…berechnet. Da Sie laut polnischen Bescheinigungen zusätzlich "Swiadczenie pielegnacyjne" und "Zasilek pielegnacyjny" beziehen wird diese Leistung zusätzlich zu den 500 bzw 800 PLN in Abzug gebracht." Dagegen wurde fristgereicht Beschwerde erhoben und wie folgt begründet: "Bei den ausländischen Familienleistungen sind Beträge des Pflegegeldes enthalten. Das…
…76 der VO (EWG) 1408/71 und Art 10 der DurchführungsVO (EWG) 574/72 - ergangenen Rsp des EuGH finden die Anrechnungsregeln nur dann Anwendung, wenn vergleichbare (gleichartige) Leistungen aus dem Beschäftigungsmitgliedstaat und dem Wohnmitgliedstaat zusammentreffen. Polnische Familienbeihilfe umfasst folgende Leistungen: "zasiłek rodzinny", świadczenie wychowawcze 800+…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Polen, über die Beschwerden vom 2. Oktober 2017 und 11. Oktober 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 18. September 2017 und 21…
…świadczenie pielęgnacyjne z tytułu rezygnacji z zatrudnienia lub iHv 2.988 PLN (01/2024-12/2024) bzw 3.287 PLN (ab 01/2025). Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus den im Verfahrensverlauf zitierten Unterlagen (insb der Mitteilung der polnischen Behörde über den Bezug des Pflegegelds)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des A**** U****, zuletzt [Adresse] (verzogen nach Polen), StNr **-***/****, vom 3.9.2018 (eingegangen am 6.9.2018 per Telefax) gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21…
…sind ggf. in beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache nachzureichen" Der Bf legte dem FA am 25.09.2019 die Gehaltszettel des Dienstgebers für 2018, den Grundsteuerbescheid vom 04.02.2019 betreffend das Haus in Polen, einen Zulassungsschein für das von ihm verwendete Kraftfahrzeug, handschriftliche…
…über die Beschwerde vom 14. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 18. Oktober 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | | Bemessungsgrundlage…
…5***, geb. 29.01.2002, beide mit der Mutter A. ***2*** in Polen im gemeinsamen Haushalt lebend, teilte dieser mit, dass seiner Frau nach der Bearbeitung ihres Antrages vom 20.06.2017 über die Festsetzung des Anspruches auf Kindergeld 500plus für das Kind K. A…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des A**** B****, [Adresse], Polen, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10.2.2016, betreffend Einkommensteuer 2014 (Arbeitnehmerveranlagung), zu Recht: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben…
…Rückforderungsbescheid Der Bf legte am 4.4.2016 Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid vom 2.3.2016 ein: Mit gegenständlichem Bescheid wurde ich verpflichtet die zu Unrecht bezogene Familienleistung für meine in o. a. Zeitraum in Polen lebende Tochter: B C D, geb. am ....06.1997…
…11 Abs. 3 Buchstabe e VO 883/2004 für einen eigenen, nicht vom Vater abgeleiteten Anspruch unter die polnischen Rechtsvorschriften. Vorrangiger Anspruch der haushaltsführenden Mutter (Großmutter) Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 geht ein Anspruch des haushaltsführenden Elternteils einem solchen des im Wege des Geldunterhalts…
…über den seinerzeitigen Antrag, sondern über den unrechtmäßigen Bezug von Familienleistungen abgesprochen wird, kann der Spruch eines Rückforderungsbescheids nur auf Rückforderung lauten oder ist ein solcher Bescheid nicht zu erlassen. Eine Feststellung von potentiell Anspruchsberechtigten i.S.v. Art. 60 Abs. 1 Satz 3 VO…
…November 2014 laufend (monatlich durch Bankbelege, Überweisungen,...). Am 7.10.2015 gab der Bf bekannt, dass er den Unterhalt für seine Tochter an deren Mutter über Bekannte, die oft nach Polen fahren, überreiche. Ansonsten überweise er über Western Union. Seine Eltern hätten Zugang zu einem…
…11 Abs. 3 Buchstabe e VO 883/2004 für einen eigenen, nicht vom Vater abgeleiteten Anspruch unter die polnischen Rechtsvorschriften. Vorrangiger Anspruch der haushaltsführenden Mutter (Großmutter) Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 geht ein Anspruch des haushaltsführenden Elternteils einem solchen des im Wege des Geldunterhalts…
…Recht zu beurteilen (vgl. jeweils unter Verneinung eines vorrangigen Anspruchs des in Deutschland arbeitenden Vaters die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BFH 4.2.2016, III R 17/13 betreffend im Haushalt der Mutter in Polen lebendes Kind, BFH 10.3.2016, III R 62/12 betreffend…
…der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2014 machte der Beschwerdeführer (im Folgenden mit Bf. abgekürzt) unter Kennzahl 300 Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von 3.672,00 € geltend. Handschriftlich wurde dazu ausgeführt: "nach Polen, wie in den Vorjahren 2 x 330 km, 48 x/Jahr…
…der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2013 machte der Beschwerdeführer (im Folgenden mit Bf. abgekürzt) unter Kennzahl 300 Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von 3.672,00 € geltend. Handschriftlich wurde dazu ausgeführt: "nach Polen, wie in den Vorjahren 2 x 330 km, 48 x/Jahr…
…Bezirk, bestätigte am 20.5.2015 die Meldung von D E Ci ab 20.5.2015 in Adresse. Sterbeurkunde Die Rzeczpospolita Polska (Republik Polen) stellte am 20.4.2015 eine Odpis skrócony aktu zgonu (gekürzte Kopie der Sterbeurkunde) betreffend den Vater E Ci, verstorben im…
…die Bf nach Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 verpflichtet, Polen hatte als Beschäftigungsmitgliedstaat des Vaters (Lagerarbeiter) und Wohnortstaat des Kindes vorrangig Familienleistungen zu erbringen. Da Österreich nur zur Leistung einer Ausgleichszahlung zuständig war, ist die Ausgleichszahlung gem § 10 Abs. 2 FLAG 1967 bereits…
…3 Buchstabe a VO 883/2004 oder nach Art. 11 Abs. 3 Buchstabe e VO 883/2004 hinsichtlich eines eigenen, nicht von der Mutter abgeleiteten Anspruchs unter die polnischen Rechtsvorschriften. Es sind somit nach Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a VO 883/2004 betreffend einen…