IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die KPMG Niederösterreich GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1a/1/3, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 28. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
…sein. Wie obig dargestellt wurde, ist der nachzusehende Rückstand im Ausmaß von 21.229,64 € letztlich lediglich Ausfluss von bloß temporär bestandenen Abgabenerklärungs- und Abgabenzahlungspflichten, die zur Entstehung von Nebenansprüchen (Verspätungszuschlägen, Säumniszuschlägen und Aussetzungszinsen) in Höhe des aushaftenden Rückstands führten. Wäre von vorneherein festgestanden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Juni 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 23. Mai 2019 bzw. 19.08.2019 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2017, Anspruchszinsen (§ 205 BAO…
(4) Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines…
…gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). Nach § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften…
…am 5. Februar 2018 eingetreten. Eine Entrichtung erfolgte nur im Ausmaß von € 3.672,00. Nach Vorschreibung der Kosten und diverser Nebenansprüche haben am Strafkonto am 10. September 2018 € 45.426,00 ausgehaftet (Abfrage Strafkonto zzzzz). B. Mit Ansuchen vom 29. März 2018…
…gem. § 6a Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl. Nr. 819/1993 idgF (KommStG 1993) zur Haftung für den Rückstand an Kommunalsteuer samt Nebenansprüchen i.H.v. 10.004,91 € der A in Adr1, für den Zeitraum Jänner 2013 bis November 2014 sowie b) gem. § 6a Dienstgeberabgabegesetz, LGBl…
…2018, Ra 2017/13/0064) vergleichbare Sachverhaltskonstellation vor. Die Nachsichtswerberin war letztlich in der Lage, die Abgaben sowie die vorgeschriebenen Nebenansprüche (wohl aus den ihr eingeantworteten Mitteln) zu begleichen, weitere Besonderheiten des insgesamt ca 12 Jahre andauernden Abgabenverfahrens, die eine Nachsicht der angelaufenen Zinsen rechtfertigen…
…vorliegenden Bescheide bzw: die den Bescheiden zugrunde gelegten geschätzten Bemessungsgrundlagen als unrichtig erweisen, sodass eine gänzliche Aufhebung der damit in Zusammenhang stehenden KöSt-, USt- und KESt-Vorschreibungen (sowie der daraus abgeleiteten Nebenansprüche) zu erfolgen hätte. Tz. 3 - § 184 BAO - USt Nachschauzeitraum: Bei dieser Feststellung für…
…Dezember 2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 28. November 2022, Zl. 230000/211442/03/2022, betreffend Altlastenbeitrag und Nebenansprüche zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde gegen den Bescheid I des Zollamtes Österreich vom 28. November 2022, Zl. 230000/211442/03/2022, wird gemäß …
…vom 15. Dezember 2022, Zl. 420000/205209/2020, betreffend Altlastenbeitrag und Nebenansprüche zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde gegen den Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. 2. Die Beschwerde gegen den Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird gemäß §…
…Beschwerde vom 9. April 2024 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 8. April 2024 betreffend Heranziehung zur Haftung für Kommunalsteuer samt Nebenansprüchen (Säumniszuschlägen) für den Zeitraum Februar 2018 bis August 2021, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 15. Oktober 2018, Zl. 420000/01453/2017, betreffend Altlastenbeitrag und Nebenansprüche zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…420000/00193/2018, 420000/00194/2018, 420000/00195/2018 und 420000/00196/2018, betreffend Altlastenbeitrag und Nebenansprüche zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde gegen den Bescheid GZ. 420000/04707/2013 wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt…
…des Bf. fallen. Zu den Säumniszuschlägen: Gemäß § 7 Abs. 2 BAO erstrecken sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche. Diese Norm bezieht sich nach VwGH 21.9.1990, 87/17/0223 nicht etwa nur auf jene, die NACH Zustellung des Haftungsbescheides entstanden sind. Dem Einwand, der…
…Adr***, der Konkurs eröffnet und ***Dr K*** als Masseverwalter bestellt. Daraufhin ergingen Haftungsvorhalte seitens des Magistrates der Stadt Wien betreffend die von der ***Primärschuldnerin*** (nachfolgend auch "Primärschuldnerin") geschuldete Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe sowie Nebenansprüche (Säumniszuschläge, Pfändungsgebühr) für die Zeiträume 01-12/2014, 01-12/2015 sowie…
…erließ der Magistrat der Stadt Wien einen Haftungsbescheid an die Bf. Der Haftungsbetrag wurde im Bescheid wie folgt gegliedert: | Abgabenart/Nebenanspruch | Zeitraum | Betrag | Kommunalsteuer | 2011 | € 3.944,81 | Kommunalsteuer | 01-07/2012 | € 3.708…
…den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 02. September 2015 betreffend die Haftung als Geschäftsführer der ***Y GmbH*** für den entstandenen Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Nebenansprüchen für den Zeitraum Jänner bis August 2014 (Haftungsbetrag gesamt: € 4.904,82), zu Recht: I…
…2022 und 5. September 2022, Zlen. 100000/207306/2022, 100000/207307/2022 und 100000/207308/2022, betreffend Tabaksteuer und Nebenansprüche sowie über die Beschwerden vom 28. November 2022 und 9. Dezember 2022 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 24. Oktober 2022, Zl. 100000/208131…
…Magistrates der Stadt Wien vom 4. März 2016 betreffend die Haftung als Geschäftsführer der ***T M GmbH*** in Liquidation für den entstandenen Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Nebenansprüchen für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2013 (Haftungsbetrag gesamt: € 1.377,80), zu Recht: I…