…Bekanntgabe des geschuldeten Betrages an den Anzeiger zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) auf höchstens zwei Jahre verlängert werden. Abgabenerhöhungen nach § 29 Abs. 6 FinStrG sind nach § 29 Abs. 2 FinStrG binnen Monatsfrist nach Zustellung des Festsetzungsbescheides schuldbefreiend zu begleichen, bzw…
…Rechtsansicht unzutreffend, dass eine Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren einen neuerlichen Beginn des Laufes einer Entrichtungsfrist für eine Abgabenerhöhung nach einer Selbstanzeige auslösen sollte. Der Beginn der Monatsfrist ergibt sich zweifelsfrei aus § 29 Abs. 2 FinStrG mit Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides. Den Beschwerden des Bf. war daher…
…und erst damit ist der vom Vorsatz umfasste unrichtige Steuererklärungsinhalt gegeben und eine Abgabenverkürzung bewirkt und liegt damit eine Tat vor (Plückhahn, RZ 894 in Schrottmeyer, Selbstanzeige nach § 29 FinStrG, 2. Auflage.) Wenn sich der Verwaltungsgerichtshof zu der Rechtsfrage "weiter Tatbegriff" "enger Tatbegriff" (Gesperrt wäre…
… 29 FinStrG zwar in den Günstigkeitsvergleich einzubeziehen ist, die zu prüfende Rechtslage aber nur dann zu Gunsten des von der Anzeige Begünstigten beeinflussen kann, wenn sie zu einem Zeitpunkt erstattet wird, in dem sie noch in Geltung befindlich ist (siehe bereits UFS 4.2.2013…
…Tage später stattgefunden hat, sodass eine Entrichtung der verkürzten Abgabe in der von § 29 Abs. 2 FinStrG in der anzuwendenden Fassung eigenständig geforderten Monatsfrist ab Bekanntgabe des Betrages, mit welchem der allenfalls haftende Geschäftsführer der GmbH zur Haftung herangezogen werden konnte, durchaus möglich gewesen ist…
… 29 Abs. 2 FinStrG als Selbstberechnungsabgaben bereits binnen Monatsfrist nach Selbstanzeigenerstattung entrichtet werden müssen und nicht erst binnen Monatsfrist ab Festsetzung, was unterblieb. Die Umsatzsteuer 2016 ist im vollen Umfang der Nachforderung von € 12.983,09 noch im Rückstandsausweis vom 1.3.2019 enthalten…
… 29 Abs. 6 FinStrG festgesetzt und zwar in Höhe von € 1.391,40. Der 02.05.2022 stellt den Stichtag der Frist zur Bezahlung der Abgabenschuld dar. Am 03.05.2022 waren die in der Einleitung vom 25.01.2023 angelasteten Beträge noch am…
…sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. § 167 Abs. 2 FinStrG: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht gestellt werden, je nachdem, ob die Frist bei der Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht wahrzunehmen war…
…eine Abgabenerhöhung an, die nach den Vorgaben des § 29 Abs. 2 FinStrG zu entrichten ist. Die Abgabennachforderung zur selbst zu berechnenden Umsatzsteuervorauszahlung hätte demnach binnen Monatsfrist nach Selbstanzeige entrichtet werden müssen und die Abgabenerhöhung binnen Monatsfrist nach Bescheiderlassung. Die Entrichtung ist jedoch unterblieben, demnach ist…
…Verband enthalten hat. Nach § 29 Abs. 6 FinStrG fällt für eine Selbstanzeigenerstattung zu einem Finanzvergehen erst anlässlich einer Prüfungshandlung eine Abgabenerhöhung an, die nach den Vorgaben des § 29 Abs. 2 FinStrG zu entrichten ist. Die Abgabennachforderung hätte demnach binnen Monatsfrist nach Selbstanzeige entrichtet werden müssen…
…insbesondere § 29 Abs 2 FinStrG beachtlich, der eine eigenständige Entrichtungsregelung normiere. Für den Fristenlauf der Schadensgutmachung (Monatsfrist bei Selbstbemessungsabgaben) nach § 29 Abs 2 FinStrG sei es irrelevant, ob im Anschluss an die Selbstanzeige Bescheide ergingen oder nicht (Schrottmeyer in Schrottmeyer, Selbstanzeige3, § 29 Rz 613). Der…
…sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. § 167 Abs. 2 FinStrG: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht gestellt werden, je nachdem, ob die Frist bei der Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht wahrzunehmen war…
…Er war nicht in seiner Dispositionsfähigkeit eingeschränkt. Es liegt weder ein unvorhergesehenes noch ein unabwendbares Ereignis vor. Der Antrag betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 167 FinStrG vom 29.04.2025 erweist sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen als unbegründet, sodass dieser spruchgemäß abzuweisen ist.…
…Monatsfrist, sofern sie vorher innerhalb einer Woche angemeldet wurde) und im § 154 FinStrG die Folgen des Rechtsmittelverzichts geregelt sind, ist abzuleiten, dass zunächst über die Anmeldeverpflichtung und dann über den Rechtsmittelverzicht belehrt wurde. Ob der Beschuldigte und/oder der Verteidiger nach der Verkündung am 29…
…weil dieser Teil der Nachforderung nicht binnen der Monatsfrist ab Selbstanzeigenerstattung entrichtet wurde und damit die Vorgabe des § 29 Abs. 2 FinStrG nicht erfüllt ist. Es kann daher in diesem Verfahren nur noch um eine Abgabenerhöhung zur Rechnung datiert mit 31.1.2024 erstellt an…
…Monatsfrist ab Nachmeldung der Umsatzsteuernachforderungen bestand am Abgabenkonto ebenfalls ein Guthaben von mehr als € 86.000,00, die Nachforderungen waren somit ordnungsgemäß nach Selbstanzeigenerstattung abgedeckt. Die gesetzeskonforme Entrichtung der mit Selbstanzeige einbekannten Nachforderungsbeträge und der Abgabenerhöhung liegt vor. Prüfung nach § 29 Abs. 5 FinStrG…
…Gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG wären die mittels Selbstanzeige offen gelegten Zahllasten. bzw. die Nachforderung auf Grund der zu hoch geltend gemachten Gutschrift für 3/2018, die ja bereits nach § 21 UStG fällig gewesen sind, binnen Monatsfrist ab Anzeigenerstattung zu entrichten gewesen (27.12.2018)…
…genannt. Nachdem seit 1.1.2011 eine eigenständige Entrichtungsvorschrift hinsichtlich der Abgabennachforderungen im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige vorliegt sowie seit 1.10.2014 eine sinngemäße Anwendung dieser Bestimmung auf die Entrichtungsvorgaben für Abgabenerhöhungen nach § 29 Abs. 6 FinStrG bei Selbstanzeigen anlässlich einer Prüfung geboten ist…
…jedoch sieht die Bestimmung des § 29 Abs. 2 FinStrG als zulässige Entrichtung auch die Erwirkung einer Stundung nach § 212 BAO vor. Trotz des Stundungsantrages wurden die Abgabenschuldigkeiten binnen Monatsfrist ab Einreichung der Selbstanzeige entrichtet, daher ist die Entrichtung als Voraussetzung einer strafaufhebenden Wirkung der Selbstanzeige…
…"Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Behörde gebildet hat. Inhalt des verfahrensgegenständlichen Spruches war die Festsetzung einer Abgabenerhöhung auf Grund einer darin bezeichneten Anspruchsberechtigung nach § 29 Abs. 6 FinStrG. Die Anspruchsberechtigung für den verfahrensgegenständlichen Nebenanspruch ergibt sich der Selbstanzeige folgend jedoch…