…Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus: Da der Familienwohnsitz in ****Land**** lokalisiert ist und kein anderer Wohnsitz, insbesondere am Arbeitsort gegeben ist, war dem Beschwerdeführer das begehrte Pendlerpauschale und der Pendlereuro zu gewähren. Da die…
…und diese Kosten die durch § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht übersteigen. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem…
…Seine Arbeitsstätte lag in ***AdresseOrt2***. Seinen Familienwohnsitz hatte der Beschwerdeführer in ***AdresseOrt1***. Zudem hatte der Beschwerdeführer einen Nebenwohnsitz in ***Adresse2Ort2***. Dem Beschwerdeführer stand im streiterheblichen Zeitraum ein arbeitgebereigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung. Die mit einem PKW - überwiegend auf der Autobahn…
…01.1996, 95/13/0150) In den dagegen eingebrachten Beschwerden gegen die Bescheide 2013 und 2014 vom 12.07.2016 führt der Beschwerdeführer wie folgt aus: Die Rückzahlung der Pendlerpauschale sei nicht gerechtfertigt und entspreche nicht seiner Lebensituation. Der Familienwohnsitz befände sich in ***4***. Dies…
…im Zuge des Vorlageantrages die Unterlagen und Zahlungsbestätigungen betreffend die Aus- und Fortbildungskosten geltend gemacht worden seien und diese Kosten zustünden. Zum beantragten großen Pendlerpauschale hält die belangte Behörde fest, dass die Bf. auch einen Nebenwohnsitz in 1160 Wien habe und es nicht glaubhaft erscheine…
…2015 und 2016 und begründete diese wie folgt: "Ein Pendlerpauschale ist aufgrund der geringen Entfernung und der Benützungsmöglichkeit der öffentl. Verkehrsmitteln nicht möglich. Der Unterhaltsabsetzbetrag konnte mangels nachgewiesener Zahlungen nicht berücksichtigt werden. Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers von der Wohnung am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind nur Werbungskosten…
…Hauptwohnsitz (Familienwohnsitz) nur dann zusteht, wenn regelmäßig bzw. überwiegend zwischen diesem Wohnsitz und der Arbeitsstätte gependelt wird. Ist dies, aus welchen Gründen immer (zB Übernachtung an einem Nebenwohnsitz) nicht der Fall, ist der Tatbestand des Pendelns vom Hauptwohnsitz nicht erfüllt und steht hierfür ein Pendlerpauschale…
…03.08.2021, und verwies darauf, dass die Ausgaben für Familienheimfahrten im jeweiligen Einkommensteuerbescheid für 2019 und 2020 - ohne Bescheidbegründung - nicht berücksichtigt worden seien und das beantragte Pendlerpauschale nur die Wegstrecke vom Nebenwohnsitz zur Arbeitsstätte abdecke, jedoch nicht die Familienheimfahrten. Mit Beschwerdevorentscheidungen, beide vom 17…
…an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu zwei Drittel zu. Werden Fahrtkosten als Familienheimfahrten berücksichtigt, steht kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…gilt die Wohnung in Ungarn als "regulärer" Wohnsitz. In diesem Fall ist für die Berechnung des Pendlerpauschales der der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz in Wien maßgeblich (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. f EStG 1988)." Nur dann, wenn ein vom Arbeitsort unzumutbar weit entfernter Familienwohnsitz iSd. …
…als 20 km kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale bestehen würde. Binnen offener Rechtsmittelfrist brachte der Bf. das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte darin aus, dass sich der Bf. ständig am ungarischen Wohnsitz halten würde. Der österreichische Nebenwohnsitz diene nur für Übernachtungen an den Werktagen…
…als unbegründet ab. In der Begründung führte das Finanzamt aus, wöchentliche bzw. monatliche Heimfahrten von der Unterkunft am Arbeitsort zum Familienwohnsitz stellen Familienheimfahrten dar und kein Pendlerpauschale. Die Voraussetzungen für Familienheimfahrten seien beim Erstbescheid begründet worden. Am 18. Oktober 2024 brachte der Bf. einen Vorlageantrag…
…bestimmte Fragen zum Familienwohnsitz zu beantworten. Mit (elektronischem) Antwortschreiben vom 11.09.2024 hat der Bf der belangten Behörde mitgeteilt, dass er das 1/3 Pendlerpauschale für die monatlichen 4 Heimfahrten zwischen seinem österreichischen Nebenwohnsitz (Bf-Adr Ö) und seinem ständigen Wohnsitz in Ungarn (Bf…
…berücksichtigen Sie bitte das Pendlerpauschale in Höhe von € 1224,00 und Pendlereuro in Höhe von € 686,00 zwischen Arbeitsort und Familienwohnsitz. Ich besitze das Haus in Ungarn. Am ungarischen Wohnsitz halte ich mich ständig auf. Der österreichische Nebenwohnsitz dient nur für Übernachtung in…
…14 Uhr. Mit Bescheid vom 11.7.2023 wird ihm das "große" Pendlerpauschale für die Strecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte zugesprochen. In der Beschwerde vom 16.7.2023 führt der Bf aus, seine ganze Familie und Freunde wohnten in ADRESSE_2, dort sei sein Familienwohnsitz…
…Die Gesamtsumme der Tankrechnungen entspreche einem Drittel des höchsten Pendlerpauschales. Die Behörde gehe daher davon aus, dass der Beschwerdeführer auch für den Rest des Jahres 2021 über einen Nebenwohnsitz in Wien verfügt und an 4 bis 7 Tagen im Kalendermonat an seinen Wohnsitz in A…
…Status nach außen verändert. Die Fahrten zur Arbeitsstätte seien sehr wohl vom Hauptwohnsitz aus bestritten worden. Der Familienwohnsitz in ***Arbeitsort*** sei nur der Nebenwohnsitz. Das FA legte die Beschwerde mit 17. Juni 2021 an das Bundesfinanzgericht vor und beantragte deren Abweisung. Die Bf. sei bei …
…476 Euro jährlich, bei mehr als 40 km bis 60 km 2 568 Euro jährlich, bei mehr als 60 km 3 672 Euro jährlich. (…) f) Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (…
…den gesetzlichen Vorgaben entsprechend in Form des Verkehrsabsetzbetrages bzw. des Pendlerpauschales und Pendlereuros zu berücksichtigen (für alle: Doralt/Ruppe, Steuerrecht I 11 Tz 508). Die Beschwerdeführerin hat zwei Wohnsitze: Den Familienwohnsitz in Stmk und den Wohnsitz in Wien. § 16 Abs 1 Z 6 lit f…
…Wegstrecke zw. meinem Familienwohnsitz und der Arbeitsstätte sind rund 130 km. Daraus ergibt sich, dass ich mindestens 11-mal im Monat Hin und Her gefahren bin." [Grafik] [Grafik] In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 07.02.2025 wurde das Pendlerpauschale zur Gänze aberkannt, da nach…