…zwischen Anmelder und Empfänger. Im Rahmen des in § 20 BAO normierten Auswahlermessens, werde der Bf. als Zollschuldner hereingezogen, weil ihm das größte Naheverhältnis zur Zollschuld zuzuordnen sei. Dagegen erhob der Bf, durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung. mit folgender Begründung. I. Vorbemerkung zu dem im…
…und des öffentlichen Interesses an der Abgabenerhebung. Die belangte Behörde hat den Bf vorrangig zur Entrichtung der Zollschuld herangezogen, da er als Nutznießer der Verwendung des Beförderungsmittels das größere Naheverhältnis zum Entstehungsgrund der Eingangsabgabenschuld hatte und die Einbringung der Abgabenschuld in der Schweiz mit Schwierigkeiten…
…Gesamtschuldverhältnis zwischen dem Anmelder und dem Warenempfänger. Im Rahmen des Ermessens wurde die Bf zur Entrichtung der Zollschuld herangezogen, da die belangte Behörde ihr das größte Naheverhältnis zur Zollschuld zugeordnet habe. Gegen diesen Bescheid hat die Bf mit Eingabe vom 12. Februar 2025 Beschwerde erhoben…
…falsch geübt worden, im Rahmen der Ermessensübung hätte die belangte Behörde zu dem Ergebnis kommen müssen, dass bei anderen Zollschuldnern ein größeres Naheverhältnis zur Zollschuld gegeben gewesen sei. Die belangte Behörde bekräftigte die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass es…
…und somit (alleiniger) Zollschuldner ist. Im in Rede stehenden Fall hat das Zollamt Wien plausibel und nachvollziehbar im Rahmen des von ihr ausgeübten Ermessens nach § 20 BAO ("Auswahlermessen") wegen der Falscherklärung hinsichtlich des Zollwertes der Beschwerdeführerin das größere Naheverhältnis zur Zollschuldentstehung zugeordnet und daher diese…
…E durch Herrn G erteilte Vollmacht zur Vornahme von Verzollungen in deren Namen. Im Rahmen des Ermessens waren diejenigen Gesamtschuldner, nämlich der Bf. und F als Zollschuldner heranzuziehen, die wie im gerichtlichen Strafverfahren ausführlich dargelegt das größte Naheverhältnis zur entstandenen Zollschuld aufweisen. Zum Vorbringen des…
…17/0178). In diesem Zusammenhang war u.a. zu beachten, wer zur entstandenen Zollschuld das größte Naheverhältnis hatte. Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung die Überlegung, das Naheverhältnis der Endabnehmer der Zigaretten sei grundsätzlich geringer einzuschätzen, als das des (unbekannten) Schmugglers, allfälliger (unbekannter) Vorhehler, das des…
…vielmehr gebietet die richtige Ermessensausübung, zunächst einen in Österreich ansässigen Vertretenen in Anspruch zu nehmen: denn "es ist zu beachten, wer zum Entstehungsgrund der Zollschuld das größte Naheverhältnis hat (also z.B. der Täter vor dem Beteiligten oder Erwerber der Ware); die konkrete Entscheidung ist…
…vielmehr gebietet die richtige Ermessensausübung, zunächst einen in Österreich ansässigen Vertretenen in Anspruch zu nehmen: denn "es ist zu beachten, wer zum Entstehungsgrund der Zollschuld das größte Naheverhältnis hat (also z.B. der Täter vor dem Beteiligten oder Erwerber der Ware); die konkrete Entscheidung ist…
…vielmehr gebietet die richtige Ermessensausübung, zunächst einen in Österreich ansässigen Vertretenen in Anspruch zu nehmen: denn "es ist zu beachten, wer zum Entstehungsgrund der Zollschuld das größte Naheverhältnis hat (also z.B. der Täter vor dem Beteiligten oder Erwerber der Ware); die konkrete Entscheidung ist…
…vielmehr gebietet die richtige Ermessensausübung, zunächst einen in Österreich ansässigen Vertretenen in Anspruch zu nehmen: denn "es ist zu beachten, wer zum Entstehungsgrund der Zollschuld das größte Naheverhältnis hat (also z.B. der Täter vor dem Beteiligten oder Erwerber der Ware); die konkrete Entscheidung ist…
…den Auftrag wiederum weiter an die Fa. E übergeben und diese hat den Auftrag zur Verzollung an die Bf. weitergegeben. Folglich fehlt sogar ein unmittelbares Naheverhältnis zum Lieferer und Abnehmer. Lieferer oder Abnehmer ist der Spediteur jedenfalls nicht, weil er auch die Steuer aus der…
…vielmehr gebietet die richtige Ermessensausübung, zunächst einen in Österreich ansässigen Vertretenen in Anspruch zu nehmen: denn "es ist zu beachten, wer zum Entstehungsgrund der Zollschuld das größte Naheverhältnis hat (also z.B. der Täter vor dem Beteiligten oder Erwerber der Ware); die konkrete Entscheidung ist…
…Ausübung des entsprechenden Auswahlermessens erfolgt, weil nicht die Bf, sondern der Importeur in der Slowakei das größere Naheverhältnis zum Entstehungsgrund der Zollschuld gehabt habe. Laut Punkt 1.2 der Arbeitsrichtlinie ZK-1890 dürfe keinesfalls ohne weitere Überlegung nur demjenigen vorgeschrieben werden, bei dem die Erwartung…
…Ausübung des entsprechenden Auswahlermessens erfolgt, weil nicht die Bf, sondern der Importeur in der Slowakei das größere Naheverhältnis zum Entstehungsgrund der Zollschuld gehabt habe. Laut Punkt 1.2 der Arbeitsrichtlinie ZK-1890 dürfe keinesfalls ohne weitere Überlegung nur demjenigen vorgeschrieben werden, bei dem die Erwartung…
…zunächst derjenige Zollschuldner, der durch sein Tun oder Unterlassen persönlich bewirkt hat, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Auf subjektiver Merkmale kommt es dabei nicht an. Der zollrechtliche Status braucht dem Handelnden nicht bekannt zu sein. Die der Beschwerdeführerin erteilte Bewilligung zur Teilnahme am…
…auch auf diese Gesellschaft zugelassen sei. Es handle sich um ein Firmenfahrzeug. Das Recht zur Nutzung leite sich aus der erteilten Generalvollmacht ab. Der Beschwerdeführer sei regelmäßig für das Unternehmen tätig und dürfe für diese Tätigkeit das Fahrzeug verwenden. Das Nutzungsrecht erstrecke sich auch auf…
…möglich wurde dem Beweisantrag der Bf. auf Einvernahme von Zeugen zur Feststellung der Modalitäten der streitgegenständlichen Reinigungsleistungen entsprochen, nämlich durch die Einvernahme von fünf Zeugen. Da deren Einvernahmen ein deutliches Bild ergaben, ist die Einvernahme zusätzlicher - noch dazu im Naheverhältnis zur Bf. stehender - Zeugen unerheblich…
…"Zielschuldverhältnis"). All dies trifft im vorliegenden Fall bezüglich der von der Ehegattin des Beschwerdeführers erbrachten Leistungen indes nicht zu: Sie schuldet dem Beschwerdeführer keinen konkreten Arbeitserfolg, sondern Dienstleistungen (insbes. Telefondienst, Anwesenheitsdienst zur Entgegennahme von KFZ-Anmeldungen und das Treffen von Terminvereinbarungen mit Kunden ihres Ehegatten…
…Eingliederung in den Betrieb der Beschwerdeführerin kann daher aus den mündlich getroffenen Vereinbarungen mit den als Werkvertragsnehmern tätigen Reinigungskräften nicht ersehen werden. Dass es sich bei den zur Überprüfung stehenden Vereinbarungen jeweils um zeitraumbezogene Dauerschuldverhältnisse und nicht um Zielschuldverhältnisse - wie es Werkverträgen entspricht - gehandelt hat…