…leg.cit. aufrecht sei. Der aufrechte Patentschutz sei auf Verlangen der Abgabenbehörde vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Es seien im vorliegenden Fall vom Beschwerdeführer unbestrittenermaßen Diensterfindungen im Sinn des Patentgesetzes gemacht worden. Ebenso seien die sonstigen formellen Erfordernisse wie etwa die schriftliche Regelung der Vereinbarung gegeben. Fraglich…
… 8 Patengesetz die Vergütung dadurch den Charakter einer Diensterfindervergütung: „(1) Dem Dienstnehmer gebührt in jedem Falle für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber sowie für die Einräumung eines Benützungsrechtes hinsichtlich einer solchen Erfindung eine angemessene besondere Vergütung. (2) Wenn der Dienstnehmer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in den Beschwerdesachen des Bf., Gde X, G-Straße-xx, vertreten durch die XYZ Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, GDe Y, S-Straße-yy, gegen die Bescheide des Finanzamtes X, Gde X…
…wobei diese Begünstigung nur dem Erfinder selbst zusteht. § 8 Patentgesetz 1970 normiert in Absatz 1, dass dem Dienstnehmer in jedem Falle für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber sowie für die Einräumung eines Benützungsrechtes hinsichtlich einer solchen Erfindung eine angemessene besondere…
…die Diensterfindungsvergütung im Sinne des weiten Entgeltsbegriffes letztlich dafür bekommen hat, dass sie ihrem Dienstgeber ihre Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt hat. Dass die Diensterfindungsvergütung ihre Grundlage im Patentgesetz hat, vermag daran nichts zu ändern. Bereits in der Entscheidung 8 ObS 16/94 wurde zum IESG…
…einem Mitarbeiter (Dienstnehmer) wie folgt zusammen: [Grafik] Zusätzlich sei für diesen Dienstnehmer eine Diensterfindungsprämie nach dem Patentgesetz in Höhe von 175.800,96 € für das Jahr 2015 rückgestellt worden. Dieser Betrag sei auch im Jahresgehaltszettel 2015 enthalten (zusätzlich zu obigen 708.415,63…
…§ 38 EStG ist eine Tarifbegünstigung und besteht unabhängig von der Einkunftsart. Zur Berücksichtigung der Diensterfindungsvergütung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird ausgeführt: Der Begriff ,,Diensterfindung" ist nach den Bestimmungen des § 7 Abs. 3 Patentgesetz 1970 auszulegen (VwGH v. 19.1.1962, 1578/59). Demnach ist…
…Unstrittig ist, dass es sich gegenständlich um eine Erfindung iSd § 7 Abs. 3 Patentgesetz 1970 handelt. Vergütungen für Diensterfindungen sind grundsätzlich als sonstige Bezüge iSd § 67 EStG 1988 unter der Berücksichtigung des Jahressechstels zu versteuern. Sie unterliegen bis zur Ausschöpfung desselben einem festen Steuersatz. Die…
… 33 Abs. 2 Patentgesetz 1970) oder er die Benützung der Erfindung dritten Personen für das ganze Geltungsgebiet des Patentes oder für einen Teil desselben mit oder ohne Ausschluss anderer Benützungsberechtigter überlässt (Lizenz; § 35 Patentgesetz 1970). Diese andere Person kann sodann die Erfindung entweder eigenbetrieblich nützen…
…Gesellschaft übergehen, derzeit sind neben dem Geschäftsführer keine Mitarbeiter in der übertragenden Gesellschaft beschäftigt. 5) Die Vertragsparteien erklären, dass vom vertragsgegenständlichen Verschmelzungsvorgang keine Rechte nach dem Patentgesetz, Markenschutzgesetz oder Musterschutzgesetz betroffen sind. 6) Die Vertragsparteien sind über die Bestimmungen des Paragraph 11 Absatz 4, 5…
…eine Vergütung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für eine Diensterfindung im rechtlichen Sinn darstellt. Da das Einkommensteuergesetz keine eigenständige Definition für den Begriff der Diensterfindung enthält, ist diese nach den Bestimmungen des Patentgesetzes 1970 auszulegen. § 7 PatG 1970 normiert: (1) Vereinbarungen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern…
…Bf. an den Gesellschafter-Geschäftsführer geleistete Vergütung würde es sich daher um eine solche handeln, die der geschäftsführende Gesellschafter für seine Beschäftigung bei der Bf. bezogen hätte. Auch die sinngemäße Heranziehung der Bestimmungen zu Dienstnehmererfindungen im Patentgesetz würde für diese Beurteilung sprechen. Gemäß § 7 Abs…
…durch die Bf. sowie der Verwertung erteilter Schutzrechte, an welchen ***7*** Mitarbeiter beteiligt sind, werden diese von der Bf. als Diensterfinder behandelt und wird diesen, gemäß dem Patentgesetz § 8 Abs. 1 PatG, eine angemessene besondere Vergütung zuerkannt. Es gilt daher als vereinbart, dass eine angemessene…
…Gesetz vorgesehene Entschädigung". Das österr. Patentgesetz samt darauf basierender Einzelvereinbarungen gelten subsidiär. Demnach gebührt einem Dienstnehmer für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber sowie für die Einräumung eines Benützungsrechtes hinsichtlich einer solchen Erfindung eine "angemessene besondere Vergütung" (vgl. § 8 PatentG 1970…
…Gesetz vorgesehene Entschädigung". Das österr. Patentgesetz samt darauf basierender Einzelvereinbarungen gelten subsidiär. Demnach gebührt einem Dienstnehmer für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber sowie für die Einräumung eines Benützungsrechtes hinsichtlich einer solchen Erfindung eine "angemessene besondere Vergütung" (vgl. § 8 PatentG 1970…
…überzeugen diese Ausführungen aus folgenden Gründen nicht: Gemäß § 6 Patentgesetz 1970 (in der Folge kurz: PatG) haben Dienstnehmer für die von ihnen während des Bestandes des Dienstverhältnisses gemachten Erfindungen den Anspruch auf die Erteilung des Patentes, wenn ua nicht durch Vertrag etwas anderes bestimmt ist…
…wurde: „Unstrittig ist, dass es sich gegenständlich um eine Erfindung iSd § 7 Abs. 3 Patentgesetz handelt (…) Der ehemalige Arbeitgeber R- GmbH ging ohne genauere Prüfung von einem „Sonstigen Bezug" aus und wendet die Bestimmung § 67 Abs. 8 EStG an. Da die Anwendung der Bestimmung…
…wird: „Unstrittig ist, dass es sich gegenständlich um eine Erfindung iSd. § 7 Abs. 3 Patentgesetz handelt. (…) Der ehemalige Arbeitgeber R- GmbH ging ohne genauere Prüfung von einem „Sonstigen Bezug" aus und wendet die Bestimmung § 67 Abs. 8 EStG an. Da die Anwendung der Bestimmung…
…400. Unstrittig ist, dass es sich gegenständlich um eine Erfindung iSd § 7 Abs. 3 Patentgesetz handelt (…) Der ehemalige Arbeitgeber R- GmbH ging ohne genauere Prüfung von einem „Sonstigen Bezug" aus und wendet die Bestimmung § 67 Abs. 8 EStG an. Da die Anwendung der Bestimmung…
…Diensterfindungen, Computerprogramme 12.1 Auf Diensterfindungen gemäß § 7 Abs 3 Patentgesetz (PatG), BGBl Nr 359/1970 i.d.j.g.F.‚ die an der Arbeitgeberin durch den Arbeitnehmer gemacht werden, ist das Patentgesetz anzuwenden (§ 106 Abs 2 UG 2002). 12.2. Jede Diensterfindung ist dem…