…Nichtabgabe der Steuererklärung eine zu niedrige Festsetzung erreichen wollte, sofern der sich darauf beziehende Vorsatz erwiesen werden kann. In seinem Urteil eines verstärkten Senates vom 21.11.1991 (14 Os 127/90) ging der OGH von seiner bisherigen Rechtsansicht zur Realkonkurrenz zwischen den Bestimmungen der §…
…verhängen. Dieses Kumulationsprinzip gelte sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen habe (Realkonkurrenz) als auch für den Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen falle (Idealkonkurrenz). Die durch die StVO und die Parkometerabgabeverordnung geschützten Rechtsgüter seien nicht ident…
…wiege die Unbescholtenheit, das Geständnis, die schwierigen finanziellen Verhältnisse und zwei missglückte Selbstanzeigen, erschwerend hingegen der Tatzeitraum von mehreren Monaten bei Realkonkurrenz. In der Gesamtschau habe die Strafe an der Strafuntergrenze nach § 23 Abs. 4 FinStrG ausgemittelt werden können. Nachdem der Bf. wiederholt Zahlungserleichterungen erwirkte…
…des Zusammentreffens der Tatbestände des § 51b FinStrG und der Hinterziehungstatbestände der §§ 33 ff FinStrG können beide aufgrund echter Realkonkurrenz zufolge § 21 Abs 1 FinStrG bestehen bleiben. Eine Verletzung des Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot liegt mangels Tatidentität nicht vor (Djakovic/Lug, Änderungen im Finanzstrafrecht durch das BBKG…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz). Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…
…mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Deliktkonkurrenz), die für diese Delikte vorgesehenen Strafen nebeneinander zu verhängen. Dieses Kumulationsprinzip gilt sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere, einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt …
…Hierbei macht es keinen Unterschied, ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz) (VwGH 29.6.1992, 90/04/0174)…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…
…für diese Delikte vorgesehenen Strafen nebeneinander zu verhängen. Dieses Kumulationsprinzip gilt sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen habe (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen falle (Idealkonkurrenz). Ein Rechtfertigungsgrund, also eine Norm…
…Strafen nebeneinander zu verhängen. Dieses Kumulationsprinzip gilt sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt (Idealkonkurrenz). Jede*r Lenkerin eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches…
…verhängen. Dieses Kumulationsprinzip gilt sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt (Idealkonkurrenz). Es ist für die Abgabepflicht nach der Parkometerabgabeverordnung grundsätzlich ohne rechtliche Bedeutung…
…verhängen. Dieses Kumulationsprinzip gilt sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch in dem Fall, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt (Idealkonkurrenz). Durch die Abstellung des Fahrzeuges an der Tatörtlichkeit wurden somit zwei Übertretungen…
…und legt in seinem 1. Satz fest, dass sowohl bei Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten (echte Realkonkurrenz) als auch bei gleichzeitiger Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch eine einzige Handlung (echte Idealkonkurrenz) mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen sind. § 22 Abs 2 Satz 2 VStG ordnet an, dass "dasselbe"…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…
…das Verwaltungsstrafrecht und legt in seinem 1. Satz fest, dass sowohl bei Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten (echte Realkonkurrenz) als auch bei gleichzeitiger Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch eine einzige Handlung (echte Idealkonkurrenz) mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen sind. § 22 Abs. 2 Satz 2 VStG ordnet an…
…keinen Unterschied, ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Soweit das Strafausmaß für zu hoch erachtet wird, ist darauf…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…
…es keinen Unterschied ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Bei der Bestrafung sei ausreichend darauf Bedacht genommen worden…
…Strafen nebeneinander zu verhängen. Dieses Kumulationsprinzip gilt sowohl dann, wenn jemand durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat (Realkonkurrenz) als auch - wie gegenständlich -, dass eine begangene Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafandrohungen fällt (Idealkonkurrenz). Da sich die gegenständlichen Strafandrohungen nicht ausschließen, konnte Ihr diesbezügliches…
…es keinen Unterschied, ob der Täter durch verschiedene Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen habe - sei es solche gleicher oder verschiedener Art - (gleichartige oder ungleichartige Realkonkurrenz) oder durch ein und dieselbe Tat mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz).« Die Strafen würden ausreichend darauf Bedacht nehmen, dass keine…