…werde er aufgefordert, die Eingabegebühr in Höhe von € 480,00 auf ein bekanntgegebenes Bankkonto einzuzahlen und den Nachweis der Einzahlung vorzulegen. Sollte der Originaleinzahlungsbeleg nicht vorgelegt werden, werde das Finanzamt von der Nichtentrichtung der Gebühr verständigt (§ 34 GebührenG 1957 iVm § 17 a Z 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, Adr.Bf., wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für…
…ist in sinngemäßer Anwendung des § 203 BAO ein Abgabenbescheid zu erlassen. Aufgrund der Nichtentrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG ist daher die vom FA durchgeführte, bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht erfolgt. Die Beschwerde gegen die Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in den Verwaltungsstrafsachen gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen den Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idF ABl. Nr. 46/2016 in Verbindung mit § 4 Abs…
Wie die erkennende Behörde erster Instanz die auch im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit auslegt, offenbart sich darin, dass sie die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Einspruch vom 12.2.2019 und insbesondere die darin gestellten Beweisanträge einfach ignoriert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen VN NN, Straße-Nummer, 1100 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit…
…war, für die nichtfristgerechte Meldung der verfahrensrelevanten Umsatzsteuerzahllasten verantwortlich. Die chronisch fehlende Liquidität sei die Ursache für die nicht zeitgerechte Meldung der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Nichtentrichtung der Umsatzsteuerzahllasten gewesen. Laut Aktenlage war dem Team der Abgabensicherung des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck seitens der C-GmbH am 18…
…fristgerecht (also bis zum Ablauf des 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Voranmeldungszeitraum) erfolgten Übermittlung einer ordnungsgemäßen (wahrheitsgemäßen und vollständigen) Voranmeldung an die zuständige Abgabenbehörde und andererseits aus einer zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer bis zum Ablauf dieses Fälligkeitstages. Fehlt die erste Komponente…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX über die Beschwerde des X1, vertreten durch F1, A1, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 02.10.2017 , MA 67-PA-MA-Zahl, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, betreffend Verwaltungsübertretungen gemäß § 17 Abs 1 iVm §§ 19 Abs 1 iZm 13 Abs 6 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), über die Beschwerde der Beschuldigten vom 18.1.2015 gegen die Erkenntnisse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. wegen Übertretung des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idgF, iVm § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006 idgF, über…
…Übrigen auch kein logischer Grund für eine Nichtabgabe der Voranmeldung durch den Bf. erkannt werden. Ein Vorsatz im Hinblick auf die Nichtentrichtung der UVZ für 11/2010 könne schon deshalb nicht angenommen werden, da Zahlungen zu diesem Zeitpunkt wegen Einfrieren des Kontos der GmbH nicht…
…Zarzi über die Beschwerde der Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. November 2014 wegen Nichtentrichtung der Hundesteuer für zwei Hunde folgendes Erkenntnis gefällt: Über die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) und…
…deswegen sind wegen deren Nichtentrichtung nach § 217 BAO Säumniszuschläge angefallen. Der zweite Säumniszuschlag ist eine objektive Folge der Nichtentrichtung der Geldstrafe bis spätestens 3 Monate nach ihrer Vollstreckbarkeit. Es gibt weder eine Aussetzung der Einhebung noch eine Hemmung der Einhebung und auch keinen Zahlungsaufschub oder…
…1 lit. a FinStrG wegen vorsätzlicher Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen 01/2020-01/2021, 03-04/2021 und 07-08/2021 in einer Gesamthöhe von € 83.766,38 bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit für schuldig erkannt wurde sowie auch gegen die Strafhöhe. Unbekämpft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 15. Dezember 2018 betreffend Kommunalsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den SenatsvorsitzendenDr. S.V., den RichterMag.Jud Ex sowie die fachkundigen Laienrichter LR A.A. und LR B.B. über die Beschwerde des Max Mustermann, A-Straße 1 B-Dorf-2, vom 21. März 2017 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Strafsache gegen JJ, wegen Verwaltungsübertretung (§ 5 Abs 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr 51/2005 idgF) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 02.08.2013 gegen das Erkenntnis des Magistrat der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf, AdresseBf, vertreten durch Rechtsanwälte Lehofer & Lehofer, Kalchberggasse 6/1. Stock, 8010 Graz, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bestraften…
…vorliegende Entscheidung basiert auf der eindeutigen Gesetzeslage und folgt der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe die zitierten Erkenntnisse), wonach die Abgabenbehörde zur Festsetzung eines Säumniszuschlages im Fall der Nichtentrichtung einer Abgabe am Fälligkeitstag verpflichtet ist. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher nicht zulässig.  …