…in Höhe von € 300.000,00 gekommen ist. Gerade vor diesen Hintergründen überrascht die Vorgangsweise der belangten Behörde umso - mehr, die offenkundig einen fehlenden Rückzahlungswillen die Darlehen betreffend festgestellt haben will. Die Behörde stellte zudem selbst fest, dass sie die Einhaltung des Tilgungsplanes, welcher…
…dass nur im Falle des Verzichts auf eine Forderung eine verdeckte Gewinnausschüttung vorläge, die Beschwerdeführerin zu keinem Zeitpunkt darauf verzichtet habe und ein Rückzahlungswille des Gesellschafters weiterhin bestehe. Ein Rechtsmittel gegen den Haftungsbescheid ist nicht aktenkundig. Da der Körperschaftsteuerbescheid 2007 sowie die gesonderte Bescheidbegründung am…
…ist und eine nachträgliche Uneinbringlichkeit grundsätzlich unbeachtlich wäre, wenn diese nicht vorhergesehen werden konnte. Ein bloßer Rückzahlungswille des Darlehensnehmers allein reicht nicht aus, vielmehr muss sich der Rückzahlungswille objektiv durch eine entsprechende Bonität im Zeitpunkt der Darlehenszuzählung manifestieren. Die darlehensgewährende Gesellschaft trifft jedenfalls die Obliegenheit…
…Schmuck- und Einzelhandel) in den Folgejahren zu Markteinbrüchen gekommen. Daher seien zur Abdeckung des Kontos nicht ausreichend Gewinne erzielt worden. Es mangle nicht am Rückzahlungswillen. Eine Uneinbringlichkeit der Forderungen sei auch nicht gegeben. Der Gesellschafter verfüge über ausreichendes Vermögen. Der Gesellschafter sei Eigentümer eine Liegenschaft…
…das Verwaltungsgericht (Vorlageantrag, OZ 13). Ergänzend wird darin vorgebracht, dass seitens des Finanzamts die Kriterien der Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht, der Rückzahlungswille der Gesellschafter als Darlehensnehmer sowie der Rückforderungswille der Bf. als Darlehensgeberin nicht untersucht worden seien. Die Schlussfolgerung, die das Finanzamt ziehe, dass aus dem…
…verlangt hätten. Gebucht seien aber sämtliche Teilrückzahlungen auf das Darlehen, woraus im Übrigen eigentlich auch eindeutig erkennbar sei, dass laufender Rückzahlungswille bestanden habe und auch laufend umgesetzt worden sei. Insgesamt sei aus diesen Unterlagen, die im Dezember 2014 an sie (Steuerberater) übermittelt worden seien, eindeutig…
…geltend zu machen gewesen. Mit dem gegenständlichen Beschwerdevorbringen wird die Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Rückforderungsanspruches nicht mit konkreten Argumenten bestritten, sondern vielmehr der grundsätzliche Rückzahlungswille bekundet. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen die im § 212 BAO genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist daher zu…
…15.11.2021 ein. Darin bekennen sich beide Beschuldigten nicht schuldig. Zum Zeitpunkt des Eingehens des Darlehens lag eine entsprechende Bonität zur Bedienung der Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft vor sowie ein relevanter Rückzahlungswille. Eine verdeckte Ausschüttung könne somit nicht begründet werden. Der Erstbeschuldigte sei davon…
…Sicherheit nachweisbar, dass dem Bf. die Bonität für die Rückführung seiner gegenüber dem belangten Verband bestehenden Verbindlichkeit gefehlt hätte. Ebenso lässt die Aktenlage nicht den Schluss zu, ein Rückzahlungswille des Bf. sei nicht gegeben gewesen. Wie aus der obigen Darstellung des Gesellschafterverrechnungskontos des Bf. ersichtlich…
…belangten Behörde als betrieblich veranlasst qualifiziert. Ein Rückforderungswille der Bf. und ein Rückzahlungswille der Darlehensnehmerin wurden seitens der Abgabenbehörde nicht in Zweifel gezogen. Es ist daher nur insoweit auf die nicht fremdüblichen Rahmenbedingungen einzugehen, als es nicht das Darlehen als solches betrifft, sondern die Konditionen…
…dass die Mittelsperson durchlaufende Gelder nicht mehr rückzahlen kann, ist ihr nach der benannten Rechtsprechung auch der Rückzahlungswille abzusprechen. Im dortigen Verfahren handelte es sich um Fremdgelder einer dritten Partei, wobei der VwGH sowohl auf das Erfordernis des Willens wie auch der Fähigkeit zur Rückzahlung…
…Aus Sicht des Zahlungszeitpunktes der Darlehensbegebung habe die Geschäftsführung keine Zweifel an der künftigen Rückzahlungsfähigkeit und am Rückzahlungswillen der US-Gesellschaft gehabt. Die Gründe für diese Bonitätsbeurteilung seien der Betriebsprüfung dargelegt worden und ergäben sich aus folgenden Aspekten: Das Aktivvermögen der US-Gesellschaft zum…
…abzuschreiben. 2. Der Ansatz des jährlichen Zuwachses am Verrechnungskonto als verdeckte Ausschüttung sei nicht richtig, da auf Grund der Entwicklung des Verrechnungskontos am Rückzahlungswillen des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht gezweifelt werden könne. Außerdem sei das Verrechnungskonto verzinst worden und die belangte Behörde habe nicht festgestellt, dass…
…Grund der Ermittlungen des Bundesfinanzgerichts nicht zweifelhaft. Der behauptete Rückzahlungswille findet seine Bestätigung in der kontokorrentmäßigen Verrechnung der aushaftenden Forderung mit dem Geschäftsführergehalt. Es kann daher weder von einer mangelnden Bonität noch von einer fehlenden Rückzahlungsabsicht ausgegangen werden, sodass dem Beschwerdebegehren in diesem Punkt Folge…
…dass im gegenständlichen Fall nach dem Gesamtbild der dargestellten Verhältnisse keine Zweifel daran bestehen, dass immer ein Rückzahlungswille des Bf und ein Rückforderungswille der GmbH (bzw. deren Rechtsnachfolgerinnen) bestanden haben und daher von einer nur "zum Schein erfolgten buchmäßigen Erfassung der Forderung auf dem Verrechnungskonto…
…Auch die Beteiligung des Beschwerdeführers stellt doch auch einen Vermögenswert dar. Dass also keine (ausreichende) Bonität und Rückzahlungsabsicht bzw. Rückzahlungswille von Beginn an vorhanden gewesen ist, konnte auch das Finanzamt nicht hinreichend widerlegen. Die Haftungsbescheide für die Zeiträume 2009, 2010 und 2011 jeweils vom 30…
…sei undenkbar, dass eine GmbH einem Fremden Beträge im Ausmaß von 40 % des Jahresumsatzes ohne entsprechende Sicherheiten zur Verfügung stelle. Ein Rückzahlungswille seitens des Gf sei nicht erkennbar, im Gegenzug werde die Pacht von monatlich 3.600 Euro sofort in voller Höhe entnommen. Aufgrund der…
…12), jedoch übersehen, dass in gewissen Fällen sehr wohl die Annahme eines fehlenden Rückzahlungswillens des Gesellschafter-Geschäftsführers und die Einstufung von verbuchten Forderungen als Scheinforderungen berechtigt ist, wenn sich dies bei einer Beurteilung des Sachverhaltes in seinem gesamten Kontext ergibt. Es trifft zu, dass bloß…
…habe die belangte Behörde nicht berücksichtigt, obwohl dieser Kredit eine zusätzliche Absicherung des Darlehensvertrages darstelle. Die in diesem Zusammenhang abgegebene Nachrangigkeitserklärung unterstreiche zudem den Rückzahlungswillen des BF. Aus dem Bescheid ergebe sich nicht, für welchen Zeitraum die Kapitalertragsteuer festgesetzt wurde, weshalb er aus diesem Grund…
…Ansicht der Gesellschaft einer tatsächlich aufrechten Verbindlichkeit des Gesellschafters entspricht. Solange dies der Fall ist, führt auch der spätere Wegfall des Rückzahlungswillens des Gesellschafters oder die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage - für sich genommen, d.h. ohne ausdrücklichen oder stillschweigenden Verzicht der Gesellschaft auf die Durchsetzung…