…der nachträglichen Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlung für das Jahr 2022 (und Folgejahre) hat somit nach § 217 Abs. 8 BAO eine Neuberechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (vgl. Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger (Hrsg), BAO: Stoll Kommentar - Digital First2.06 (2023) zu …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 10, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 14. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
…es von Amts wegen zu einer Korrektur der Säumniszuschläge kommen. Das ist grundsätzlich richtig. Diese Berichtigung bzw. Neuberechnung kann allerdings derzeit nicht durch die Abgabenbehörde vorgenommen werden. Gemäß § 300 Abs. 1 BAO ist ab Vorlage der Beschwerde das Bundesfinanzgericht zuständig und es können Abgabenbehörden beim…
…Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Auf Grund der Reduktion der Wettgebühren müsse es von Amts wegen zu einer Korrektur der Säumniszuschläge kommen. Das ist grundsätzlich richtig. Diese Berichtigung bzw. Neuberechnung kann allerdings derzeit nicht durch die Abgabenbehörde vorgenommen werden.
…Mai 2019) | Säumniszuschläge neu (Neuberechnung BFG) | Wettgebühren 01/2015 | 288.441,50 | 5.823,27 € | 5.768,83 | Wettgebühren 02/2015 | 270.004,03 | 5.456,37 € | 5.400,08 | Wettgebühren 03/2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes 123 vom 22.12.2015, betreffend Einkommensteuer 2014, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge…
…Beschwerdesache B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22. Februar 2017 betreffend Zurückweisung eines Antrages vom 20. November 2015 wegen Neuberechnung von Stundungszinsen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Höhe von 4.533,92 €. Daran anschließend wird die aus der Neuberechnung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Steuer mit 233,43 € dargestellt (0% für die ersten 620,00 und 6 % für die restlichen 3.890,46), woraus sich eine Einkommensteuer in Höhe…
…berechnen. Der nachfolgende Arbeitgeber darf die Bezüge beim vorangehenden Arbeitgeber nur dann für die Berechnung des Jahressechstels berücksichtigen, wenn ihm die Bezüge (Lohnzettel) aus dem ersten Dienstverhältnis bekannt gegeben werden. Im Veranlagungsverfahren kann mangels gesetzlicher Grundlage keine Neuberechnung des Jahressechstels erfolgen, sondern gemäß § 41 Abs…
…Jänner 2011 bis zum 16. August 2011 auf Basis der gelegten Berechnung. In Concreto habe es die Abgabenbehörde betreffend die sonstigen Bezüge verabsäumt eine Neuberechnung des Jahressechstels vorzunehmen. Nach den Berechnungen des Bf. beliefe sich das Jahressechstel - ausgehend von den laufenden Bezügen des Zeitraumes vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***12***, die Richterin ***13*** und die fachkundigen Laienrichter ***16*** und ***15*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Abs. 2: Der Offenlegung dienen insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RSS Rechtsanwälte OG, Brunnenplatz 5b, 7210 Mattersburg, über die Beschwerde vom 11. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 13. Mai 2015…
…nach § 34 BewG 1955 und deren Verhältnis zum Hauptvergleichsbetrieb stehen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten fest. Eine Neuberechnung durch Zuteilung des Betriebes der Beschwerdeführer an einen anderen Vergleichsbetrieb (in einem anderen politischen Bezirk) ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Vergleichsbetriebe nach …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig in der Beschwerdesache Bf., adresse, über die Beschwerde vom 18.6.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 8/16/17 vom 28.05.2013, betreffend die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe…
Betreffend Neuberechnung der Quote sei zu Punkt 1) auszuführen, dass von seiner Seite eine monatlich getrennte Berechnung betreffend den Quotenschaden vorgelegt worden sei, wohingegen die Berechnung des BFG nur eine Gesamtabrechnung für den gesamten Zeitraum ausweise und nicht ersichtlich sei, wie es auf die Abweichungen…
3.1.5. Neuberechnung der Umsatzsteuer für das Jahr 2014 sowie der Einkommensteuer für die Jahre 2011 bis 2014 3.1.5.1. Umsatzsteuer 2014 (laut Erklärung der Bf.) | Entgelte | 38.228,32 | 20% Normalsteuersatz | 7.645,66 | Vorsteuern |…
…Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 18.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 18.11.2013 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 7.11.2013 auf Neuberechnung der NoVA zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 2013 und 2014) zu Recht erkannt: Die Haftungsbescheide Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2013, 2014 und 2015 werden abgeändert. Hinsichtlich der Neuberechnung wird auf die der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 27. Mai 2019 angeschlossene Berechnungstabelle verwiesen. Die Bescheide betreffend Lohnsteuer 2016…
…2010, 2011 und 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Hinsichtlich der Neuberechnung wird auf die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 8. September 2022 verwiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…