…u. Sendemasten 90.220,00 € Kautionen 140.000,00 € Leerstehungen -131.614,92 € insgesamt 288.018,23 € entfällt. Kreditzinsen (577.836,04 €) Die vom Finanzamt nicht anerkannten Aufwendungen für bestimmte Kredite wurden unbestrittenermaßen von der Bf im Beschwerdezeitraum getätigt. Sie…
…Einnahmen erzielt wurden. Es müssen sämtliche relevanten Aufwandsposten in Ansatz gebracht werden. Nicht einzubeziehen sind Aufwendungen, die wohl nach Jahrzehnten anfallen mögen, die aber außerhalb des Prognosezeitraums liegen. Es ist nämlich eine Überschussrechnung für Jahre anzustellen, die in den absehbaren Zeitraum fallen. - Instandhaltung und Reparatur…
…treffe nicht zu, da es sich um auf Seite der Verkäufer entstandene Aufwendungen handle. Gleiches gelte für die Vergleichszahlung an den Masseverwalter zur Beendigung des Rechtsstreites, die erst nach dem Ende der Vermietung durch die Bf im Zeitraum 5-12/2016 angefallen seien. Ein Vorsteuerabzug…
…Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen und sämtliche Aufwendungen für diese Wohnung (prozentuell auf die gesamte Liegenschaft bezogen, d.s. 29%, entsprechend 130m2/444m2) nicht anzuerkennen. Top 2b Mit dem Sohn der Vermieter (K1) sei am 1. September 2012 ein Mietvertrag für die Wohnung Top 2b abgeschlossen…
…4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten sind über Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen. Bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen…
…). Der mögliche Hintergedanke könne sein, die bisherigen Rechtsmittel ins Leere laufen zu lassen und eine nachträgliche Rechtfertigung für gesetzeswidrigen Verzug der beantragten Vorlage an das BFG irgendwie zu versuchen. Bereits die Beschwerde (USt/ESt 2011) sei an die 2. Instanz gerichtet gewesen und unter Antragspunkt…
…erst nachträglich insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH 27.4.2000, 99/15/0012; 23.11.2000, 95/15/0177; 017; 8.2.2007, 2004/15/0079; 11.11.2008, 2006/13/0199). Der Abgabepflichtige hat also einen Nachweis für ein…
…und der Hausgemeinschaft dem Fremdvergleich entspricht oder nicht, ist in diesem Fall irrelevant.' Es sind daher die nachstehenden Korrekturen durchzuführen: Kürzung der bisher von den Eigentümern erfassten, nunmehr nicht anerkannten (na) "Miete" (einnahmenseitig im Feststellungsverfahren): Die Werte für 2001 wurden bereits in der Bescheidbegründung vom…
…die geltend gemachten Arbeiten von wem auch immer, aber nicht von den als Rechnungsaussteller aufscheinenden Firmen durchgeführt wurden) 50% der beantragten Aufwendungen anerkannt. Soweit das tatsächliche Vorhandensein ausreichender Mittel für die iW behaupteten Barzahlungen nicht im Entferntesten glaubhaft erschien, wurde vom Finanzamt der Werbungkostenabzug versagt…
…Aufwendungen machen, auch nicht betreffend der in seinem Miteigentum stehenden Häusern - die Verwaltung erfolgt von der BF. Es wurden laut seiner Angabe keine Unterlagen dazu angefertigt. Eingeräumt wurde vom Zeugen, dass auch in den Jahren vor 2005 Darlehen an die BF gewährt wurden. Die für…
…zugerechnet. Dabei wurden die Kosten der Einräumung des Fruchtgenusses nicht mehr berücksichtigt. Die geltend gemachten Aufwendungen für Steuerberatung bei der Beschwerdeführerin blieben bei B A außer Ansatz und wurden bei C und D A mit dem Bruttobetrag als Sonderausgaben berücksichtigt. Die verbleibenden Einkünfte wurden Hrn…
…wurde. Daraus resultieren auch einige Klagen bei der Schlichtungsstelle. Bei der Überprüfung der vorgelegten Kassabücher wurde festgestellt, dass sehr viele Ausgaben — siehe nachfolgende beispielhafte Aufzählung— nicht das Haus Adr. betreffen, sondern Aufwendungen für die private Lebensführung gem. § 20 EStG darstellen und daher auszuscheiden sind. Die…
…einige Klagen bei der Schlichtungsstelle. _ Bei der Überprüfung der vorgelegten Kassabücher wurde festgestellt, dass sehr viele Ausgaben — siehe nachfolgende beispielhafte Aufzählung— nicht das Haus Gasse betreffen, sondern Aufwendungen für die private Lebensführung gem. § 20 EStG darstellen und daher auszuscheiden sind. Die Vorsteuer ist ebenso entsprechend…
…hätten. Daher musste die Beschwerde abgewiesen werden. Die angeführten Ausführungen sind Bestandteil der oben bezeichneten Bescheide. Die Vorlageanträge mit gleichlautenden Begründungen wurden von der steuerlichen Vertretung erstattet wie folgt: Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde Liebhaberei für die Vermietung der Liegenschaft durch die Hausgemeinschaft ***Bf1*** angenommen…
…Eigentümer das Wirtschaftsgut einem anderen unentgeltlich zur Einkünfteerzielung, dann steht weder dem Eigentümer noch dem Benützer die AfA zu: der Eigentümer erzielt keine Einkünfte und der (bloße) Benützer ist nicht (wirtschaftlicher) Eigentümer. Der Benützer kann nur eigene Aufwendungen für die Nutzung geltend machen (Doralt, EStG, …
…EStG, 12. Aufl. 2019, § 28, Rz 40). Aufwendungen für die Wohnung seien typische Haushaltsaufwendungen und unterlägen somit dem Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielten, Kosten der Lebensführung in das äußere Erscheinungsbild von "Einkünften" zu kleiden, sollten steuerlich…
…ein solcher von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit tritt der rechnerische Nachweis des zu erwartenden Gesamtgewinnes mittels Prognoserechnung maßgeblich in den Vordergrund. Wird dieser Nachweis nicht (bzw…
…solche Aufwendungen aus einem Darlehen getätigt, führt die Verausgabung der Darlehensvaluta zu den - im Wege der Absetzung für Abnutzung als Werbungskosten abzugsfähigen - Anschaffungs- bzw. Herstellkosten. Die spätere Abstattung bzw. Rückzahlung des Darlehens führt zu keinem Anschaffungs-(Herstellungs-)aufwand mehr, insbesondere auch nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten…
…mit Beschluss vom 01.07.2014 genehmigt) nachträglich eingeräumt. Ein Einfluss auf die Einkünfteerzielung durch den Fruchtnießer und damit eine Übertragung der Einkuftsquelle auf denselben bereits im Streitjahr, ist daher auszuschließen. Der Fruchtnießer muss auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses tragen…
…03.2014, 2011/15/0174). Der Fruchtnießer muss auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses tragen (z.B. Abgaben, Zinsen, Erhaltungsaufwendungen; vgl. VwGH 28.11.2007, 2003/14/0065; 20.03.2014, 2011/15/0174). Für die Fruchtnießung an einem Gebäude, aus…