…davon ausging, dass die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH am Ort des Sitzes der Gesellschaft persönlich ausgeübt wird, stellt die jüngere Judikatur – dem deutschen BFH folgend – bei Geschäftsführern und Vorständen zur Bestimmung des Ausübungsortes auf den physischen Tätigkeitsort ab (VwGH 31.05.2017, Ra 2016…
…nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt im genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann. Ein gewöhnlicher Aufenthalt an einem Ort schließt jedoch nicht einen…
…der auch hinsichtlich die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war (VwGH, 26.02.2015, 2012/15/0128 sowie Loukota/Jirousek/ Schmidjell-Dommes/Daurer, Internationales Steuerrecht 1/1 Z 15 Rz 35). Unsere Mandantin hat nach Beendigung ihrer physischen Tätigkeit in den USA und nach…
…ihre Tätigkeit bereits im Februar 2001 aufgenommen hat und die Niederschrift über die Erhebung/Nachschau anlässlich der am 15.Jänner 2001 errichteten Bf. (Formular Verf. 26) mit 26. April 2001 datiert, ohne dass die Bf. innerhalb dieses Zeitraum über eine Steuernummer verfügt hat. Der Stempel…
…in denen auf Grund der physischen Anwesenheit eines gemischten Publikums und der regelmäßig sehr kurzen Vertrags(anbahnungs)zeit der Übergang der Steuerschuld nicht praktikabel ist (wie bei Eintrittsberechtigungen), wird an der Besteuerung am Veranstaltungs- bzw. Tätigkeitsort festgehalten. Nicht unter den Begriff der Eintrittsberechtigung für eine…
…Stoppelkamp). Nach der unionsrechtlichen Judikatur zählen zu den Anknüpfungstatbeständen für eine Ansässigkeit im jeweiligen Land in erster Linie der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und das Vorhandensein einer festen Niederlassung von wo aus die Umsätze bewirkt werden. Der Ort von dem aus das Unternehmen betrieben wird…
…Tage) physisch anwesend gewesen. Österreich habe daher gemäß Art. 16 Abs. 2a DBA Niederlande/Österreich kein Besteuerungsrecht für die Bezüge für die Tätigkeit in Österreich. Da sein gesamtes Einkommen in Österreich besteuert worden sei, sei eine Berichtigung des Lohnzettels 2008 notwendig. Anmerkung: Von der ABC…
…Der EuGH vertritt in seiner jüngsten Rechtsprechung (vgl. Urteil EuGH vom 27. April 2016, C-528/14, X) zur zollrechtlichen Definition des Begriffs "gewöhnlicher Wohnsitz" die Auffassung, dass in diesem Zusammenhang alle erheblichen Tatsachen (insbesondere auch körperliche Anwesenheit, Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Ort…
…1 bedeutet der Ausdruck „Betriebstätte“ im Sinne dieses Abkommens eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Gem. Abs. 2 umfaßt der Ausdruck „Betriebstätte“ insbesondere: a) einen Ort der Leitung, b) eine Zweigniederlassung, c) eine Geschäftsstelle, d) eine Fabrikationsstätte…
…an der Universität D-Ort1, teils auch in D-Ort2, studiert bzw. an ihrer Dissertation geschrieben. Sie hat am 2.7.2010 promoviert (siehe ua. Bestätigung Univ. Prof. Dr. C/Uni D-Ort1; Schreiben Uni D-Ort2 betr. Promotion). 6. Zwecks Betreuung und wissenschaftlicher Tätigkeit…
…Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs anzusehen ist (Hervorhebungen durch das BFG): "Rn 22 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mehrwertsteuerübergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handel, die durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der…
…59). Findet sich nämlich ein Abnehmer am Markt, dann ergibt sich bereits daraus die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Bei der Tätigkeit des Minens werden beliebige Transaktionen von Kryptowährungen validiert. Das Blockchain-System würde es gar nicht ermöglichen, dass die Leistung nur einem bestimmten Personenkreis…
…der Reisezweck aus den ursprünglichen Vermerken auf den Belegen ersichtlich. Generell darf darauf hingewiesen werden, dass die Reisespesen in Zusammenhang stehen einerseits mit den Provisionseinnahmen, welche sich auf die Vermittlung von Waren - insbesondere von Apothekenwaren - im Großhandel beziehen, sowie andererseits mit Verwaltungstätigkeiten für die Tätigkeit…
…Nach den Feststellungen der Abgabenbehörde handelt es sich bei diesem Unternehmen um eine Schein- bzw Briefkastenfirma, die keinerlei operative Tätigkeit ausgeübt hat. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb wurde weder in der Tschechischen Republik noch in Ungarn gemeldet. Nachweise dafür, dass der Diesel tatsächlich physisch von Österreich nach…
…Der Ausdruck umfasse unter anderem einen Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung oder eine Geschäftsstelle. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens würden jedem (auch nicht beteiligten) Geschäftsführer Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Eine Betriebsstätte sei üblicherweise eine feste örtliche Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit ganz oder teilweise…
…Der Ausdruck umfasse unter anderem einen Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung oder eine Geschäftsstelle. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens würden jedem (auch nicht beteiligten) Geschäftsführer Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Eine Betriebsstätte sei üblicherweise eine feste örtliche Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit ganz oder teilweise…
…keinen physischen Zugang zu den Rechnern haben, siehe dazu sogleich). Diese Dienstleistungselemente waren daher als Faktoren ebenfalls unabdingbar. Bereits in der Anfrage der Bf. vom 11.12.2014 wurde darauf hingewiesen, dass "vertraglich weder eine konkrete Räumlichkeit, noch ein konkreter Ort an dem der Server…
…von diesem Recht auszuschließen (EUGH 4.10.2001,Rs C 409/98 - siehe Ruppe § 6 UStG Rz 357). Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken stellt in der Regel eine passive Tätigkeit dar, die an den Zeitablauf gebunden ist und nicht zu einer signifikanten Wertschöpfung führt…
…Rechtsmittelentscheidung davon ausgegangen war, dass "Teilnahme vom Inland aus" medienneutral formuliert ist und der Spielvertrag zwar nicht im Inland zustande gekommen sein muss, aber den tatsächlichen, physischen Aufenthalt eines Vertragsteiles (=Spielteilnehmers) im Inland als geografisch festlegbarem Ort zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes voraussetzt. (vgl…
…Rechtsmittelentscheidung davon ausgegangen war, dass "Teilnahme vom Inland aus" medienneutral formuliert ist und der Spielvertrag zwar nicht im Inland zustande gekommen sein muss, aber den tatsächlichen, physischen Aufenthalt eines Vertragsteiles (=Spielteilnehmers) im Inland als geografisch festlegbarem Ort zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes voraussetzt. (vgl…