…9 iVm § 37 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 Übertretung gemäß § 61 Abs 1 iVm § 75 Abs 1 lit d Salzburger Naturschutzgesetz 1999 Das Straferkenntnis ist rechtskräftig geworden, die Strafen wurden bezahlt. Mit Schreiben vom 13. April 2015 hat die ***Bezirkshauptmannschaft*** dem Zollamt Salzburg unter Berufung auf § 9a Abs…
…ca 1,2 m. Die Schüttung liege außerhalb des Ortsbereiches. Dafür wäre gemäß § 7 Abs 1 Z 4 NÖ Naturschutzgesetz 2000 eine Bewilligung durch die Behörde erforderlich gewesen, die nicht vorgelegen habe. Das Anschütten des Bodenaushubmaterial, bei dem es sich um Abfall iSd § 2 Abs…
…der Begehung weiterer Übertretungen gemäß § 24 iVm § 61 Abs 1 Sbg. Naturschutzgesetz 1999 idgF und gemäß § 38 iVm § 137 Abs 3 Z 5 Wasserrechtsgesetz 1959 idgF vor. In Beantwortung eines Vorhalts des Zollamtes Salzburg an die ***GmbH*** wurde vom Vertreter zusammenfassend mitgeteilt, dass die ***Bf…
…329 m2 dem Straßenniveau anzupassen. Die nach dem Salzburger Naturschutzgesetz erforderliche naturschutzrechtliche Bewilligung für die Verfüllmaßnahme liege nicht vor. Weiters wurden vom Bf in den Jahren 2007 bis 2011 laut Abfallbilanz 1.550 Tonnen Baurestmassen entgegengenommen und am Betriebsgelände gelagert. Anlässlich einer Betriebsbegehung durch die…
…329 m2 dem Straßenniveau anzupassen. Die nach dem Salzburger Naturschutzgesetz erforderliche naturschutzrechtliche Bewilligung für die Verfüllmaßnahme liege nicht vor. Weiters wurden vom Bf in den Jahren 2007 bis 2011 laut Abfallbilanz 1.550 Tonnen Baurestmassen entgegengenommen und am Betriebsgelände gelagert. Anlässlich einer Betriebsbegehung durch die…
…329 m2 dem Straßenniveau anzupassen. Die nach dem Salzburger Naturschutzgesetz erforderliche naturschutzrechtliche Bewilligung für die Verfüllmaßnahme liege nicht vor. Weiters wurden vom Bf in den Jahren 2007 bis 2011 laut Abfallbilanz 1.550 Tonnen Baurestmassen entgegengenommen und am Betriebsgelände gelagert. Anlässlich einer Betriebsbegehung durch die…
…nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Gewerbeordnung 1994, Naturschutzgesetz 2000) für den Betrieb eines Zwischenlagers und einer ortsfesten Anlage vor. Nach der Rechtsprechung des VwGH unterliege das Lagern oder Zwischenlagern in einem kürzeren als in § 3 Abs.1 Z 1 lit.b ALSAG genannten Zeitraum der Beitragspflicht…
…dem Forstgesetz eine Bewilligung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz erforderlich sei. Ab den Wertgrenzen von 7.500 m3 Schüttvolumen und einer Fläche von mehr als 5.000 m2 sei weiters eine Bewilligung nach dem Tiroler Naturschutzgesetz erforderlich. In der Folge habe der Bf. die bewilligten Maßnahmen durchgeführt…
…Eine naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht bestehe ebenfalls nicht, weil Vorhaben auf zur Gänze im Bauland liegenden Flächen gemäß § 25 Abs 2 lit b Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (NSchG) ausgenommen seien. Für das gegenständliche Grundstück liege eine Widmung als Gewerbegebiet vor. Der Bescheid der ***Bezirkshauptmannschaft*** vom 10. Juni 2014…
…***7***, erfasst und daher ohne die erforderlichen Bewilligungen gesammelt und zwischengelagert worden. Zudem mangle es an einer naturschutzrechtlichen Bewilligung nach § 5 Abs.1 Kärntner Naturschutzgesetz. Hinsichtlich des Bodenaushubmaterials ist zu bemerken, dass der jeweilige Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Verwirklichung der Ziele des § 1 Abs.1 und…
…2009, NA (Beweis 13) wurde eine Geländeaufschüttung auf Teilen der Gp. 4252/1, um im Ausmaß von 7.700 m2 zur Errichtung eines Splittablageplatzes nach dem Naturschutzgesetz bewilligt. In der Begründung wurde ua ausgeführt, dass dieser Splittabladeplatz schon im Frühjahr 2008 errichtet worden sei. Mit…
… 23 Abs. 1 NÖ Naturschutzgesetz 2000 ist dem Eigentümer als Ausgleich für die Unzulässigkeit oder wesentliche Einschränkung von Bewirtschaftungs- oder Nutzungsmöglichkeiten aufgrund von naturschutzrechtlichen Bestimmungen auf Antrag eine Vergütung der dadurch entstehenden vermögensrechtlichen Nachteile zu leisten. Gemäß § 35 BewG 1955 sind bestimmte öffentliche Gelder (Direktzahlungen…
…bedürfen gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 NÖ Naturschutzgesetz 2000 Abgrabungen oder Anschüttungen, die nicht im Zuge anderer nach diesem Gesetz bewilligungspflichtiger Vorhaben stattfinden, sofern sie außer bei Hohlwegen sich auf eine Fläche von mehr als 1.000 m2 erstrecken und durch die eine Änderung…
…geringfügig darüber hinaus zur Ausbildung einer im Zentrum leicht erhöhten Oberflächenform bewilligt worden. Die Anschüttungen könnten daher nicht nach dem Mineralrohstoffgesetz, NÖ Naturschutzgesetz, NÖ Bodenschutzgesetz oder nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002 bewilligt werden. Laut Zollamt war die bergbehördlich genehmigte Verfüllung auf den gegenständlichen Liegenschaften (ehemalige…
…gemäß §§ 5 und 52 des Kärntner Naturschutzgesetzes die Bewilligung zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Bauschuttaufbereitungsanlage samt Zwischenlager erteilt. Mit Schreiben vom 13. August 2004 meldete B.C. dem Amt der Kärntner Landesregierung die Tätigkeit als Sammler und Behandler von nicht gefährlichem Abfall. Mit Bescheid des…
…Eine Berufung gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft betreffend § 35 Abs. 2 und 4 NÖ Naturschutzgesetz (Wiederherstellung des früheren Zustandes im Fall von Zerstörung oder nachhaltigen Eingriffen in ein Naturschutzgebiet) ist eine Eingabe iS des GebG (vgl. UFS vom 22.09.2005, RV/3643-W/02…
…6 Abs. 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000, der das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen (worunter auch Zelte fallen) im Grünland außerhalb von nach den Bestimmungen des NÖ Campingplatzgesetzes genehmigten Campingplätzen verbietet. § 11 Abs. 4 NÖ Naturschutzgesetz 2000 enthält weiters für Naturschutzgebiete, zu…
…dass die Richtlinien entsprechend dem BAWP anzuwenden sind. Die Flächenfestlegung erfolgte dabei laut den Ausführungen in Punkt 1.3. in Anlehnung an bewilligungspflichtige Maßnahmen in den Naturschutzgesetzen der Länder. Durch den in Punkt 3.3.2.2. enthaltenen Verweis auf den BAWP ist auch in…
…zum Zeitpunkt der Beitragsschuldentstehung aber nicht vorgelegen, weshalb ein Entfernungsauftrag nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und ein Wiederherstellungsauftrag nach § 17 Abs.1 lit.b des Tiroler Naturschutzgesetzes (TNSchG) erging. Im Übrigen sei die Gesamtmenge von 25.000 m³ zu beurteilen, weshalb auch nicht 7.500 m³…
…Bf. habe die Schüttungen vorgenommen ohne - vor Beginn der Geländekorrekturen - eine Bewilligung nach § 6 lit. h des Tiroler Naturschutzgesetzes einzuholen, was in Folge des Ausmaßes der Schüttungen von über 7.500 m3 unbedingt erforderlich gewesen wäre. Mangels Bewilligung seien die Schüttungen unzulässiger Weise durchgeführt worden…