…GmbH, (fortan W.S. GmbH), bbb. Die virtuellen Hunde-und Pferderennen wurden nach wie vor der B.S.A vermittelt. Mit Beschluss des HG Wien vom 08.04.2015, ***2***, wurde über das Vermögen des J.S. Konkurs eröffnet. Der Betrieb des Wettlokals wurde bis…
…laut seinem Schreiben vom 05.02.2021- erst im Laufe des Jahres 2013 bekannt gegeben worden ist, dass-im Gegensatz zur Ansicht seiner Ansprechpartner- nach Ansicht der Finanzbehörden virtuelle Hunde-und Pferderennen unter das Glücksspielgesetz und nicht unter das GebG 1957 fallen; und unbeschadet dessen…
…Magistratsabteilung 6, Rechnungs und Abgabenwesen vom 15.1.2013, betreffend Vorschreibung einer Vergnügungssteuer für das Halten eines Spielapparates mit virtuellen Hunde- und Pferderennen (XXXXX) im eigenen Betrieb "NAME-BETRIEB" in Wien 20, ADRESSE-GL, für die Monate Oktober 2012 bis Jänner 2013 sowie die Festsetzung…
Als Bilanz der vorstehenden Ausführungen ist zusammenfassend festzuhalten, dass es sich bei den hier in Rede stehenden Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen schon deshalb nicht um Glücksspiele handeln kann, weil keiner der an der Wette Beteiligten (Wettkunde, Vermittler, Ger-Vermiet ART Ges.m.b…
…Teilnahme am Erfolg von Sportlern, ...) damit verbunden wären. Die virtuellen Hunden- und Pferderennen beschränkten sich daher auf die spielerischen Elemente (Beschäftigung, Unterhaltung und Entspannung). Es folgten Ausführungen zum Verspätungszuschlag und zum Säumniszuschlag. Abschließend führte der Magistrat aus, hinsichtlich der technischen Ausführungen und dem Spielablauf sei…
…ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG) darstellt. Die Berufung (nunmehr: Beschwerde) der Beschwerdeführerin (Bf.) gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien…
…im Lokal des Bf. erfolgte überwiegend über Schaltermitarbeiter. Sportwetten wurden teilweise auch über Wettautomaten mit Touch-Screen-Monitor vermittelt, nicht jedoch Wetten auf (echte oder virtuelle) Hunde- und Pferderennen, diese wurden ausnahmslos nicht über Wettautomaten, sondern über Schaltermitarbeiter vermittelt. Der Wettabschluss erfolgte, indem der Wettkunde…
…den im Betrieb in XY, gehaltenen Apparat der Type "Spielapparat mit virtuellen Hunde- und Pferderennen" für die Monate Mai 2009 bis Juli 2012 mit dem Betrag von jeweils € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie habe dadurch die Vergnügungssteuer für…
…den im Betrieb in [Betriebsadresse], gehaltenen Apparat der Type 'Hunde- und Pferderennwettapparat' für den Monat April 2010 mit dem Betrag von € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer für diesen Monat mit dem oben genannten Betrag…
…den im Betrieb in [Betriebsadresse], gehaltenen Apparat der Type 'Hunde- und Pferderennwettapparat' für den Monat November 2009 mit dem Betrag von € 1.400,00 zur Vergnügungssteuer anzumelden und diese zu entrichten. Sie haben dadurch die Vergnügungssteuer für diesen Monat mit dem oben genannten Betrag…
…Gegen dieses Straferkenntis erhob der Beschwerdeführer das damals zulässige Rechtsmittel der Berufung und führte hierin ua aus: "Die im Lokal in [BetriebsadresseVar1], betriebene Ausstattung zur Vermittlung von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen unterlag nicht der Vergnügungssteuer. Sie war daher auch nicht zur Vergnügungssteuer anzumelden…
…Bei einer Erhebung am 19.05.2010 wurde festgestellt, dass im Betrieb eine Anlage zur Durchführung von Ausspielungen auf sogenannte ‚Virtuelle Hunde- und Pferderennen‘ betrieben wird. Auf einem Bildschirm wird die Quote für die nächste Ausspielung angezeigt, auf einem anderen Bildschirm wird der Sa tellitensender…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***1***, vertreten durch Dr. Maria Brandstetter, Stephansplatz 4/III/13B, 1010 Wien, betreffend Beschwerden vom 4. November 2015 gegen die Glückspielabgabenbescheide vom 06.10.2015 und 07.10.2015 gemäß…
…Rennen abschließt. Die Quoten kommen vom Buchmacher teilweise erst kurz vor dem Start des Rennens und werden über einen eigenen Quotenbildschirm den Wettteilnehmern angezeigt. • Wettabgabe: Die Abgabe der Wetten auf den Ausgang der virtuellen Hunde/Pferderennen ist ausschließlich am Wettschalter der Firma ***Bf1*** möglich. D…
…Ro 2015/16/0019, zu BFG vom 19. Jänner 2015, RV/7101560/2013) mit der Qualifikation von virtuellen Hunde-und Pferderennen als Glückspiel iS des § 1 Abs. 1 GSpG. Insbesondere setzte er sich mit dem auch hier verfahrensgegenständlichen Programm von "***8***" auseinander und qualifzierte dieses…
…Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 19. November 2012 wurde der Beschwerdeführerin (Bf.) für das Halten eines Spielapparates mit Hunde- und Pferderennen für die Monate Mai 2007 bis September 2010 eine Vergnügungssteuer in der Höhe von 57.400,00 EUR vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde gemäß …
…Rennausganges zu treffen. Das spannende und unterhaltende Element trat daher erst nach Vertragsschluss ein, nämlich in dem Zeitpunkt, wenn das Ereignis, also das virtuelle Hunde- oder Pferderennen, auf das die Wette abgeschlossen wurde, stattfand. Der alleinige Unterhaltungswert lag nur in der Spannung, ob das gesetzte…
…ob das Ausspielen von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen eine vergnügungssteuerpflichtige Tätigkeit nach dem Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 – VGSG) darstellt. Streitgegenständlich sind die diesbezüglichen Feststellungen des Magistrates der Stadt Wien in folgenden Lokalen: a) A1…
…nr, hat das Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel (GVG) die Meinung vertreten, dass in den Fällen der oben beschriebenen Hunde- bzw. Pferderennen keine Wette sondern ein Glücksspiel im Sinne des § 1 Abs. 1 GSpG vorliege und somit für diese Geschäftsfälle eine Gebühr gemäß § 33…
…Dr. Maria Brandstetter im wesentlichen vor wie folgt: Die im Lokal in Adresse betriebene Ausstattung zur Vermittlung von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen unterliege nicht der Vergnügungssteuer und sei daher auch nicht zu dieser anzumelden gewesen. Die Abgabenvorschreibung für die Monate Juni 2010 bis…