…in der betreffenden Gegend für die Bewirtschaftung als regelmäßig anzusehen sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln. Als regelmäßig im Sinne des Satzes 1 ist nicht anzusehen, daß Nebenbetriebe, Obstbau- und andere Sonderkulturen, Alpen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11) zu den Betrieben gehören. …
…auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes), b) innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen zum Hof), c) Betriebsgröße. (4) Die Gebäude, Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11), die zu dem Betrieb gehören, werden unbeschadet der §…
…Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonder- und Obstkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Möglicherweise sei es vor Jahren zur Herauslösung dieser Parzellennummer aufgrund eines Bauansuchens gekommen, das von seinem Besitzvorgänger im Zuge einer beabsichtigten Sanierung der Wohnräumlichkeiten…
…Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonder- und Obstkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Gemäß § 50 BewG 1955 gehört zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen unter anderem das Fischereirecht. Gemäß § 3 Z 1…
…Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonder- und Obstkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Gemäß § 50 BewG 1955 gehört zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen unter anderem das Fischereirecht und das übrige der Fischerei gewidmete Vermögen. Gemäß …
…zu legen. Hinsichtlich der übrigen Umstände und der Bewirtschaftungsbedingungen sind regelmäßige Verhältnisse zu unterstellen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln und der Betriebsgröße. Als regelmäßig im Sinne des zweiten Satzes ist anzusehen, dass Nebenbetriebe, ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen…
…an einer Liegenschaft stelle keinen landwirtschaftlichen Betrieb iSd § 30 Abs. 1 Z. 1 BewG 1955 dar, weil diese Bestimmung auf stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe etc. im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit abstelle. Darin ändere auch die Bestimmung des § 30 Abs. 1 Z 2 leg. Cit…
…die Bewirtschaftung als regelmäßig anzusehen sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln. Als regelmäßig im Sinne des Satzes 1 ist nicht anzusehen, dass Nebenbetriebe, Obstbau- und andere Sonderkulturen, Alpen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11) zu den Betrieben gehören. (3) ….. § 37 Bewertungsgesetz 1955:…
…den Umsatzsteuerrichtlinien 2000, RZ 2876, erstreckt sich die Besteuerung nach Durchschnittssätzen auf alle Umsätze des im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Umsätze der land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbe und der Nebenbetriebe. Der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen die Umsätze für Lieferungen und sonstige Leistungen, der Eigenverbrauch…
…Änderungen mit Bescheid vom 30.01.2014 die Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe. Mit Sacheinlagevertrag vom 26.08.1994 (OZ 30 S. 39-69) brachte die Stadtgemeinde ***X*** die unter dem Namen "Stadtwerke ***X***" geführten Betriebe (ein Energieversorgungsunternehmen samt Nebenbetrieben, ein Bestattungsbetrieb und ein Steinmetzbetrieb) nach Art…
…Birthing habe ***1*** ***2*** sowie bei den ***12***-Seminaren ***16*** ***17*** Vorträge gehalten. Dies werde von der Beschwerdeführerin als Teil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes und deshalb als vollpauschaliert angesehen. Zumindest lägen die Voraussetzungen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes vor, da die Seminare dem Hauptbetrieb…
…23 Z 1 EStG 1988 erfüllen, wurde schon oben gezeigt und stand in diesem Verfahren nicht in Frage. Da diese Tätigkeit aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse nicht als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb eingeordnet werden kann, ist weitere zu fragen, wie sich dies auf die gemeinsamen…
…zu legen. Hinsichtlich der übrigen Umstände und der Bewirtschaftungsbedingungen sind regelmäßige Verhältnisse zu unterstellen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln und der Betriebsgröße. Als regelmäßig im Sinne des zweiten Satzes ist anzusehen, dass Nebenbetriebe, ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen…
…BewG gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Nach § 51 Abs. 1 BewG gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile…
…BewG gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Nach § 51 Abs. 1 BewG gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile…
…Gewerbebetriebs ist eine luf Betätigung, wenn sie ausschließlich für diesen ausgeübt wird. Nebenbetrieb zum gewerblichen Hauptbetrieb ist diese Betätigung dann, wenn sie nahezu ausschließlich Rohstoffe/Waren für den Gewerbebetrieb liefert und selbst nur in unbedeutendem Ausmaß am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. In beiden Fällen liegt…
…Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonder- und Obstkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung vom 27.08.2018 ausgeführt wurde, ist die Teichanlage auf der Liegenschaft des Bf. aufgrund der…
…zu legen. Hinsichtlich der übrigen Umstände und der Bewirtschaftungsbedingungen sind regelmäßige Verhältnisse zu unterstellen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln und der Betriebsgröße. Als regelmäßig im Sinne des zweiten Satzes ist anzusehen, dass Nebenbetriebe, ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen…
…zu legen. Hinsichtlich der übrigen Umstände und der Bewirtschaftungsbedingungen sind regelmäßige Verhältnisse zu unterstellen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln und der Betriebsgröße. Als regelmäßig im Sinne des zweiten Satzes ist anzusehen, dass Nebenbetriebe, ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen…
…sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. § 22 Abs. 4 UStG 1994 Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind. § 22 Abs. 5 UStG 1994 Führt der Unternehmer neben den…