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BFG RS/7100024/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + Grunderwerbsteuerbefreiung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes beurteilte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (siehe auch BFG 18.9.2014, RS/7100139/2014 (Festsetzung der GrESt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob bei der Grunderwerbsteuer ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung den Voraussetzungen des § 10 GrEStG 1987 entspricht. 1. Verfahrensablauf bisher…

BFG RS/7100024/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + Grunderwerbsteuerbefreiung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes beurteilte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (siehe auch BFG 18.9.2014, RS/7100139/2014 (Festsetzung der GrESt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 2/2

…ÖStZ Spezial – Die neue Immobiliensteuer Update 2013, 411). Dadurch, dass der Bf. die Abgabenerklärung nicht durch einen Notar oder Rechtsanwalt elektronisch über FinanzOnline vorlegen ließ, verstieß er gegen die zwingende Formvorschrift des § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987. Überreicht ein Pflichtiger nach dem 1…

BFG RS/7100139/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + GrEStvorschreibung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes festsetzte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (Siehe auch Parallelfall BFG 18.9.2014, RS/7100024/14 mit Grunderwerbsteuerbefreiung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob bei der Grunderwerbsteuer ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung den Voraussetzungen des § 10 GrEStG 1987 entspricht. 1. Verfahrensablauf bisher…

BFG RS/7100139/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + GrEStvorschreibung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes festsetzte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (Siehe auch Parallelfall BFG 18.9.2014, RS/7100024/14 mit Grunderwerbsteuerbefreiung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 2/2

…ÖStZ Spezial – Die neue Immobiliensteuer Update 2013, 411). Dadurch, dass der Bf. die Abgabenerklärung nicht durch einen Notar oder Rechtsanwalt elektronisch über FinanzOnline vorlegen ließ, verstieß er gegen die zwingende Formvorschrift des § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987. Überreicht ein Pflichtiger nach dem 1…

BFG RV/7102023/2017Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO, weil die Abgabenerklärung gemäß § 10 Abs. 2 GrEStG durch einen Wirtschaftstreuhänder in Papierform und nicht elektronisch durch einen Rechtsanwalt oder Notar vorgelegt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2019

…Entscheidungsgründe Strittig ist die Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO, weil die Abgabenerklärung gemäß § 10 Abs. 2 GrEStG durch einen Wirtschaftstreuhänder in Papierform und nicht elektronisch durch einen Rechtsanwalt oder Notar vorgelegt wurde. Übersicht: 1. Verfahrensverläufe 2. Gesetzesmaterialien 3. Erwägungen 3.1. Erster Schritt: Kann …

BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 1/2

…Zitierung des Wortlautes von § 121a Abs. 3 BAO:] Der Beschuldigte sei weder Rechtsanwalt noch Notar und er habe weder beim "Erwerb" noch bei der Errichtung einer Vertragsurkunde über den "Erwerb" mitgewirkt. Er wäre auch nicht zur Erstattung der Anzeige beauftragt worden. Darüber hinaus fehlten Feststellungen…

BFG RV/7102162/2021Rechtliche Existenz bzw. Rechtswidrigkeit eines Prüfungsauftrags
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2021Teil 3/7

- Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, - Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker, Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren, - Bildberichterstatter und Journalisten, - Dolmetscher und Übersetzer. Zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zählen auch die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt…

BFG RV/7101307/2026Bescheidabänderung nach § 17 Abs 1 Z 4 GrEStG iVm § 17 Abs 4 GrEStG auch bei Vorliegen eines einem Vergleich zugrunde liegenden Vermächtnisses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, Steuernummer ***, vertreten durch Öffentliche Notare Mayer & Kandlhofer Partnerschaft, Bahnhofstr 6, 2000 Stockerau, über die Beschwerde vom 28. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31…

BFG RV/7101372/2015Wohnrecht mindert nicht den gemeinen Wert einer Liegenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.06.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Öffentliche Notare Dr. Erich Leutgeb Dr. Leopold Mayerhofer Partnerschaft, Hauptplatz 13, 3580 Horn über die Beschwerde vom 17. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes…

BFG RV/1100094/2017Drittelbegünstigung für Schweizer Pensionskassenauszahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.04.2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Götze & Forster öffentliche Notare, Gymnasiumgasse 7, 6800 Feldkirch, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. Dezember 2016 hinsichtlich Einkommensteuer 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…

BFG RV/7103548/2008Ist die Vorlage der Erklärung des Betriebsüberganges (Formular NeuFö 3) bei der in Betracht kommenden Behörde im Original notwendig oder genügt bei der FinanzOnline Anzeige die Speicherung in einem Urkundenarchiv, auf welches das Finanzamt zugreifen kann (wie z.B. UFS 30.6.2009, RV/2396-W/07 u.a.)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in den Beschwerdesachen ****Bf.****Adr.**** , vertreten durch öffentliche Notare Dr. Kirner Dr. Gruber Partnerschaft, Rathausplatz 10, 3130 Herzogenburg, gegen die zwei Bescheide vom 13.08.2008 des Finanzamtes für Gebühren…

BFG RV/7103550/2008Ist die Vorlage der Erklärung des Betriebsüberganges (Formular NeuFö 3) bei der in Betracht kommenden Behörde im Original notwendig oder genügt bei der FinanzOnline Anzeige die Speicherung in einem Urkundenarchiv, auf welches das Finanzamt zugreifen kann (wie z.B. UFS 30.6.2009, RV/2396-W/07 u.a.)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in den Beschwerdesachen ****Bf.****ADR.**** , vertreten durch öffentliche Notare Dr. Kirner Dr. Gruber Partnerschaft, Rathausplatz 10, 3130 Herzogenburg, gegen die zwei Bescheide vom 13.08.2008 des Finanzamtes für Gebühren…

BFG RV/7104152/2017Aussetzung der Einhebung, Einkommensteuer zwar mittelbar abhängig von der Beschwerde gegen die Feststellungsbescheide, nach Erledigung jedoch kein Rechtsschutzinteresse mehr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2023

…A-1, E-2, A-2, und E-3, A-1, als bedingt erbantrittserklärte Erben, diese vertreten durch die Notare Dr. Martin Roch und Mag. Andrea Weimann, Franz Schubert-Straße 2a/5, 2320 Schwechat, über die Beschwerde vom 10. April 2017 gegen den Bescheid des…

BFG RV/7104281/2018Werbungskosten und Vorsteuern nach Beendigung der Vermietung eines Wohnobjektes.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2023Teil 2/2

…Grunderwerbsteuer stark medial aufgearbeitet wurde, zumal die Gesetzesänderung Anwälten und Notaren einen großen Zulauf bescherte (zB ORF Morgenjournal 17. April 2015, "Grunderwerbssteuer: Ansturm auf Anwälte und Notare" abrufbar unter https://oe1.orf.at/artikel/404607/Grunderwerbssteuer-Run-auf-Anwaelte-und-Notare; Tiroler Tageszeitung vom 23…

BFG RV/7100614/2013GrESt-Verwirklichung der Anteilsvereinigung/rechtliche Anteilsübertragung iS des § 1 Abs. 3 Z 1 GrEStG mit Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 1/2

…Schreiben vom 28.3.2012 an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (in der Folge: belangte Behörde) erfolgte durch die Notare ***2*** eine Anzeige des Verschmelzungsvertrages vom 29.9.2011 betreffend Verschmelzung der ***3*** durch Aufnahme der ***4***. Es wurde dazu ausgeführt: "Ich weise…

BFG RV/7103029/2019Geschäftsführerhaftung mit teilweisem Nachweis der Gläubigergleichbehandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2020Teil 2/2

… 80 ff. bezeichneten Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. (2) Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder haften wegen Handlungen, die sie in Ausübung ihres…

BFG RV/7103782/2014Festsetzung einer Zwangsstrafe, wenn Abgabenerklärung nicht in der in § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG erforderlichen Form überreicht wird.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2015Teil 2/2

…die Abgabenerklärung elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden muss, wenn von der Selbstberechnung nicht Gebrauch gemacht wird. Außerdem sind zur Vorlage der Abgabenerklärung nur mehr Parteienvertreter im Sinne des § 11 GrEStG (Notare, Rechtsanwälte) berechtigt. Die Erfüllung dieser formalen abgabenrechtlichen Verpflichtung kann gemäß § 111 BAO erzwungen werden. …

BFG RV/7103773/2014Festsetzung einer Zwangsstrafe, wenn Abgabenerklärung nicht in der in § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG erforderlichen Form überreicht wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2015Teil 2/2

…die Abgabenerklärung elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden muss, wenn von der Selbstberechnung nicht Gebrauch gemacht wird. Außerdem sind zur Vorlage der Abgabenerklärung nur mehr Parteienvertreter im Sinne des § 11 GrEStG (Notare, Rechtsanwälte) berechtigt. Die Erfüllung dieser formalen abgabenrechtlichen Verpflichtung kann gemäß § 111 BAO erzwungen werden. …

BFG RV/5100811/2025Krankenversicherungsbeiträge eines emeritierten Notars
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2026

…die Gruppenkrankenversicherung als Sonderausgaben und die Nachzahlungen für die Beiträge an die Notariatskammer als Werbungskosten zu berücksichtigen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 07.11.2024 wurde der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 teilweise stattgegeben und begründend ausgeführt, dass die Prämienleistungen der Personenversicherung ab dem Jahr 2021 steuerlich…

BFG RV/7300025/2025Jährliche Meldeverpflichtung nach dem WiEReG, vorsätzliche Meldepflichtverletzung, keine strafaufhebende Selbstanzeige vor Begehung eines Finanzvergehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2025Teil 2/3

…wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Notaren, Bilanzbuchhaltern, Buchhaltern und Personalverrechnern in elektronischer Form übermittelt werden. Ein berufsmäßiger Parteienvertreter kann für Sie auch die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente als Compliance-Package an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer übermitteln. Sie ersparen sich…