…108/2022 unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 14,30 Euro. Das Gebührengesetz 1957 selbst knüpft in seiner Begriffsbestimmung für "Eingaben" im Sinne…
…selbst Parteien (auch Nachbarn mit Parteistellungen) von Vollstreckungsverfahren ausgeschlossen sind, da es sich dabei um Verfahren, die amtswegig einzuleiten sind handelt, liegt im gegenständlichen Fall auch in keinster Weise Privatinteresse, auch nicht bloß teilweises, von Bf. bei dem Auskunftsersuchen vom 10.05.2017 vor. Zudem…
…für dieses Verfahren maßgeblichen Fassung (ab 1.7.2011 BGBl II 2011/191) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, der festen Gebühr von € 14,30. Gemäß …
…erheben." Beschwerde In der am 16.08.2024 eingebrachten Beschwerde beantragte der Bf. die ersatzlose Aufhebung der Bescheide, weil sein Privatinteresse fehle. Gesetzesentwürfe der Bundesministerin für Justiz lägen im öffentlichen Interesse. Es sei aufgrund des seinen Antrag abweisenden Bescheids der Bundesministerin für Justiz zu Geschäftszahl…
…wobei es für die Erhebung der Eingabengebühr unerheblich ist, ob mit der überreichten Eingabe wissentlich oder unwissentlich auch öffentliche Interessen berührt werden bzw. neben einem teilweisen Privatinteresse auch ein öffentliches Interesse an der mit der Eingabe verfolgten Angelegenheit besteht (vgl. VwGH vom 12. Februar 1962…
…Gebühren nach dem Gebührengesetz 1975 und der Verwaltungsabgabe nach der Bundesabgabenverwaltung befreit. Auszug aus der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983: § 1. (1) Die Parteien haben für jede Verleihung einer Berechtigung oder für sonstige wesentlich in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen, die von Behörden im Sinne des Art. VI Abs…
…Gebühren nach dem Gebührengesetz 1975 und der Verwaltungsabgabe nach der Bundesabgabenverwaltung befreit. Auszug aus der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983: § 1. (1) Die Parteien haben für jede Verleihung einer Berechtigung oder für sonstige wesentlich in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen, die von Behörden im Sinne des Art. VI Abs…
Die in Art 57 Abs. 4 DSGVO vorgesehene Ausnahme von der Kostenfreiheit ist nicht die Grundlage für die gegenständliche Gebührenfestsetzung. Die Beschwerde des Bf. an die Datenschutzbehörde war nach Art 57 Abs. 3 DSGVO gebührenfrei. Überdies hat die Datenschutzbehörde die Behandlung der Datenschutzbeschwerde des Bf…
…1 GebG 1957 idgF. beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungsbereiches, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, 14,30 Euro. Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein…
…vorgebracht, dass er sich dessen bewusst sei, dass bei einer solchen, nicht alltäglichen Ausbildung (damit meinte er die Pilotenausbildung) es zu einer gewissen Vermischung von Privatinteressen kommen könne. Er hat auch eingeräumt, das er zur Erhaltung der erworbenen Berechtigungen und Lizenzen regelmäßige Flugzeiten nachzuweisen habe…
…habe ausgesagt, weshalb das Auskunftsersuchen nur teilweise beantwortet worden sei. Mit dieser Auskunftserteilung habe die Gemeinde auch eine Gebührenabrechnung samt beiliegenden Zahlschein übermittelt. Das Gebührengesetz unterwerfe der Gebührenpflicht jedoch nur Eingaben, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, was gegeständlich jedoch nicht der Fall sei, da…
…ist davon auszugehen, dass die vom Bf. gestellten Auskunftsbegehren zumindest zum Teil aufgrund eines Informationsbedürfnisses des Bf. und damit im Privatinteresse gestellt wurden (vgl. auch VwGH 26.11.1990, 90/15/0157, wonach ein Ersuchen um Antwort auf die Frage der Überstundenverrechnung von Gendarmeriebeamten im…
…dass gemäß § 14 TP 6 Abs 1 GebG Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von (vormals) EUR 14,30 unterlägen. Der Gebühr unterlägen jedenfalls auch…
…weil er das Ersuchen nicht im Privatinteresse gestellt habe und noch keine abschließende Erledigung ergangen sei. "Ich begründe meine Beschwerde wie folgt: Bei der dem beschwerdegegenständlichen Bescheid zugrunde liegenden Eingabe vom 6.8.2018 an die BH als Gemeindeaufsichtsbehörde wurden von mir ausführlich objektiv dokumentierte…
…für die Erhebung der Eingabegebühr unerheblich sei, ob mit der überreichten Eingabe wissentlich oder unwissentlich auch öffentliche Interessen berührt werden bzw. neben dem Privatinteresse auch ein öffentliches Interesse an der mit der Eingabe verfolgten Angelegenheit besteht (vgl. VwGH 23.11.2006, 2006/16/0132). Nachdem…
…Höhe von € 14,30 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Ein Privatinteresse des Einschreiters im Sinne der § 14 TP 6 Abs. 1 GebG liegt immer dann vor…
…allgemein bildende Literatur könne nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, weil sie auch von Privatinteresse sei. Auch ein Pauschalhonorar iHV € 730,00 habe auf Grund der nicht fremdüblichen Gestaltung bzw der zwischen Eheleuten bestehenden Mitwirkungspflicht nicht berücksichtigt werden können. In ihrer Berufung vom 27…
…14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 14,30. Eine Eingabe im Sinne des § 14 TP 6…
… 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 unterliegen Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 14.30 €. Eine Eingabe ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer…
…Die Einbringung einer Eingabe, welche unter anderem eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beinhaltet habe, beträfe daher keinesfalls seine Privatinteressen. Es wäre vielmehr zur Ergreifung der erforderlichen Schritte und zur Wahrung seiner verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundfreiheiten (Erwerbsfreiheit) - in Form einer Gewerbeberechtigung, welche von der Verwaltungsbehörde unberechtigt…