…Zweitbescheid) ohne gleichzeitiger bzw. vorangegangener Aufhebung des Erstbescheides erlassen wurde, ist der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2012 wegen dem Grundsatz "ne bis in idem" (ersatzlos) aufzuheben. 4.b) Dem bekämpften Anspruchszinsenbescheid 2012 liegt der Einkommensteuerbescheid 2012 (mit Ausfertigungsdatum 9. November 2020) zugrunde, welcher mit gegenständlicher Entscheidung zwar…
…Erstbescheid nicht entscheiden ist. In einer Rechtssache, in welcher bereits ein Bescheid erlassen wurde, kann, auch wenn dieser Bescheid nicht rechtskräftig ist, die Behörde grundsätzlich nicht, abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, nochmals einen (Erst)Bescheid erlassen (ne bis in idem). Der Bescheid vom 17…
…Bundesfinanzgericht (auch nur: Finanzgericht oder Gericht) fortgesetzten Verfahrens hegte das Gericht Bedenken, ob nicht eine mögliche Verletzung des auch die Steuergesetzgebung tragenden Grundsatzes “ne bis in idem“ gegeben ist und der Erlassung des hier zu beurteilenden Bescheides eine res iudicata, also eine bereits entschiedene Sache…
…in derselben Sache gegenüber derselben Partei nicht in Betracht (vgl. VwGH 23.9.2010, 2010/15/0108). Durch eine in Rechtskraft erwachsene meritorische Aufhebung eines Bescheides liegt somit "res iudicata" vor, welche eine neuerlichen Bescheiderlassung in derselben Sache aufgrund des Grundsatzes " ne bis in idem…
…98/17/0281; 22.2.2006, 2004/17/0028). Der Grundsatz " ne bis in idem " ist von den Abgabenbehörden zudem nicht erst nach Rechtskraft einer Abgabenvorschreibung zu beachten, sondern die Abgabenbehörde ist auch bereits vor Rechtskraft einer Vorschreibung gehindert, für denselben Zeitraum eine neuerliche Vorschreibung…
…29 Abs. 6 FinStrG und stützt sich auf die nachfolgenden Rechtsausführungen. 2 Rechtliche Beurteilung 2.1 Verstoß gegen ne bis in idem Mit Erkenntnis des BFG vom 18.5.2017 wurde über gegenständlichen Sachverhalt bereits rechtskräftig abgesprochen. Gemäß des im Verfassungsrang stehenden Art. 4 des…
…3 lit. a BAO). Durch die nach der Betriebsprüfung neuerlich ergangenen Bescheide vom 24.7.2013 hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2005 - 2011 hat die Behörde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, den Beschwerden ist daher für diese Jahre stattzugeben. Aus einer Vielzahl von…
…mit diesen jeweils die Einkommensteuer 2009 festgesetzt. Indem das FA in ein und derselben Sache (Einkommensteuer 2009) zwei Mal entschieden hat, hat es gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen. Der in Beschwerde gezogene Einkommensteuerbescheid 2009 vom 23.4.2012 war daher ersatzlos aufzuheben…
…sind: "Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Steuerabzug vom Arbeitslohn, vom Kapitalertrag oder nach den §§ 99 bis 101 vorzunehmen ist") muss nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes unterbleiben, weil Österreich (als Tätigkeitsstaat) nach Art. 15 Abs. 4 DBA ausschließlich berechtigt ist, eine auch der Höhe nach…
…17/0224) gilt der aus § 68 Abs. 1 AVG ableitbare Grundsatz, dass über ein und dieselbe Verwaltungssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist („ne bis in idem“), auch im Abgabenverfahren (so auch VwGH 18.9.2002, 98/17/0281). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung…
…handelt, hat die belangte Behörde zwei Beschwerdevorentscheidungen in derselben Sache erlassen. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs gilt der aus § 68 Abs. 1 AVG ableitbare Grundsatz, dass über ein und dieselbe Verwaltungssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden ist ("ne bis in idem") ebenso im Abgabenverfahren (vgl…
…Abs. 6 FinStrG und stützt sich auf die nachfolgenden Rechtsausführungen. 2 Rechtliche Beurteilung 2.1. Verstoß gegen ne bis in idem Mit Erkenntnis des BFG vom 27.4.2017 wurde über gegenständlichen Sachverhalt bereits rechtskräftig abgesprochen. Gemäß des im Verfassungsrang stehenden Art. 4 des 7…
…Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume August bis Dezember 2009 Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 12.500,00 (pro Monat jeweils € 2.500,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…besteht nun in dem Verbot gemäß § 57 Abs. 8 FinStrG, nach rechtswirksamer Beendigung eines Finanzstrafverfahrens denselben Verdächtigen wegen derselben Taten - außerhalb eines wiederaufgenommenen Verfahrens oder im Falle der Fortführung eines Verfahrens nach § 170 FinStrG - neuerlich zu verfolgen: Verbot der wiederholten Strafverfolgung (ne bis in idem)…
…Anklageschrift zu entnehmen. Es steht somit zweifelsfrei fest, dass es bezüglich der sogenannten fingierten Ausfuhrlieferungen über die Zollstelle Z-Zollstelle bereits ein Strafverfahren gegeben hat bzw. diese nachweislich in den strafbestimmenden Wertbetrag eingerechnet wurden. Eine nochmalige Bestrafung widerspricht eindeutig dem Grundsatz „Ne bis in idem“!!…
…verwiesen. Offensichtlich hat auch hier der Spruchsenatsvorsitzende ohne weitere Prüfung die Ausführungen aus der Strafverfügung vom 15.1.2018 abgeschrieben. 3.4. Doppelbestrafungsverbot „ne bis in idem“ Eine sogenannte „anonyme Anzeige: mit Aufgabedatum vom x.x.x, eingelangt beim Zollamt Ort am x.x.x…
…Sachverhalte durchgeführt wurde, sodass das nunmehrige Strafverfahren nicht der Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft im Sinne der oben zitierten Bestimmung der EMRK widerspricht und somit keinen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" darstellt. Der Verteidiger hat in der mündlichen Beschwerdeverhandlung den Antrag gestellt, Z2 …
…Zollamt mit dem Bescheid vom 18. August 2016 in der gleichen Angelegenheit eine sachgleiche (neue) Entscheidung erlassen hat, hat es gegen das zu beachtende Wiederholungsverbot, gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen. Das BFG musste daher den Bescheid des Zollamtes vom 18. August 2016…
…sei es dem Abgabepflichtigen schlichtweg wichtig, dass bis zur endgültigen Entscheidung durch das Gericht keine weiteren Maßnahmen durch die Behörde getroffen werden. Sofern dies so sei (für die Behörde somit ein Antrag auf Aussetzung aktiv in Bearbeitung ist), sei es nicht gedacht einen zweiten parallelen…
…zuständig gewesen ist. Der Beschwerde war daher insoweit stattzugeben, als das gegen den Beschuldigten beim Zollamt Wien geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG für Altlastenbeiträge I bis II/2013 in Höhe von € 23.073,60 gemäß §§ 136, 157…