…verbunden seien. Auch bei der Sequenz 23 "Erstellung eines Gruppenfotos" handle es sich um eine sonstige Leistung, deren Steuerbarkeit sich nach dem Empfängerortprinzip richte. Die beantragten Rechnungen 13 und 23 entsprechen nicht den Rechnungserfordernissen des § 11 UStG 1994, weil der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag, Steuersatz etc…
Am 6.5.2019 wurde im Zuge einer Vorsprache beim Bundefinanzgericht ein Ordner mit diversen Unterlagen, wie in der mündlichen Verhandlung vereinbart, vorgelegt und darüber folgende Niederschrift aufgenommen: FA: warum kommen Rechnungen mit A so spät?: BP war überraschend und auch deren Abschluss. Vorgelegt wird…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRichter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift_C, vertreten durch [...], über die Beschwerde vom 22. Mai 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes_A vom 17. Mai 2017 a) über die Aufhebung der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde des Beschwerdeführers BF, WOHNANSCHRIFT gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5600 St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 26.08.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt als belangter Behörde vom 17.07.2009, betreffend Umsatzsteuer 2007 sowie Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH-Gesellschaft, über die Beschwerde vom 19.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 17.03.2015 betreffend Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.01.2011, betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 22.6.2012, betreffend Vorsteuererstattung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richterin Dr. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, den Richter Mag. Hannes Prosen sowie die fachkundigen Laienrichter A und B in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 20.05.2015, betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde des Bf., Adresse1, 1xxx Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 21. Juni 2011 betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat Ri in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch Veltze, Mares & Partner KG, Dresdner Straße 87/A21, 1200 Wien, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27.05.2014, betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch A, über die Beschwerden vom 16.10.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20.09.2012, betreffend Umsatzsteuer 2007 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch RAEGmbH, über die Beschwerde vom 01.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26.11.2015, betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. N in der Beschwerdesache ***Bf1***, Adresse Ort, vertreten durch Mag. N1 N2, Adresse 2, über die Beschwerde vom 25. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals: ***7***) vom 21. September 2017 betreffend Umsatzsteuer…
Mit dem Vorlageantrag wurde hinsichtlich der Fa. D-GmbH nochmals betont, dass die UID-Nummer der Gesellschaft mit Gewerbeberechtigung bis 11/14 gültig gewesen wäre und sich die Fa. D-GmbH auf der HFU-Liste bis 3.12.2014 befunden hätte. Die die rechtmäßige Existenz…
…25 Abs. 4 UStG 1994 entspricht. Dafür ist es aber - neben anderen Rechnungserfordernissen - erforderlich, dass die Rechnung einen expliziten Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers enthält. Wie aus dieser Verweiskette erkennbar ist, erfordert der Nachweis des Vorliegens eines Dreiecksgeschäfts…
…die Nummern des Beleges angegeben. In ihrem Vorlagebericht führt die belangte Behörde aus, im Zuge der vorgelegten Rechnungen sei festgestellt worden, dass diese nicht den Rechnungserfordernissen entsprechen. Die Rechnung bestehe einerseits aus einem farbigen Rechnungsvordruck, wo der Leistungsempfänger seinen Namen und die Anschrift vermerken könne…