…eines Haushaltes zugreifen kann, ist daher bei diesen Wirtschaftsgütern eine (nicht bloß untergeordnete) anteilige Nutzung zur Einkünfteerzielung typischerweise unzweifelhaft gegeben. Solcherart kann für die Ausmessung des Nutzungsanteiles auf eine Schätzung zurückgegriffen werden (VwGH 27.1.2011, 2010/15/019). Die Bf. bedurfte für ihre Tätigkeit…
…gegeben ist (s. Jakom/Peyerl aaO, § 20 Rz 14). Lassen sich die Nutzungsanteile nicht klar quantifizieren, können diese allenfalls geschätzt werden; eine Verpflichtung der Abgabenbehörde zur Schätzung der Anteile besteht jedoch nicht (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0042). Die Bf. hat nun im Zeitraum…
…Judikatur (siehe dazu z.B. VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197) ist daher bei diesen Wirtschaftsgütern eine (nicht bloß untergeordnete) anteilige Nutzung zur Einkünfteerzielung typischerweise unzweifelhaft gegeben und es darf für die Ausmessung des Nutzungsanteiles auf eine Schätzung (§ 184 Abs. 1 BAO) zurückgegriffen werden…
…Privatanteil (PA) wurde lediglich beim Ansatz für Telefonkosten ausgeschieden (30%). Im Jahr 2018 floss in die Berechnungsgrundlage für den privaten Nutzungsanteil anstatt der AfA der (niedrigere) Restbuchwert zum 31.12.2018 ein und der ausgeschiedene Privatanteil betrug tatsächlich nur knapp 21% des in Abzug gebrachten…
…Privatanteil (PA) wurde lediglich beim Ansatz für Telefonkosten ausgeschieden (30%). Im Jahr 2018 floss in die Berechnungsgrundlage für den privaten Nutzungsanteil anstatt der AfA der (niedrigere) Restbuchwert zum 31.12.2018 ein und der ausgeschiedene Privatanteil betrug tatsächlich nur knapp 21% des in Abzug gebrachten…
…die Anzahl der beruflich geführten Telefongespräche, deren Dauer, Zeit und die entsprechenden Gesprächspartner und daher auch keine Unterlagen zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung des beruflichen Nutzungsanteiles vorgelegt hätte, wäre der Anteil der beruflich veranlassten Telefonkosten im Schätzungswege zu ermitteln gewesen. Grundsätzlich gelte: Jeder Schätzung sei…
…Eine Trennung zwischen der privaten und der nicht untergeordneten betrieblichen Veranlassung, zB mit einer zeitl. Abfolge von Nutzungsanteilen oder nach flächenmäßigen Prozentanteilen, ist objektiv einwandfrei und nachvollziehbar unmöglich. Daher ist aufgrund durchgeführter BP die Errichtung des Ausstellungsgartens zur Gänze (Aufteilungsverbot) dem § 20 EStG und nichtabzugsfähigen…
…(VwGH 31.5.2011, 2008/15/0226). Wenn sich die betrieblichen/beruflichen Nutzungsanteile der geltend gemachten Aufwendungen nicht klar quantifizieren lassen, ist die Behörde auch grds nicht zu einer Schätzung von Anteilen verpflichtet (VwGH 24.2.2011, 2007/15/0042). Nach der Rechtsprechung findet die…
…Verwaltungsgerichtshofes für außerhalb des Kernbereichs der persönlichen Lebensführung eingesetzte Wirtschaftsgüter und der Lebensführung zu machen, wenn eine Trennung zwischen der privaten und der nicht völlig untergeordneten betrieblichen/beruflichen Nutzung zB bei einer trennbaren zeitlichen Abfolge von Nutzungsanteilen, wo diese Trennung objektiv einwandfrei und nachvollziehbar ist…
…Verwaltungsgerichtshofs insgesamt nicht abzugsfähig (VwGH 31.05.2011, 2008/15/0226). Lassen sich die betrieblichen/beruflichen Nutzungsanteile der geltend gemachten Aufwendungen nicht klar quantifizieren, so ist die Behörde auch grundsätzlich nicht zu einer Schätzung von Anteilen verpflichtet (VwGH 24.02.2011, 2007/15/0042). Nach …
…Verwaltungsgerichtshofs insgesamt nicht abzugsfähig (VwGH 31.05.2011, 2008/15/0226). Lassen sich die betrieblichen/beruflichen Nutzungsanteile der geltend gemachten Aufwendungen nicht klar quantifizieren, so ist die Behörde auch grundsätzlich nicht zu einer Schätzung von Anteilen verpflichtet (VwGH 24.02.2011, 2007/15/0042). Nach …
…Daraus habe die Außenprüfung einen durchschnittlichen Wochenstundenanteil aller im Rahmen des Unterrichts genutzten Bäder - gebrochen auf ein Jahr - ermittelt. Für 12 Bäder habe die Außenprüfung folgende hoheitliche Nutzungsanteile ermittelt: 11,73% (2005), 11,52% (2006) und 11,29% (2007). Diese Berechnung sei der Bf (z…
…offenen Verfahren jederzeit die händisch geführten Fahrtenbücher vorgelegt werden können, dies kann auch jetzt noch jederzeit erfolgen. Betreffend die anders als in den Steuererklärungen angesetzten privaten Nutzungsanteile wurde keine ausreichende Begründung seitens des Finanzamtes angegeben, wieso die amtlich durchgeführte Schätzung genauer sein soll als die…
…abzugsfähig (VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197). Wenn sich die beruflichen Nutzungsanteile der geltend gemachten Aufwendungen nicht klar quantifizieren lassen, ist das Finanzamt auch grundsätzlich nicht zu einer Schätzung von Anteilen verpflichtet. Fehlt es an der einwandfreien Trennbarkeit, führt der einzelne Aufwand nur bei…
…abzugsfähig (VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197). Wenn sich die beruflichen Nutzungsanteile der geltend gemachten Aufwendungen nicht klar quantifizieren lassen, ist das Finanzamt auch grundsätzlich nicht zu einer Schätzung von Anteilen verpflichtet. Fehlt es an der einwandfreien Trennbarkeit, führt der einzelne Aufwand nur bei…
…der Lebensführung mit jenen der Berufsausübung verbinden können, steuerlich nicht besser gestellte werden, als jene denen dies nicht möglich ist. Sind aber bei einer zeitlichen Abfolge der Nutzungsanteile einer solchen gemischten Aufwendung, der private und berufliche eindeutig zuordenbar, kann ausnahmsweise der berufliche Anteil als Werbungskosten…
…VwGH für außerhalb des Kernbereichs der persönlichen Lebensführung eingesetzte Wirtschaftsgüter und der Lebensführung zu machen, wenn eine Trennung zwischen der privaten und der nicht völlig untergeordneten betrieblichen/beruflichen Nutzung zB bei einer trennbaren zeitlichen Abfolge von Nutzungsanteilen, wo diese Trennung objektiv einwandfrei und nachvollziehbar ist…
…VwGH für außerhalb des Kernbereichs der persönlichen Lebensführung eingesetzte Wirtschaftsgüter und der Lebensführung zu machen, wenn eine Trennung zwischen der privaten und der nicht völlig untergeordneten betrieblichen/beruflichen Nutzung zB bei einer trennbaren zeitlichen Abfolge von Nutzungsanteilen, wo diese Trennung objektiv einwandfrei und nachvollziehbar ist…
…Die externe Festplatte und die USB-Sticks nutze er hingegen ausschließlich für berufliche Zwecke. Wie der Bf. die erklärten beruflichen und privaten Nutzungsanteile an dem im Haushalt befindlichen PC und den Elektronikgeräten ermittelt hat und worauf sich seine Angabe gründe, wurde vom ihm nicht dargelegt…
…Z 8 lit. a EStG 1988 sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Absetzung für Abnutzung zu Grunde zu legen. Das Gericht ermittelt die Basis der Abschreibung aus den (ungekürzten) historischen Anschaffungskosten und den (ungekürzten) Herstellkosten als Grundlage zur Berechnung der Nutzungsanteile bzw. der Absetzung für…