…Die Nachforderungen laut dieser Bescheide wurden als strafbestimmende Wertbeträge der Bestrafung durch den Spruchsenat zugrunde gelegt. Dabei hat der Spruchsenat übersehen, dass die (verspätete) Abgabe der (inhaltlich richtigen) Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2017 einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch im Sinne des § 14 Abs. 1 FinStrG darstellt…
…diesen Zeiträumen jedoch Umsatzsteuervoranmeldungen vor, damit war die Behörde bei Eintritt der Erklärungsverpflichtung in Kenntnis von der Entstehung von Abgabenansprüchen. Die Nachreichung der Jahreserklärungen stellt jeweils einen Rücktritt vom Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer und somit einen Strafaufhebungsgrund dar. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit…
…Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß …
…Schuldsprüchen a) und b) des angefochtenen Erkenntnisses) war mit einer Strafneubemessung, ausgehend nunmehr von einem Gesamtverkürzungsbetrag von € 9.940,22, vorzugehen. Zum Verschulden des Bf. ist zu seinen Gunsten auszuführen, dass sein Verkürzungsvorsatz in Bezug auf die hier in Rede stehendenden Umsatzsteuervorauszahlungen 10/2017…
…Auch hier habe er nicht angegeben, warum er der Rechtsansicht sei, dass ein Abzug von künftigen Ausgaben Berechtigt sei. Die aufgrund einer Aufforderung des Finanzamtes erfolgte nachträgliche Offenlegung der Berechnung sei kein Rücktritt vom Versuch. Ein solcher wäre es gewesen, wenn der Beschuldigte von sich…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…
…eine Entrichtungsverpflichtung. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13.7.2017 wurde gemäß § 29 Abs. 6 Finanzstrafgesetz (FinStrG) eine Abgabenerhöhung von € 168.105,76 aufgrund nachstehender…
…das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, bei C. auch jenes nach § 38 FinStrG, bei A. im Zweifel nicht, kam es ihr doch nicht darauf an, sich selbst durch die wiederkehrende Begehung der gegenständlichen Abgabenhinterziehungen einen unmittelbaren fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen…
…§ 44 Abs. 1 lit. a FinStrG idF BGBl. I 2010/104, und der strafbefreienden Wirkung eines Rücktrittes vom (beendeten) Versuch, ebenfalls zugrundeliegende Rechtsfrage, nämlich die Qualifikation des Handelns desjenigen, der, ohne selbst Abgabenschuldner iSd TabStG 1995 zu sein – vorsätzlich – dadurch, dass er aus einem Freilager…
… 14 Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen Versuches oder Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt, oder falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß § 98 Abs…
…selbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Dolmetscher in Höhe von € 11.078,87 offengelegt. Die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt € 5.317,86 (48% von € 11.087,87). Insoweit liegt ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG vor…
…FinStrG gilt, wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2…
…Abs. 3 lit. a i.V. § 13 FinStrG in Folge untauglicher Versuche nicht erfüllt. Zudem stellt die Übergabe der Unterlagen an die Betriebsprüferin Rücktritte vom Versuch dar, die als Strafaufhebungsgrund zu werten sind. Da jedoch jeweils der objektive Tatbestand des § 51 Abs. 1 lit. a…
…daher nicht eingetreten. Vielmehr erfolgte am 31.07.2018 eine (richtige) Erstfestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 2016 in Höhe von € 14.916,51. Bei rechtsrichtiger Beurteilung des dargestellten Sachverhaltes hätte der Spruchsenat daher betreffend Kraftfahrzeugsteuer 2016 von einem strafbefreienden Rücktritt vom Versuch einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…hat die Finanzstrafbehörde sehr wohl auch amtswegig zu prüfen, ob überhaupt strafbare Taten begangen wurden (z.B. Rücktritt vom Versuch, Verjährung) bzw. die geforderte subjektive Tatseite (grobes Verschulden bei fahrlässiger Abgabenverkürzung, bedingter Vorsatz bei Hinterziehung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, Wissentlichkeit hinsichtlich einer Umsatzsteuerverkürzung im Voranmeldungsstadium usw.…
…300,00 vor. Die verspätete Einreichung der Jahreserklärung ist ein nicht mehr hinsichtlich einer Strafbarkeit zu berücksichtigendes Nachtatverhalten und kein teilweiser Rücktritt vom Versuch. Da jedoch hinsichtlich des von den Behörde angenommenen strafbestimmenden Wertbetrages von lediglich € 7.296,45 Teilrechtskraft eingetreten ist, ist auch…
…dass der Bf. es nicht darauf angelegt hat, eine andauernde Schädigung des Abgabengläubigers zu bewirken (Bekanntgabe der geschuldeten Beträge = Rücktritt vom Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer). Der Bf. hat sich durchwegs zum Sachverhalt geständig gezeigt und war im Verfahren kooperativ. Die saldowirksamen Zahlungen sind…
…des entsprechenden Tatvorsatzes eine versuchte Abgabenhinterziehung im Sinn der §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG vor. Dass die Behörde die Abgabe erst nachträglich im Zuge der Außenprüfung bzw. Veranlagung richtig festgesetzt hat, steht der Strafbarkeit des Versuches nicht entgegen. Ein Rücktritt vom Versuch im Zusammenhang mit…
…2 lit. a BAO sei lediglich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen (Selbstanzeige anlässlich von Prüfungshandlungen, vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenes Finanzvergehen) gegeben sind und nicht auch, ob allenfalls ein anderer Strafaufhebungsgrund - verfahrensgegenständlich Rücktritt vom Versuch nach § 14 FinStrG - erfüllt wurde. Gemäß § 33 Abs. 3 lit…
…Hinsichtlich einer Körperschaftsteuerverkürzung ist festzustellen, dass die Einreichung einer unrichtigen Erklärung regelmäßig den Versuch der Verkürzung einer bescheidmäßig festzusetzenden Abgabe darstellt (§ 33 Abs. 1, 3 lit. a FinStrG i.V. § 13 FinStrG). Die Nachreichung einer richtigen Erklärung ist ein Rücktritt vom Versuch gemäß § 14 Abs…