IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache b, adr, ort, vertreten durch vertr, adr, ort gegen den Bescheid des FA Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2011, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum 1-3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 25.11.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24.11.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des FA betreffend Umsatzsteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Umsatzsteuer für das Jahr 2012 wird mit Minus 13.930,55 Euro festgesetzt. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinABC in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Adresse vertreten durch die WTH, AdresseII, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.04.2014, betreffend die Erstattung von Vorsteuern 10-12/2013, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch Steuerberatung, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 14.12.2012, zu St.Nr. 1234, betreffend Vorsteuererstattung 01-12/2011 zu Recht erkannt: Der als Beschwerde zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 30.10.2014 betreffend die Erstattung von Vorsteuern über den Zeitraum 1-12/2013 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Beschwerde vom 18. Juni 2013 der Bf., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid vom 11. Juni 2013 des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatzsteuer 2011 nach Durchführung der am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Masser & Partner Rechtsanwälte, Singerstraße 27, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22…
…Es liege daher entweder eine echt steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine (innergemeinschaftliche) Versandhandelslieferung vor, die am Ende der Warenbewegung (Deutschland) steuerbar sei. Es bestehe jedoch die Möglichkeit einer Rechnungskorrektur durch den Rechnungsaussteller. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Sachverhalt kann entsprechend dem oa…
…habe versprochen, dass nach einem Rohrgebrechen eine Abschlussrechnung gemacht werde. Daher bitte der Bf. um Rechnungskorrektur auf 216 m³ Trinkwasser ohne Abwasser als Abschlussrechnung bzw. um schriftliche Stellungnahme, da er die Rechnung in dieser Form nicht anerkennen und auch nicht bezahlen könne. Der Bf. übermittelte…
…auszugehen, dass die Bf eine Rückzahlung einer von ihr vor der Rechnungskorrektur bereits an die M-GmbH bezahlten Umsatzsteuer oder deren Weiterleitung an das FA durch den Ehemann veranlassen konnte. Im Übrigen ist aufgrund der Beschwerdeeinbringung durch die XY WTH GmbH daran zu erinnern, dass…
… Bezahlung des Bruttorechnungsbetrages an das leistende Unternehmen; zwischenzeitige Rechnungskorrektur und Nachversteuerung beim leistenden Unternehmen). In einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung (BVE) betont das FA das zwischen dem leistenden Unternehmen und dem Bf bestehende Naheverhältnis, das auf ein bewusstes Zusammenwirken zum Zweck der Umgehung der Steuerpflicht aus dem…
…entsprechendes Anwaltsschreiben verwiesen. Momentan würden mit dem Kunden außergerichtliche Verhandlungen betreffend die Einbringlichkeit geführt, wobei eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten sei. Auf Grund dieser Rechnungskorrektur und der dementsprechenden Verpflichtung des Kunden, die entsprechende Vorsteuer zu korrigieren, sei auch eine Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16…
…für die Provision herangezogen werden. Es gibt keine Geschäfte, die Basis für eine Provision darstellen. f. Die sogenannten Provisionsabrechnungen stellen daher lediglich rabattierende Rechnungskorrekturen dar und sind daher keine Rechnung im Sinne des §11 (12) oder (14) UStG. g. Zur Fragestellung, ob die Gutschriften der…
…es um die Frage, ob die Vermietung von Ordinationsräumlichkeiten im Rahmen ärztlicher Tätigkeiten erfolge oder nicht. Auf eine allfällige Rechnungskorrektur sei ebenfalls aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet worden. Der Verzicht auf Einwendungen könne jedoch nicht als ein schuldhaftes Verhalten der Abgabepflichtigen gewertet werden. Nach gefestigter Rechtsprechung…
…Härtefall dar, der seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf hat. Die Insolvenz der Geschäftspartnerin war nicht vorhersehbar und nahm unserer Klientin jede Chance auf die Möglichkeit einer Rechnungskorrektur und Rückvergütung der bezahlten Umsatzsteuer." Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Gemäß § 323 Abs. 38 BAO…
…zu registrieren. Daher würden Rechnungen mit österreichischer Umsatzsteuer ausgewiesen, durch die Lieferanten erfolge keine nachträgliche Rechnungskorrektur. Der BF könne die zu Unrecht bezahlte österreichische Vorsteuer über den Antrag auf Vergütung der Steuer zurückholen. Das beweise die positive Erledigung der Anträge für die Vorjahre, welche unter…
…aus, dass auf die Lieferungen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (in der Folge: igL) nicht angewandt worden sei, da die Lieferanten auch nachträglich nicht zur Rechnungskorrektur bereit gewesen wären. Eine Erstattung der ausgewiesenen Vorsteuer wäre auch deshalb nicht vorgenommen worden, da es auch zweifelhaft wäre…
…zufolge Hr. S gewesen, während hingegen der Rechnungsaussteller die Fa A gewesen sei. Bei der Rechnungskorrektur sei jedoch nur die UID-Nummer berichtigt worden. Gegen diesen, am 30.8.2013 zugestellten, Bescheid brachte der Bf. am 30.9.2013 per E-mail eine Berufung ein…
…die Leistungszeiträume an, die in den auf die von der "***39*** gelegten Rechnungen an und betreffend dieselben Bauvorhaben und entspricht es der Lebenserfahrung, dass es bei diesen Bauvorhaben keine zeitliche Unterbrechung gegeben hat. Überdies wurden von der ***X-GmbH *** auch Rechnungskorrekturen vorgenommen (vgl. Re.Nr. *…