…erwähnte Frage, welche Konsequenzen aus Personalaufwendungen für allfällige Dienstnehmer von Gesellschafter-Geschäftsführern in den von ihnen verrechneten Honoraren zu ziehen wären, musste in diesem Erkenntnis, das Programmierleistungen betraf, nicht beantwortet werden, weil sie in der Beschwerde nur hypothetisch aufgeworfen worden war. Betriebsausgaben des Gesellschafters schmälern…
…erwähnte Frage, welche Konsequenzen aus Personalaufwendungen für allfällige Dienstnehmer von Gesellschafter-Geschäftsführern in den von ihnen verrechneten Honoraren zu ziehen wären, musste in diesem Erkenntnis, das Programmierleistungen betraf, nicht beantwortet werden, weil sie in der Beschwerde nur hypothetisch aufgeworfen worden war. Betriebsausgaben des Gesellschafters schmälern…
…würde sich ein Vergütungsanspruch von EUR 2.208.000,00 ergeben]. Die SMT habe der SM GmbH im Jahr 2005 einen Betrag von EUR 1.358.000,00 und im Jahr 2006 einen Betrag von EUR 1.302.000,00 für Programmierleistungen in Rechnung gestellt…
…CU***) unterzeichnet. Zusätzlich wurde mit Datum vom 10.02.2007 eine Vereinbarung zur Erweiterung des Programmerstellungsvertrages abgeschlossen. Die entsprechend diesen vertraglichen Vereinbarungen geschuldeten Programmierleistungen wurden von der SMT (bzw. von den von ihr beauftragten Subunternehmern) ab dem Jahr 2006 auch tatsächlich (bzw. geringfügig bereits im…
…ist - wie im Gutachten ausgeführt - plausibel. E. Conclusio Dem Vorbringen der beschwerdeführenden Partei, dass tatsächlich Programmierleistungen zur Weiterentwicklung der "***SM***" erbracht wurden, ist zumindest ab dem Jahr 2006 beizupflichten. Die Rechnungen aus dem Dezember 2005 wurden ohne tatsächliche Leistungserbringung in dieser Höhe ausgestellt und dienten…
…Finanzamt vorgenommene Kürzung der Betriebsausgaben iZm den Personalkosten für diese Dienstnehmer in den Jahren 2006 und 2007 lag lediglich in der vom belangten Finanzamt vertretenen Auffassung, es seien von der SM GmbH im streitgegenständlichen Zeitraum keine Programmierleistungen im nennenswerten Ausmaß bezogen worden (siehe Tz. 2)…
… VwGH 23.9.2010, 2010/15/0121, betreffend erbrachte Programmierleistungen von zwei 50%-Gesellschafter-Geschäftsführern). In dem von der Beschwerdeführerin zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 01.06.2016, RV/2013/13/0061, führt dieser in den Tz 14ff Folgendes aus: "Für die Beurteilung der Frage…
…zB VwGH 23.9.2010, 2010/15/0121, zu wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, die der GmbH Programmierleistungen erbracht haben.). In der Beschwerde wird die Ansicht vertreten, dass vor dem Hintergrund des Regelungsinhaltes von § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 - nämlich, dass es sich dabei…
…2010/15/0121, betreffend erbrachte Programmierleistungen von zwei 50%-GesGF). Vor diesem Hintergrund war die in den angefochtenen Bescheiden von der belangten Behörde vorgenommene Einbeziehung der an den Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich ausbezahlten Bezüge in die Bemessungsgrundlage der Dienstgeberbeiträge für die Jahre 2005 bis 2009…
…betreffend erbrachte Programmierleistungen von zwei 50%-GesGF). Vor diesem Hintergrund war die in den angefochtenen Bescheiden von der belangten Behörde vorgenommene Einbeziehung der an die Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich ausbezahlten Bezüge in die Bemessungsgrundlage der Dienstgeberbeiträge für die Jahre 2009 bis 2012 rechtmäßig. Es war daher…
…betreffend erbrachte Programmierleistungen von zwei 50%-GesGF). Vor diesem Hintergrund war die im angefochtenen Bescheid von der belangten Behörde vorgenommene Einbeziehung der tatsächlich ausbezahlten 204.185 € in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages 2012 rechtmäßig. Nach der ständigen Rechtsprechung gelten Bezüge und geldwerte Vorteile dann als…
…nicht ab. Das hg. Erkenntnis vom 23. September 2010, 2010/15/0121, enthält eine gleichartige Aussage in Bezug auf Gesellschafter-Geschäftsführer, die der GmbH Programmierleistungen erbracht haben (vgl. hiezu auch die hg. Erkenntnisse vom 26. November 2003, 2001/13/0219, und vom 19. März 2008…
…Rechnung und des "Know How Kaufvertrages" spricht), dem Umstand, dass TM seine für die Beschwerdeführerin erbrachten Programmierleistungen selbst mit lediglich "ca. 100.00 Euro" geschätzt hat (siehe die Niederschrift mit ihm vom 21.10.2009) und dem Umstand, dass für die Bezahlung des "Kaufpreises" für…
…den Geschäftsbüchern gebucht und nichts überwiesen. Die obengenannte Rechnung ist wahrscheinlich eine proforma Faktura oder ein Angebot wo die Grundlage Programmierleistungen sein sollte. Dennoch sind keine Programmierleistungen erbracht worden. Die Firma EIC hat überhaupt keine Leistungen an die Firma AAA erbracht. Diesen Aufwendungen fehlt die…