Ausführungen zur Bestimmung des § 308 BAO und Wiedergabe der wesentlichen Begründung des Wiedereinsetzungsantrages wie folgt: „Nach ständiger Rechtsprechung sind Rechtsirrtum und Rechtsunkenntnis grundsätzlich nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 71 Abs. 1 lit…
…zu alldem Ritz, BAO, § 308 Tz 8 ff mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum sind zwar nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe und können nur in Ausnahmefällen einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst wurde. Nach Fink (Wiedereinsetzung, 86)…
…Schließlich habe auch der OGH (23.05.1996, 80bA 2045/96k) ausgesprochen, dass ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift einen Wiedereinsetzungsgrund bilde, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis des Gesetzes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegen sei. 8. Im gegenständlichen Fall sei der Umstand…
…da die bloße Argumentation mit einer - allenfalls sogar plausiblen - Rechtsauffassung allein ein Verschulden am objektiv unterlaufenen Rechtsirrtum nicht auszuschließen vermag und es daher bei der Einhaltung der einem am Wirtschaftsleben Teilnehmenden obliegenden Sorgfaltspflicht vielmehr einer Objektivierung durch geeignete Erkundigungen bedarf. Aber selbst wenn ein Abgabepflichtiger…
…da die bloße Argumentation mit einer - allenfalls sogar plausiblen - Rechtsauffassung allein ein Verschulden am objektiv unterlaufenen Rechtsirrtum nicht auszuschließen vermag und es daher bei der Einhaltung der einem am Wirtschaftsleben Teilnehmenden obliegenden Sorgfaltspflicht vielmehr einer Objektivierung durch geeignete Erkundigungen bedarf. Aber selbst wenn ein Abgabepflichtiger…
…und wenn das Erkenntnis von vorhandener Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, diese uneinheitlich ist oder fehlt. Maßgeblich ist im Beschwerdefall, dass die Bf. einen entschuldbaren Rechtsirrtum im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO nicht nachweisen konnte. Dies ist schon im Hinblick auf das oben genannte Erkenntnis…
…1.7.2008 zugelassene Fahrzeuge eine Bonus/Malus-Vorschreibung entfällt, mit Rückforderungsmöglichkeit für bisher offensichtlich rechtsirrtümlich vorgeschriebene Beträge,8.7.2013 ich überreiche beim Finanzamt A den Antrag auf Rückerstattung irrtümlich mit dem 20 % Zuschlag gem § 6 Abs 6 NoVAG in seinerzeitiger Gesamthöhe von €…
…Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten zur Haftungsinanspruchnahme berechtigten. Eine bestimmte Schuldform sei nicht gefordert, leichte Fahrlässigkeit genüge. Ein Rechtsirrtum oder ein Handeln auf Grund einer anderen (vertretbaren) Rechtsansicht könnten ein Verschulden ausschließen; eine fehlerhafte Rechtsauffassung oder Gesetzesunkenntnis seien aber nur dann entschuldbar, wenn die objektiv gebotene und…
…wie oa, leichte Fahrlässigkeit. Insgesamt konnte nicht davon ausgegangen werden, dass ein ausnahmsweise entschuldbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre. Das Finanzamt nahm im Ergebnis zu Recht das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO an. Im Hinblick auf die Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der Primärschuldnerin…