IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B E, Str, 9999 C, gegen den Bescheid des Finanzamtes D mit Ausfertigungsdatum vom 14.03.2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…bis 3.8.2015 die Höhe des ihm erwachsenen Nächtigungsaufwandes bekannt zu geben und durch geeignete Unterlagen zu belegen. Sollte der Beschwerdeführer dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde davon ausgegangen, dass ihm kein Nächtigungsaufwand entstanden sei. In seinem Schreiben vom 25.7.2015 erklärte der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin O in der Beschwerdesache Bf NM, gegen den Bescheid des XXX vom 30.01.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II.) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den vorsitzenden Richter ***Ri***, dem beisitzenden Richter ***1*** und den fachkundigen Laienrichtern ***2***, Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark, und ***3***, Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, in der Beschwerdesache der ***4***, nunmehr ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten…
…gehabt habe und nach Arbeitsanfall in Hotels oder Gaststätten genächtigt habe. Dies lässt vielmehr den Schluss zu, dass die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Nächtigungsaufwendungen nicht im Zuge von Reisen, sondern dann angefallen sind, wenn sie von der Arbeitsstätte nicht zu ihrem Wohnort in Ort3…
Wenn die Bf einwendet, dass dieser Sachverhalt bereits bei der GPLA für die Jahre 2001 bis 2005 mit dem Prüfer iZm dem geänderten Kollektivvertrag für die Bauindustrie und Baugewerbe erörtert wurde und der (damalige) Prüfer aufgrund dieses bis 2012 unveränderten Sachverhalts der Auslegung, dass die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Wiebke Peperkorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch DDr. Jaklitsch & Mag. Picej Steuerberatungsgesellschaft mbH, Pischeldorfer Straße 107, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 27. Mai 2025 gegen den Bescheid des…
…einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs. 4 B-VG). Bei der gegenständlichen Berücksichtigung von Nächtigungsaufwendungen und Verpflegskostenmehraufwendungen handelt es sich um keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, da das Bundesfinanzgericht in rechtlicher Hinsicht der im Erkenntnis dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgt, weshalb die Revision nicht zugelassen…
…nach Polen und Rumänien ein Verpflegungsmehraufwand von insgesamt € 83,50 zuerkannt wird. Die Anerkennung von Nächtigungsaufwendungen setzt voraus, dass aufgrund einer Reise außerhalb der eigenen Wohnung genächtigt wurde. Dabei ist der Nächtigungsaufwand entweder in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder in Höhe der in …
…VwGH 7.10.2003, 2000/15/0151). Da allerdings lediglich ein Tag aufgelistet wurde, waren Nächtigungsaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen nicht zu berücksichtigen. Fahrtkosten: 122,39 Euro 6.) Schiedsgerichtsbarkeit in Graz (9-18 Uhr) 465,2km; 26,40 Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass diesbezüglich eine…
…werden können. Voraussetzung für Werbungskosten sei das Vorliegen einer tatsächlichen Nächtigung, die mit Aufwendungen verbunden sei. Der Nächtigungsaufwand sei alternativ in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder in Höhe der in § 26 Z 4 lit. c und e EStG 1988 genannten Sätze absetzbar. Der Pauschalbetrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri.in in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerden vom 20.1.2017 und vom 14.2.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt XY vom 20.12.2016 und vom 17.1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Ansgar Unterberger und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Walter Aiglsdorfer, Mag. Peter Neumann und Leopold Pichlbauer im Beisein der Schriftführerin Tanja Grottenthaler in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 13. Jänner 2016 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RF in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 23.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird im Ausmaß der Berufungsvorentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. ZZ in der Beschwerdesache Mag. H, verehelichte Ü, .-Str, 3-, gegen den Bescheid des FA W 8/16/17 vom 2. Mai 2008, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004, zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 6. September 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 Steuernummer zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache D.K., vertreten durch Mag. Weitzel, Steuerberatungs-GmbH, Dr. Franz-Palla-Gasse 4, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 27.08.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Bergauer in der Beschwerdesache A B, Strasse1, PLZ Ort1 , StNr. 001/0000 über die Beschwerde vom 30. September 2010 gegen den Bescheid des FA Grieskirchen Wels vom 30. August 2010 , betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11.8.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10.8.2021 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…