…ob es sich um eine Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 LVO Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung oder um eine gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LVO Betätigung mit Liebhabereivermutung handelt. Das Finanzamt hat die Betätigung des Beschwerdeführers als Musiker als Betätigung im Sinne des gemäß § 1 Abs…
…1 Tätigkeiten mit Einkunftsquellenvermutung oder großer Vermietung). Im Falle des Bestehens solcher Zweifel ist die Ertragsfähigkeit der Betätigung anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren und in der Folge zu prüfen, ob in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten…
…1 Tätigkeiten mit Einkunftsquellenvermutung oder großer Vermietung). Im Falle des Bestehens solcher Zweifel ist die Ertragsfähigkeit der Betätigung anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren und in der Folge zu prüfen, ob in einem absehbaren Zeitraum ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten…
…eine Tätigkeit typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht oder unter die Einkunftsquellenvermutung des § 1 Abs. 1 LVO fällt, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht an Hand der subjektiven Verhältnisse zu beurteilen. Ob die Bewirtschaftung einer Landwirtschaft typischerweise einer privaten Neigung entspricht…
…Trance“ oder „Ängste, Panikattacken, Phobien und posttraumatische Symptome“ zugrunde (s. dazu die vorliegenden Rechnungen der geltend gemachten Seminaraufwendungen). Das Wünschelrutengehen erfolgte bis Mitte Juli 2008 neben der nichtselbständigen Tätigkeit bei der Fa. S. Strittig ist, ob ihre Tätigkeit unter § 1 Abs. 1 LVO (Einkunftsquellenvermutung) oder…
…für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. ….. 3. aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die Annahme…
…1999, zu beantworten. Die Liebhabereiverordnung unterscheidet dabei Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs 1 LVO), das sind solche, die durch die Absicht veranlasst sind, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und nicht unter Abs 2 fallen, und Betätigungen mit Liebhabereivermutung (…
…1999, zu beantworten. Die Liebhabereiverordnung unterscheidet dabei Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs 1 LVO), das sind solche, die durch die Absicht veranlasst sind, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und nicht unter Abs 2 fallen, und Betätigungen mit Liebhabereivermutung (…
…1 Abs 1 LVO ("Einkunftsquellenvermutung") oder § 1 Abs 2 LVO ("Liebhabereivermutung") zur Anwendung kommen. Eine Betätigung iSd § 1 Abs 2 Z 2 LVO liegt vor, wenn diese im Konkreten bei Anlegen eines abstrakten Maßstabes ("typischerweise") einen Zusammenhang mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung aufweist…
…die Liebhabereitätigkeit ein. Es sei (zusammenfasst) im gegenständlichen Fall zunächst die Frage zu klären, ob die Tätigkeit des Bf. unter § 1 Abs. 1 (Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung) oder § 1 Abs. 2 Z 2 LVO (Betätigung mit Liebhabereivermutung) falle. Die Bestimmung des § 1 Abs. 2 LVO gelte…
…eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind, oder 3. aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und…
…Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründeten Neigung zurückzuführen sind oder 3. aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit qualifizierten Nutzungsrechten…
… 2 Abs. 2 LVO für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Ob eine Tätigkeit unter die Einkunftsquellenvermutung des § 1 Abs. 1 LVO fällt oder ob sie typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Bei einer Betätigung…
…die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind oder 3. (…) Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach…
…gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Die LVO unterscheidet Einkünfte mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs. 1 LVO) und solche mit Liebhabereivermutung (§ 1 Abs. 2 LVO), worunter insb. Hobby-, Neigungs- und Freizeittätigkeiten fallen. Liebhaberei ist nach letztzitierter Bestimmung bei einer Betätigung anzunehmen…
…für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. ….. 3. aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die Annahme…
…92/14/0185, 0187 und VwGH 26.11.2002, 98/15/0144, jeweils zu nebenberuflichen Landwirtschaften). Die konkrete subjektive Sicht oder die subjektive Neigung des Steuerpflichtigen sind unbeachtlich. Wirtschaftsgüter, die unter § 1 Abs 2 Z 1 LVO fallen, sind nur jene, die sich vom Umfang…
…1 Abs 1 LVO ("Einkunftsquellenvermutung") oder § 1 Abs 2 LVO ("Liebhabereivermutung") zur Anwendung kommen. Eine Betätigung iSd § 1 Abs 2 Z 2 LVO liegt vor, wenn diese im Konkreten bei Anlegen eines abstrakten Maßstabes ("typischerweise") einen Zusammenhang mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung aufweist…
…gegenständlichen Objektes ausschließlich Verluste erzielt worden seien. Die Liebhabereiverordnung unterscheide zwischen Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs. 1 LVO II), das seien solche, die durch die Absicht veranlasst seien, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und die nicht unter Abs…
…z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen oder Luxuswirtschaftsgüter und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen der 2. aus Tätigkeiten, die typischerweise auf einer besonders in der Lebensführung begründeten Neigung zurückzuführen sind […] Wirtschaftsgüter fallen dann unter § 1 Abs. 2…