…ergeben, die von der Erstbeschuldigten vor dem Spruchsenat auch zugestanden wurden. Die Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge ist nach Ansicht des Senates korrekt errechnet worden und konnte daher dem weiteren Finanzstrafverfahren unbedenklich zugrunde gelegt werden. Tatbeitrag Bisherige Aussagen der Zweitbeschuldigten laut Protokoll vom 2.10.2017…
…habe ich immer nachgefragt und versucht nachzuhaken, aber erst in der weit fortgeschrittenen Betriebsprüfung waren für mich die Säumnisse betreffend die Durchführung der Betriebsprüfung ersichtlich. Ich musste und konnte mich früher auf die Professionalität des Steuerberaters verlassen." Wie im vorbereiteten Schriftsatz der Verteidigung vom 28…
…§ 44 Abs. 1 lit. a FinStrG idF BGBl. I 2010/104, und der strafbefreienden Wirkung eines Rücktrittes vom (beendeten) Versuch, ebenfalls zugrundeliegende Rechtsfrage, nämlich die Qualifikation des Handelns desjenigen, der, ohne selbst Abgabenschuldner iSd TabStG 1995 zu sein – vorsätzlich – dadurch, dass er aus einem Freilager…
…FinStrG gilt, wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2…
…zweite Fallvariante vor und nicht Versuche der Verkürzung bescheidmäßiger Abgaben, wobei bei Annahme von Finanzvergehen im Versuchsstadium (alte Rechtsansicht) die Nachreichungen der Jahreserklärungen jeweils als Rücktritte vom Versuch anzusehen gewesen wären. Finanzordnungswidrigkeiten: Es liegen hinsichtlich der Nichtabgabe der Jahreserklärungen 2016 und 2017 bei Eintritt der…
…1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. (2) Straffreiheit…
…Abs. 3 lit. a i.V. § 13 FinStrG in Folge untauglicher Versuche nicht erfüllt. Zudem stellt die Übergabe der Unterlagen an die Betriebsprüferin Rücktritte vom Versuch dar, die als Strafaufhebungsgrund zu werten sind. Da jedoch jeweils der objektive Tatbestand des § 51 Abs. 1 lit. a…
…von Frau ***1*** vom 14.10.2019 bis zu diesem Zeitpunkt die Steuerberatung keinerlei Belege zu Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung hatte. Die Steuerberatung ***4*** wurde dem Vorbringen des Beschuldigten nach auch erst im Sommer 2019 bevollmächtigt und beauftragt. Der Tatzeitraum beginnt jedoch schon ab Jänner 2019…
…15.9.2011 in Papierform eingebracht, daraus resultierte eine Nachforderung von € 32.497,65. Dies stellt hinsichtlich der versuchten Verkürzung der Jahresumsatzsteuer einen Rücktritt vom Versuch dar, womit wiederum eine Strafbarkeit für die Vergehen im Voranmeldungszeitraum gegeben ist. Im einzelnen sind dies folgende verspätet…
…Bescheid vom 27.1.2014 abgewiesen. Gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG gilt: Wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom…
…des entsprechenden Tatvorsatzes eine versuchte Abgabenhinterziehung im Sinn der §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG vor. Dass die Behörde die Abgabe erst nachträglich im Zuge der Außenprüfung bzw. Veranlagung richtig festgesetzt hat, steht der Strafbarkeit des Versuches nicht entgegen. Ein Rücktritt vom Versuch im Zusammenhang mit…
…vom 9.8.2018 gab dieser bekannt, dass seiner Information nach der Bf. für die Entrichtung der Abgaben verantwortlich war. Der handelsrechtliche Geschäftsführer B.C. habe keine Zeichnungsberechtigung an Firmenkonto gehabt. Nach seiner Information habe B.C. versucht alle verwaltungsmäßigen Aktivitäten zu erledigen und die…
…Notar gerichteten Rücktritt als gewerbe- bzw. handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH vom 1.6.2014 (handschriftlich ausgebessert auf 1.5.2015 oder 1.8.2015). Zunächst wurde mit Vorhalt vom 4. Jänner 2016 versucht, von der GmbH Auskunft darüber zu erhalten, wer in den Tatzeiträumen tatsächlich…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Angefochten ist der Kapitalertragssteuerbescheid für das Jahr 2014 vom 18.09.2016, mit dem die Kapitalertragsteuer in Höhe von (25% von steuerpflichtigen Kapitalerträgen 712.656,64€=) 178.164,16€ dem ehemals Geschäftsführer und tatsächlichen Machthaber…
…Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs…
…Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß …
…Auch hier habe er nicht angegeben, warum er der Rechtsansicht sei, dass ein Abzug von künftigen Ausgaben Berechtigt sei. Die aufgrund einer Aufforderung des Finanzamtes erfolgte nachträgliche Offenlegung der Berechnung sei kein Rücktritt vom Versuch. Ein solcher wäre es gewesen, wenn der Beschuldigte von sich…
…Strafaufhebungsgrund des Rücktritts vom Versuch - anders als die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG - eine Entrichtung der verkürzten Abgaben nicht vorsieht. Damit ist - unabhängig von einer vollständigen Entrichtung der zunächst vorübergehend verkürzten Abgaben - die strafbefreiende Wirkung für die Jahresumsatzsteuer 2008 eingetreten, sodass eine Bestrafung wegen versuchter Abgabenhinterziehung…
…dass der Bf. es nicht darauf angelegt hat, eine andauernde Schädigung des Abgabengläubigers zu bewirken (Bekanntgabe der geschuldeten Beträge = Rücktritt vom Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer). Der Bf. hat sich durchwegs zum Sachverhalt geständig gezeigt und war im Verfahren kooperativ. Die saldowirksamen Zahlungen sind…
…Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß …