IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf. (vormals NAMENSÄNDERUNG) als Gesamtrechtsnachfolgerin der ***A***, diese wiederum als partielle Gesamtrechtsnachfolgerin der ***B+Adr, vertreten durch Univ.Prof. Dr. Claus Staringer (Freshfields Bruckhaus Deringer) Seilergasse…
…vorgelegt. Das BFG hat der Beschwerde stattgegeben (Entscheidung vom 27.01.2016, GZ RV/5101064/2013) und den Körperschaftsteuerbescheid 2007 des ***FA*** gegenüber der mitbeteiligten Partei ***Firma1*** (als partiellen Gesamtrechtsnachfolger der ***Firma3***) abgeändert. Der Verlust für die mitbeteiligte Partei wurde mit € -3.632.188…
…vorgelegt. Das BFG hat der Beschwerde stattgegeben (Entscheidung vom 27.01.2016, GZ RV/5101064/2013) und den Körperschaftsteuerbescheid 2007 des ***FA*** gegenüber der mitbeteiligten Partei ***Firma1*** (als partiellen Gesamtrechtsnachfolger der ***Firma3***) abgeändert. Der Verlust für die mitbeteiligte Partei wurde mit € -3.632.188…
…Behörde höchstgerichtliche Judikatur sowie einschlägige Fachliteratur außer Acht lasse und damit zu einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung gelange. Im Rahmen der Abspaltung zur Aufnahme werde definiertes Vermögen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf eine übernehmende Gesellschaft übertragen. Das Vorsehen einer Zweifelsregel über die Zuordnung von Vermögensteilen…
…ausgegangen, dass die den angefochtenen Bescheiden zugrundeliegenden Feststellungen ausschließlich Dienstnehmer dieses abgespaltenen Betriebes betreffen würden. Dementsprechend wären die Abgabenfestsetzungen nur mehr gegenüber der partiellen Gesamtrechtsnachfolgerin vorzunehmen gewesen. Den Parteien werde daher Gelegenheit gegeben, innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt dieses Beschlusses dazu Stellung zu nehmen…
…6a der in Rede stehenden Gesetzesbestimmung wird sodann definiert, was unter Aktivbezügen zu verstehen ist. Die nunmehrige Beschwerdeführerin entstand sachverhaltsmäßig unbestritten durch (Ab-)Spaltung aus der PT-AG Damit ist die Beschwerdeführerin (partielle) Gesamtrechtsnachfolgerin der PT-AG, was im Verfahren ebenfalls nicht bestritten ist (vgl…
…4 Z 2)". Er hat in einem spezifischen Zusammenhang (partielle Gesamtrechtsnachfolge bei Spaltung) aus einer den Übergang von Jahresverlusten betreffenden Wertungsentscheidung des Gesetzgebers abgeleitet, auch offene Siebentel aus einer Teilwertabschreibung betreffend eine am Spaltungsstichtag nicht mehr vorhandene Beteiligung gingen "ebenfalls" auf die übernehmende Gesellschaft über…
…4 Z 2)". Er hat in einem spezifischen Zusammenhang (partielle Gesamtrechtsnachfolge bei Spaltung) aus einer den Übergang von Jahresverlusten betreffenden Wertungsentscheidung des Gesetzgebers abgeleitet, auch offene Siebentel aus einer Teilwertabschreibung betreffend eine am Spaltungsstichtag nicht mehr vorhandene Beteiligung gingen "ebenfalls" auf die übernehmende Gesellschaft über…
…22.3.2024 - zur Auffassung, dass hier auf Anteilsinhaberschaft gerade keine Einzelrechtsnachfolge stattfinde, sondern vielmehr eine partielle Gesamtrechtsnachfolge, indem alle mit den Anteilen an der übertragenden Gesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten auf die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft übergingen, was auch die Zuschreibungsverpflichtung an den…
…gelange man zur Auffassung, dass hier auf Anteilsinhaberschaft gerade keine Einzelrechtsnachfolge stattfinde, sondern vielmehr eine partielle Gesamtrechtsnachfolge, indem alle mit den Anteilen an der übertragenden Gesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten auf die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft übergingen, was auch die Zuschreibungsverpflichtung an den untergegangenen…
…Auch habe der Bund bereits die Kommunalsteuer zur Einzahlung gebracht. Der Zuteilungsbescheid sei daher nichtig. Sollte dennoch Gesamtrechtsfolge eingetreten sein, könne nur eine partielle Gesamtrechtsnachfolge in Betracht kommen, weil nur ein Teil der ursprünglichen Agenden des Bundes letztlich auf die ***A*** bzw. ***RNF 5-B***…
…beendet worden. Am 30. September 2005 sei bei der Bf. eine Abspaltung zur Neugründung erfolgt. Aufnehmende Gesellschaft sei die neu gegründete Ges neu gewesen. Die partielle Gesamtrechtsnachfolge zur Spaltung habe, wie der VwGH im Erkenntnis vom 26. Februar 2013, Zl. 2010/15/0017 erwogen habe…
…130 Abs. 1 B-VG erledigen. II. Partielle Gesamtrechtsnachfolge: Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Gemäß §…
…4 Z 2)". Er hat in einem spezifischen Zusammenhang (partielle Gesamtrechtsnachfolge bei Spaltung) aus einer den Übergang von Jahresverlusten betreffenden Wertungsentscheidung des Gesetzgebers abgeleitet, auch offene Siebentel aus einer Teilwertabschreibung betreffend eine am Spaltungsstichtag nicht mehr vorhandene Beteiligung gingen "ebenfalls“ auf die übernehmende Gesellschaft über…
…bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger übergehen. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers würden die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes gelten. b. Die DVMG und die DMG seien aufgrund der dargestellten Umgründungsschritte (partielle) Gesamtrechtsnachfolger der…
…der Beschwerdeführerin (bzw deren Rechtsvorgänger) aus eigenem Vermögen getragen worden. Die im Wege der Spaltung entstandene Beschwerdeführerin wäre unbestreitbar die (partielle) Gesamtrechtsnachfolgerin der früheren PAG dazu werde auch auf die Literatur und die dort angeführte Rechtsprechung des VwGH verwiesen. Die endgültige Belastung der Beschwerdeführerin mit…
…freier Beweiswürdigung fest, dass die Bf. im Zuge ihrer allein durch die Datenklau- Affäre 2008 erzwungenen Selbstanzeige nur partielle Offenlegung geleistet und in Steuervermeidungsabsicht das Vorliegen einer intransparenten Ermessensstiftung vorgetäuscht hat (zur Einstufung des Gebildes als transparent und durch die Bf. rechtlich kontrolliert, sowie zur…
…einem zweiten stichtagsgleichen eine Abspaltung zur Aufnahme in die ***Firma1*** durch Übertragung des gesamten Betriebes. Vor diesem Hintergrund sind die ***Firma7*** und die ***Firma1*** als Gesamtrechtsnachfolger der ***Firma3*** zu beurteilen. Zum Schritt Gesamthaft betrachtet hat die ***Firma3*** mit den Tankstellen im Jahr 2007 einen Verlust…
…einem zweiten stichtagsgleichen eine Abspaltung zur Aufnahme in die ***Firma1*** durch Übertragung des gesamten Betriebes. Vor diesem Hintergrund sind die ***Firma7*** und die ***Firma1*** als Gesamtrechtsnachfolger der ***Firma3*** zu beurteilen. zum Schritt Gesamthaft betrachtet hat die ***Firma3*** mit den Tankstellen im Jahr 2007 einen Verlust…
…20 % zu 58,80 %. Das bestehende Haus samt Garagen habe durch die Renovierungsarbeiten und Anbauten (Schaffung von zusätzlichem Wohn-, Wellness- und Garagenraum) nur eine partielle Erweiterung erfahren, von der erstmaligen Errichtung eines Objektes könne nicht ausgegangen werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Herstellerbefreiung würden…