…ASVG das Prüfungsorgan des Krankenversicherungsträgers als Organ des für die Lohnsteuerprüfung zuständigen Finanzamtes tätig (siehe dazu Prüfungsauftrag vom 5.5.2015). Im gegenständlichen Fall bedeutete dies, dass die Prüferin der Wiener Gebietskrankenkasse als Organ des für die Bf. zuständigen Betriebsfinanzamtes, nämlich des FA Wien 3…
…Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) ist das Prüforgan des Krankenversicherungsträgers als Organ des für die Lohnsteuerprüfung zuständigen Finanzamtes tätig. Im verfahrensgegenständlichen Fall hat die Steiermärkische Gebietskrankenkasse die Lohnsteuerprüfung durchgeführt. Das diese Prüfung durchführende Prüforgan ist daher als Organ der belangten Behörde tätig geworden. Die Vorbringen der…
…ist“ vom Krankenversicherungsträger auch die Lohnsteuerprüfung nach § 86 EStG durchzuführen. Gemäß § 41a Abs. 4 ASVG würden für die Sozialversicherung die für Außenprüfungen (§ 147 BAO) maßgeblichen Vorschriften der BAO gelten. Bei der Durchführung der Lohnsteuerprüfung sei das Prüforgan des Krankenversicherungsträgers als Organ des für die Lohnsteuerprüfung…
…Den Prüfungsauftrag habe in diesem Fall jener Krankenversicherungsträger zu erteilen, der den Prüfungsauftrag für die die Sozialversicherungsprüfung zu erteilen habe. Bei der Durchführung der Kommunalsteuerprüfung sei daher das Prüfungsorgan des Krankenversicherungsträgers als Organ der jeweils berührten Gemeinde tätig. Dass im Hinblick auf die selbständige Tätigkeit…
…Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Ergibt sich bei einer Lohnsteuerprüfung…
…Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Nach § 81 Abs. 1 EStG 1988 gilt als Betriebsstätte für Zwecke des…
…Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Ergibt sich bei einer Lohnsteuerprüfung…
…Abs. 1 BAO maßgeblichen Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Bei der Durchführung der Kommunalsteuerprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes oder des Krankenversicherungsträgers als Organ der jeweils berührten Gemeinde tätig. Die berührten Gemeinden sind von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Die Gemeinden sind berechtigt…
…Abs. 1 BAO maßgeblichen Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Bei der Durchführung der Kommunalsteuerprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes oder des Krankenversicherungsträgers als Organ der jeweils berührten Gemeinde tätig. Die berührten Gemeinden sind von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Die Gemeinden sind berechtigt…
…Prüfung durchführen wird. Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Gemäß § 147…
…Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Ergibt sich bei einer Lohnsteuerprüfung…
…Prüfung durchführen wird. Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Gemäß § 147…
…Damit seien die Voraussetzungen für eine bescheidmäßige Festsetzung gegeben gewesen. Die Bemessungsgrundlagen seien im Zuge der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch Organe des Krankenversicherungsträgers erhoben worden. Im Bescheid wurden die Abgaben für den gesamten Zeitraum 2014 bis 2016 in einem Bescheid festgesetzt. Gegen diesen…
…des Unternehmens gewährten Arbeitslöhne nicht vollständig erklärt, weshalb die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe vorgelegen seien. Die Bemessungsgrundlagen seien im Zuge einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (bzw. ab 1.1.2021 Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) durch Organe der Bundesfinanz oder eines Krankenversicherungsträgers…
…wenn die Prüfung durch einen Krankenversicherungsträger durchgeführt wird. Weiters dürfen sie im Beschwerdeverfahren betreffend von ihnen erlassene Bescheide tätig werden.“ Die mit der Durchführung von gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben betrauten Organe (nachfolgend Lohnsteuerprüfer genannt) des Finanzamtes Graz-Stadt können somit in mit der Lohnsteuerprüfung zusammenhängenden…
…wenn die Prüfung durch einen Krankenversicherungsträger durchgeführt wird. Weiters dürfen sie im Beschwerdeverfahren betreffend von ihnen erlassene Bescheide tätig werden.“ Die mit der Durchführung von gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben betrauten Organe (nachfolgend Lohnsteuerprüfer genannt) des Finanzamtes Innsbruck können somit in mit der Lohnsteuerprüfung zusammenhängenden Angelegenheiten…
…Der Arbeitsbeginn zu Beginn des Monats unmittelbar nach Schulbeginn erscheint auch plausibel. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass der Berufungswerber verpflichtet war, sie bereits vor Arbeitsantritt am 04.09.2009 als Arbeitgeber beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und diese Anmeldung erst am 18.09.2009…
…Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom Datum2 in ein Konkursverfahren abgeändert wurde. Mit weiterem Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom Datum3 wurde mit Zustimmung der Gläubiger das Konkursverfahren aufgehoben. 1. vorangehendes Ermittlungsverfahren: Im Zuge zweier Kommunalsteuerprüfungen für den Zeitraum 2008 bis 2010 durch den zuständigen Krankenversicherungsträger sowie…
…für den im Spruch des Bescheides angeführten Zeitraum mit 262.541,43 Euro ermittelt worden. Die Bemessungsgrundlagen seien im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) (bzw. ab 01.01.2021 Prüfung Lohnabgaben und Beiträge - PLB) durch Organe der Bundesfinanz oder eines Krankenversicherungsträgers erhoben worden.…
…und keine anderen Organe des Finanzamts Graz-Stadt - die damit zusammenhängenden Bescheide für das andere Finanzamt erlassen. Zwar lautet § 10a Abs 3 zweiter Satz AVOG 2010-DV dahingehend, dass "diese Finanzämter [...] solche Bescheide auch dann erlassen [dürfen], wenn die Prüfung durch einen Krankenversicherungsträger durchgeführt wird…