…Einrichtung oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. § 17 StudFG lautet: (1) Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1…
…BMFJ hervor. Für die Beurteilung des Studienerfolges im ersten Studienjahr könnten überdies nur Prüfungen berücksichtigt werden, die das Kind in der Hauptstudienrichtung innerhalb des Nachweiszeitraumes abgelegt habe. Zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung vom d.11.2015 sei Rechtswissenschaften bereits nicht mehr die Hautstudienrichtung von…
…Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. Der Gesetzgeber hat dem Grundsatz, wonach Anspruchsvoraussetzungen im Familienbeihilfenrecht grundsätzlich ex ante zu prüfen sind, bei der Beurteilung der…
…nur dann bestehe, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen werde. Die Tochter T habe im ersten Studienjahr keine…
…im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, […] § 61 Universitätsgesetz 2002 lautet auszugsweise: (1) Das Rektorat hat nach Anhörung des Senates für jedes Semester die allgemeine Zulassungsfrist festzulegen…
…durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß." Der VwGH führt im Erkenntnis vom 30.6.2016, Ro 2015/16/0033 aus, dass auf Grund der…
…30.9. des folgenden Jahres (Wintersemester, Sommersemester, lehrveranstaltungsfreie Zeit). Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. c)-i)….. In Bezug auf einen Studienwechsel ist in ob genannter Gesetzesbestimmung der § 17 des Studienförderungsgesetzes ( StudFG) 1992, BGBl. Nr…
…Zf 2011/16/0062, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof diese Rechtsprechung und führte aus: "Der in § 2 Abs. 1 lit. b FL AG im letzten Satz erwähnte "Nachweiszeitraum" ist im FLAG nicht definiert § 2 Abs. 1 lit. b FLAG verweist betreffend den Studienwechsel lediglich auf §17 StudFG…
…nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (= Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Gemäß §…
Die Art des Beweismittels einer (krankheitsbedingten) Studienbehinderung ist im Gesetz nicht festgelegt. Die für eine Verlängerung der Studienzeit (oder des Nachweiszeitraumes) maßgeblichen Umstände sind daher durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen. Ist ein zwingender Zusammenhang zwischen der Krankheit einerseits und der behaupteten Studienbehinderung andererseits für…
…Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, c) für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung…
…Studienjahr nicht erreicht worden sei. Die vorgelegten Sammelzeugnisse für den neuen Nachweiszeitraum (zweites Studienjahr) belegen nur 5 ECTS. Mit Beschwerde vom 24.02.2024 erhob die Beschwerdeführerin Rechtsmittel und brachte im Wesentlichen vor: Der Beschwerdeführerin sei die Auskunft gegeben worden, dass ihr Sohn nur die…
…Das Hauptstudium wäre laut eigenen Angaben nicht gewechselt worden. Im Nachweiszeitraum (Wintersemester 2022 und Sommersemester 2023) wären lediglich 4 positive ECTS-Punkte abgelegt worden. Dagegen wurde fristgerecht "Einspruch" erhoben, welcher vom Finanzamt als Vorlageantrag gewertet wurde. Am 21.11.2024 legte das Finanzamt die Beschwerde…
…Diplomprüfung (§ 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Erreicht der oder die Studierende im Nachweiszeitraum den erforderlichen Studienerfolg nicht, besteht zunächst für die weitere Studienzeit kein Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum Beginn des Monats, in dem der Studienerfolg im neuen Studienjahr erreicht wurde. Die Prüfungen…
…wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Leistungsnachweis sehr wohl beigebracht und dem Finanzamt vorgelegt worden sei, ebenso liege ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis für eine gerechtfertigte Verlängerung des Nachweiszeitraumes vor. Beim Beschwerdeführer sei im Juli 2021 eine schwere Erkrankung diagnostiziert worden. Er sei auf familiäre…
…Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung von Prüfungen im Ausmaß von 16 (bzw. 14) ECTS-Punkten oder im Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Das Vorliegen einer Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei einem Studienwechsel ist…
…im Gesetz nicht festgelegt, die für eine Verlängerung der Studienzeit (oder des Nachweiszeitraumes) maßgeblichen Umstände sind daher durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen. Ist ein zwingender Zusammenhang zwischen der Krankheit einerseits und der behaupteten Studienbehinderung andererseits für den medizinischen Laien nicht erkennbar, bleibt die Beurteilung…
…der Beschwerde hinsichtlich des Monats März 2021 statt. Die Tochter habe für das Wintersemester 2020 das Studium der Rechtswissenschaften inskribiert und für dieses Studium sei für ein Jahr (Nachweiszeitraum für die Vorlage eines Erfolgsnachweises) die Familienbeihilfe gewährt worden. Die Tochter habe im Wintersemester 2020/21…
…als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung von Prüfungen im Ausmaß von 16 (bzw. 14) ECTS-Punkten oder im Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Wird der Studienerfolg nach dem…
…wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Aus dem oben angeführten und aus dem vorgelegten Sammelzeugnis ist ersichtlich…