…2015) wieder in den Rechtsbestand (VwGH 28.02.2012,2009/15/0170). Mögen Zuflüsse von weiteren Lohnzahlungen für andere Arbeitnehmer einer anderen Baupartie desselben Arbeitgebers rechtens gewesen sein, war beim gegebenen Beschwerdefall eine andere Sichtweise geboten (Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes). Aus den angeführten Gründen war daher…
…31.8.2012 Die Löhne bzw Gehälter wurden jeweils zum Monatsletzten ausgezahlt (Lohnkonten) (Niederschrift über die Schlussbesprechung betreffend die Lohn- und Kommunalsteuerprüfung ua für den Zeitraum 07-08/2012 vom 2.11.2012). Die Löhne bzw Gehälter der Arbeitnehmer wurden nicht von der GmbH bezahlt…
…andererseits durch den Beschwerdeführer bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Beträge nicht offen gelegt worden wären), betrage die Verjährungsfrist 7 Jahre. Maßgebend für die verlängerte Verjährungsfrist sei allein der Umstand, dass es sich um hinterzogene Abgeben handle. Nicht ausschlaggebend sei, von wem die Abgaben verkürzt worden…
…und andererseits durch den Berufungswerber bei der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzlichen Bezüge nicht offengelegt wurden), würde die Verjährungsfrist 7 Jahre betragen. Maßgebend für die verlängerte Verjährungsfrist wäre allein der Umstand, dass es sich um hinterzogene Abgaben handelt. Nicht ausschlaggebend wäre, von wem die Abgaben verkürzt wurden…
…weil der Erhalt von "Schwarzlöhnen" dem Grunde und der Höhe nach eine Frage der Sachverhaltsermittlung in freier Beweiswürdigung ist und die Nacherfassung durch Veranlagung des Arbeitnehmers durch die oben angeführte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eindeutig geklärt ist. Gegen das gegenständliche Erkenntnis ist daher keine Revision…
…ist eine Tatfrage, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösen war. Die Zulässigkeit der Nacherfassung durch Veranlagung des Arbeitnehmers ist durch die in der Entscheidung zitierte Rechtsprechung geklärt. Das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung war daher zu verneinen. Linz, am 20. Februar 2023
…EStG eine Verkürzung von Lohnsteuer - … - bewirkten und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielten, wobei sich der Vorsatz der Nichterfassung der Lohnzahlungen am Lohnkonto und der nicht rechtzeitigen Abführung der sich daraus ergebenden Lohnsteuer an das Finanzamt FA1 bei sämtlichen Angeklagten nur…
…Nachforschungen bei den Kunden und Arbeitnehmern ergibt sich hinsichtlich der Verdächtigen zwanglos das Bild von hart arbeitenden Geschäftsleuten, welche mit ihrem Unternehmen u.a. im Bereich des Objekt- und Veranstaltungsschutzes tätig gewesen sind. In diesem ganz speziellen Milieu wurde offenbar eine relativ große Zahl von…
…Nachforschungen bei den Kunden und Arbeitnehmern ergibt sich hinsichtlich der Verdächtigen zwanglos das Bild von hart arbeitenden Geschäftsleuten, welche mit ihrem Unternehmen u.a. im Bereich des Objekt- und Veranstaltungsschutzes tätig gewesen sind. In diesem ganz speziellen Milieu wurde offenbar eine relativ große Zahl von…
…Bei der GPLA wurden Lohnkonten in elektronischer Form von verschiedenen Lohnverrechnern und Unterlagen, die bei der Hausdurchsuchung im April 2010 beschlagnahmt worden sind (Fahrerberichte, Schichtenlisten, händische Belege, sonstige Aufzeichnungen), eingesehen. Aus den sichergestellten Unterlagen und Fahrtaufträgen ist zu entnehmen, dass der Dienstnehmer erheblich mehr Lohnzahlungen…
…von € 31.804,50 ; 2. im Zeitraum zwischen Jänner 2006 bis November 2009, unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten sowie dazu ergangener Verordnungen, nämlich durch die vollständige Nichterfassung der ausbezahlten Lohnzahlungen und durch die Nichterfassung von…
…kein Wareneingangsbuch geführt und seine Umsätze und Erlöse und Lohnzahlungen nicht aufgezeichnet, obwohl er sogar anlässlich einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 6. Februar 2012 eindringlich aufgefordert worden war, ab sofort die erzielten Tageslosungen und die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufzuzeichnen (Niederschrift vom 6.Februar 2012)…
…2. (11) Die Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 sind auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. (12) Die auf Bezüge, die mit einem festen Steuersatz zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 sind vor Anwendung des…
…Schwarzgeldzahlungen iHv insgesamt 10.061,57 Euro zuzurechnen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer war im Jahr 2011 bei der *** GmbH als Arbeitnehmer beschäftigt und bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iHv 24.544,01 Euro. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich aus…
…Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen an den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitspunkten, nämlich durch die unrichtige Erfassung bzw. Nichterfassung von Umsätzen in den Umsatzsteuervoranmeldungen bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der diesbezüglich darauf entfallenden Umsatzsteuervorauszahlungen für die Voranmeldungszeiträume von 01/2016 bis 03…
…2015 der Firma E J in Höhe von 5.450,62 € als Basis für die Arbeitnehmerveranlagung 2015. Der Beschwerdeführer bestreitet, diesen Bezug erhalten zu haben, hätte aber andererseits seine diesbezüglichen Ansprüche - entgegen der Behauptung im Vorlageantrag - bei der IEF-Service-GMBH nie als offene…
…war als belangter Verband für die von ihrem Geschäftsführer als Entscheidungsträger begangenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung zur Verantwortung zu ziehen. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs…
…Ich bestätige, dass Herr PP1 in der Zeit von 2003 bis 2007 als Minderbeschäftigter im Archiv der Abteilung für x gearbeitet hat. Durch die Zuteilung neuer Räume und der dadurch bedingten Vergrößerung des Archivs war eine zusätzliche Assistenz bei der Neuerrichtung des Archivs erforderlich. Aufgrund…
…Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog im Jahr 2012 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie Arbeitslosenentgelt. Am 07.03.2013 wurde die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2012 beim Finanzamt eingereicht. Unter der Position „Meldungen aktiv“ wurden im Abgabeninformationssystem des Bundes folgende Daten von bezugsauszahlenden Stellen für den Bf…
…wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 6 EStG 1988 zugeflossen sind. Bei Auszahlung von Insolvenz-Entgelt durch die X GmbH hat die auszahlende Stelle zur Berücksichtigung der Bezüge im Veranlagungsverfahren bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und…