…Gesellschaft und daher für die Entrichtung der o.a. Abgaben aus deren Mitteln verantwortlich. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der Vertreter darzulegen, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs…
…zur Haftung herangezogen werden können. IV.) Schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. als Geschäftsführer Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt, dass er an der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen ohne sein Verschulden verhindert war, der Beweis. Daraus ist abzuleiten, dass der wirksam bestellte Vertreter einer juristischen Person…
…BAO gehört (Vertreterstellung), 3. eine erschwerte Einbringlichkeit der Abgabenforderung iSd §§ 6a KommStG 1993 und 6a DGAG besteht (erschwerte Einbringlichkeit), 4. ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt (Verschulden) und 5. die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war (Kausalität). 3.1…
…9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus (VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049). Eine weitere Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 9 BAO ist eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter…
…selbst an, dass laufende Löhne bezahlten wurden. Im Beschwerdefall liegt somit zunächst eine schuldhafte Pflichtverletzung des Beschwerdeführers als Vertreter der Primärschuldnerin vor, weil dieser die auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer nicht in der entsprechenden Höhe an das Finanzamt abgeführt hat. Dem Vorbringen, dass der…
…die Verletzung der Verpflichtung zur Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen bzw. zur Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwaltet (vgl. § 80 Abs. 1 2 Satz BAO) voraus. Derartige abgabenrechtliche Pflichtverletzungen des Bf. lassen sich weder aus der Aktenlage, insbesondere aus den genannten Berichten vom 7.11…
…ist eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Steuerberaters in seiner Stellung als berufsmäßiger Parteienvertreter; sie ist nicht als minderer Grad des Versehens zu qualifizieren (VwGH 16.3.1993, 89/14/0254; VwGH 26.3.1993, 90/17/0224). Im Kanzleibetrieb des ausgewiesenen Vertreters wird das erwähnte…
…21.11.1995, 95/14/0140; VwGH 8.8.1996, 96/14/0072, 0078). Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (vgl zB VwGH 2.9.2009, 2009/15/0096; VwGH 26.2.2014, 2012/13/0051). Maßgebend ist somit, ob dem…
…die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Hat der Vertreter schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich war …
…schuldhaften Pflichtverletzung und dem Entgang der Abgaben. Reichten die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden aus und haftet der Vertreter nur deswegen, weil er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und den Abgabengläubiger somit benachteiligt hat, dann erstreckt sich die Haftung des Vertreters auch…
…Fällen, in denen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht ausreichen, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten ist, ergibt sich, dass jede vom Vertreter vorgenommene Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne, wenn…
…2,5 % zu Gunsten des Bf. berücksichtigt wurde. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls angenommen wird, dass die Pflichtverletzung schuldhaft war. Nur der Vertreter wird in der Regel jenen ausreichenden…
…des führenden Kommentars zur BAO von Ritz die Geltendmachung der Haftung unter Berücksichtigung des § 6a KommStG analog zu § 9 BAO bzw. § 80 BAO nicht geltend machbar. Eine Pflichtverletzung des Bf. ergebe sich somit nicht aus der Missachtung abgabenrechtlicher Bestimmungen, da der Bf. einen Rechtsstandpunkt vertreten…
…schuldhafte, für den eingetreten Schaden ursächliche Pflichtverletzung des Vertreters) vor der Konkurseröffnung verwirklicht, so entspricht es grundsätzlich der nach § 20 BAO zu berücksichtigenden Billigkeit, dass sich die Inanspruchnahme an der Ausgleichsquote orientiert" und "weil …. der angefochtene Bescheid die erforderliche Begründung des Ermessens nicht enthält…
…dem Haftungsbescheid festgesetzt werden können. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehöre es insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben entrichtet werden. Durch die unterlassene Erklärungsabgabe und durch die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer liege eine schuldhafte Pflichtverletzung vor. In der Stellungnahme zum Vorhalt betreffend Haftungsinanspruchnahme vom…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei es Aufgabe des Vertreters (Geschäftsführers) darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen habe, insbesondere nicht Sorge tragen habe können, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben im Fälligkeitszeitpunkt entrichtet habe, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden…
…VwGH 24.9.2008, 2007/15/0282). Die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung durch die Vertreterin dar, sofern dieses Verhalten eine Verkürzung der Abgaben bewirkt hat. Auch Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, sind vom Gleichbehandlungsgebot umfasst…
…das Verfahren bezüglich des Antrags auf Zahlungserleichterung nach wie vor anhängig sei, könne dem Bf keine Pflichtverletzung hinsichtlich der Nichtentrichtung der Abgabe vorgeworfen werden. Weiters sei anzumerken, dass der Vertreter keine abgabenrechtliche Pflicht verletze, wenn die Abgabe nicht entrichtet werde, wenn der Vertretene überhaupt keine…
…Haftungsbescheid angeführten Zeiträumen von einem Steuerberater vertreten. Es wurde sohin vom Einschreiter eine dritte fachkundige Person mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten betraut, sodass auch schon diesbezüglich den Einschreiter kein Verschulden trifft. Schließlich wird bestritten, dass eine allfällige Pflichtverletzung des Einschreiters auch kausal für die Uneinbringlichkeit…
…eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters der Privatstiftung. Unbestritten ist, dass der Bf. ab D-1 Mitglied des Stiftungsvorstandes war. Ob er diese Funktion bereits am D-9, wie er selbst einwandte, niederlegte oder ob er erst am D-2 mit der Bestellung des nachfolgenden Stiftungsvorstandes…