…der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Im konkreten Fall liegt daher der Ort der Leistungen nicht in Österreich. Die strittigen Leistungen sind daher in Österreich nicht steuerbar. Weiters wurden Umstände vorgebracht, die gegen eine Zuschätzung von 40% sprechen. Eine Zuschätzung von 20% wurde akzeptiert. In der…
…der Geschäftsräumlichkeiten für den Geschäftspartner darstellen, das zu einer Grundstücksleistung führt? Eine solche ausufernde Qualifikation würde das Vorliegen einer Vermittlungsleistung sowie anderer sonstiger Leistungen nahezu unmöglich machen, da jede Dienstleistung in irgendeiner Weise mit einem Grundstück im Zusammenhang steht (weil jede Dienstleistung an irgendeinem Ort…
…vor und sind auch keine anderen speziellen Leistungsortregeln anwendbar, so kommt letztlich die Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG 1994 zur Anwendung. Demnach wird eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer erbracht wird, an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt…
…Betriebsstätte in Österreich vor. Deren Leistung an die Wettkunden wird daher gem. § 3a Abs. 12 UStG 1994 (in der für das Jahr 2009 geltenden Fassung), wonach eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, nicht in Österreich…
…in den Anwendungsbereich der Z 1 und 2 fällt, als Nichtunternehmer. Abs. 6: Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 1 und 2 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt…
…Schriftsatz vom 28.10.2015). Die Bf gab in der Vorhaltsbeantwortung vom 29.01.2020 die von ihr verrechnete Gebühren und Tarife von 2013 bis dato wie folgt bekannt: | Leistungsart | 2013 | aktuell | Übersetzung nicht fachspezifisch | 10,--/Normseite a 1500 Schriftzeichen…
…dem Konzept der Leistungserbringung ergibt sich, dass das diesbezügliche Verhalten des Bestraften für das Gemeinwohl einen Mehrwert ergeben soll: Ein bloßes Herumstehen, Querulieren oder Streiten mit am Ort der vereinbarten Leistungserbringung anwesenden Personen ist keine Leistung im Sinne des Gesetzes. Auch derjenige Bestrafte, der durch…
…und der Leistungsempfänger selbst Unternehmer ist. Da die Beschwerdeführerin jedoch ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, scheidet der Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs 1 UStG 1994 aus. Gemäß § 19 Abs 1a UStG 1994 wird die Steuer bei Bauleistungen vom Empfänger der Leistung geschuldet…
…… Ort der sonstigen Leistung (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art. 3a gilt 1. als Unternehmer ein Unternehmer gemäß § 2, wobei ein Unternehmer, der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt, in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als…
…Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Das gilt nicht für Leistungen im Sinne des Abs. 14 Z 14, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne…
…OG) und 160 Parkplätzen. Als pauschaler Werkpreis (Vergütung der Leistungen der ***A*** AG als "Totalunternehmer") wurden CHF 129.442.800,- (inkl 7,6 % MwSt) vereinbart. Bei Abschluss dieses Vertrages lag bereits eine von der ***A*** AG erwirkte rechtskräftige Baubewilligung für Wohn- und Büronutzung vor (Bauentscheid…
…eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der festen örtlichen Niederlassung maßgebend; o an einen Nicht-Unternehmer iSv § 3a Abs 5 Z 3 UStG gem § 3a Abs 7 UStG iVm § 3a Abs 13 UStG nach dem Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder…
…der Arbeitnehmer notwendigen Maßnahmen; zu diesem Zweck führen sie insbesondere ein System ein, das zu- und abwandernden Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie deren anspruchsberechtigten Angehörigen Folgendes sichert: a) die Zusammenrechnung aller nach den verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften berücksichtigten Zeiten für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs…
…betreibt, ist der Ort der sonstigen Leistung Österreich. Die Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1Z 9 iit. d sublit. aa UStG 1994 steuerfrei. Die Betreiberin hat nach Ansicht des Prüfers eine Vermittlungsleistung an die Bf. erbracht. Ab 2010 richtet sich der Ort der Vermittlungsleistung nach …
…in den Anwendungsbereich der Z 1 und 2 fällt, als Nichtunternehmer. Abs. 6: Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 1 und 2 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt…
…1994 fällt. Danach gilt die Leistung der Beschwerdeführerin an dem Ort ausgeführt, von dem aus die Empfänger (d.s. im Beschwerdefall die Fa. A und die Fa. B) ihr Unternehmen betreiben. Das ist die Slowakei. Die Leistung ist demnach in Österreich nicht umsatzsteuerbar (vgl. auch…
…Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt; § 3 UStG 1994 lautet auszugsweise: § 3. (1) Lieferungen sind Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen…
…gegeben hätte, hätten diese auch nur zustande kommen können, weil eben BfKompl bei beiden Gesellschaften die tatsächliche Entscheidungsbefugnis hatte. Unter Fremden wäre zumindest der Leistungsgegenstand, der Leistungszeitraum, die Dauer der Vereinbarung und das Entgelt eindeutig und klar vereinbart worden. Zu den Preisschwankungen, Nichtverrechnungen, Nichtzahlung usw…
…UStG 1994 für Leistungen an Unternehmer (B2B) anzuwenden: § 3a Abs. 6 UStG 1994 Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 1 und 2 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt…
…wonach ein Finanzvergehen vorliege und an einem bestimmten Ort, der durchsucht werden soll, sich entsprechende Beweismittel befinden, muss also "begründet" sein, soll heißen, er muss objektivierbar sein, die bloß subjektive Überzeugung von Organwaltern der Finanzstrafbehörde alleine reichte nicht aus. Ein solcher Verdacht ist mehr als…