IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache P-2 und P-3, beide A-1, beide vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Weyrgasse 8, 1030 Wien, als Rechtsnachfolgerinnen der Verlassenschaft nach P-1, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Zerobin, Herzog Leopold-Straße 2, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 06.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Arthur Mikesi, Landstraßer Hauptstraße 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 01.12.2015 gegen den Haftungsbescheid gemäß §§ 9 und 80 BAO der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch PCP Pitzal/Cerny/Partner Rechtsanwälte OG, Paulanergasse 9, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 5.9.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien…
Welcher Zeitraum zwischen Erkennen der Behinderung und Rücktritt haftungsrelevant ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (VwGH 30.1.2003, 2000/15/0018). Im Erkenntnis vom 19.6.1989, 88/15/0089, 89/15/0038, hat der Verwaltungsgerichtshof eine Zurücklegung nach zwei Monaten als…
…innerhalb der "letzten drei Jahre vor der Zeit der Hilfeleistung, weiters während der Hilfeleistung oder innerhalb von drei Jahren nach ihrer Beendigung durch Rechtshandlungen oder diesbezüglich wirksame Unterlassungen, wie etwa die Unterlassung des Antrittes einer Erbschaft, die Mittellosigkeit selbst verursacht hat. Denn gem. § 26 Abs…
…die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs. 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl. VwGH 29. September 2005, 2005/11/0094). Besondere Schwierigkeiten der Sach…
…Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs. 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl VwGH 29.09.2005, 2005/11/0094). Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die Ermittlung oder Beurteilung des Sachverhalts…
…der Antragsteller mit Schreiben 8. April 2026 Beschwerde gegen dieses Straferkenntnis und beantragte in einem die Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers. Dieser wurde von der antragstellenden Partei mit ihrer Mittellosigkeit begründet, ohne diese durch Vorlage geeigneter Unterlagen zumindest glaubhaft zu machen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: § 40 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz …
…gemäß § 212a BAO der Herabsetzung der Abgabenschuld auf "0" stattzugeben und dem Antrag wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit zur Hereinbringung stattzugeben. Die Zahlung der Gebühren wegen amtsbekannter finanzieller Beengtheit und völliger Mittellosigkeit aufzuheben und für uneinbringlich zu erklären gemäß § 391 Abs. 2 erster Satz StPO. Mit Beschwerdevorentscheidung…
…die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl VwGH 29.9.2005, 2005/11/0094; VwGH 24.11.1993…
…2021) beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) einen Kostenerlass wg. Mittellosigkeit und die Gebühren für uneinbringlich mangels Einkommen aufgrund von Inhaftierung zu erklären. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 13.03.2022 wies das Finanzamt die Beschwerde als nicht fristgerecht eingebracht zurück. Eine weitere Begründung erfolgte nicht. Mit Schreiben vom…
…Nach der zu § 51a VStG ergangenen Rechtsprechung des VwGH müssen die im Gesetz genannten Voraussetzungen der Mittellosigkeit und der Interessen der Rechtspflege kummulativ vorliegen (VwGH 29.9.2005, 2005/11/94). Bei der Beurteilung der Interessen der Verwaltungsrechtspflege ist vor allem auf die zweckentsprechende Verteidigung…
…Rechtsweg gezwungen. Somit hat der Bund die vorsätzlich mutwillig verursachten Kosten zur Gänze selber zu tragen. Die völlige Mittellosigkeit (vorsätzlich rechtswidrig illegal verursacht von den zur Gänze haftenden und verantwortlichen Staatsorganen) ist amtsbekannt. Es werden gestellt nachtstehende Anträge: I. Der Beschwerde stattgeben. II. Den Gebührenbescheid…
…Verwaltungsgerichtshofes (zB VwGH 29.9.2005, 2005/11/94) müssen die im Gesetz genannten Voraussetzungen Mittellosigkeit und Interessen der Rechtspflege kummulativ vorliegen. Bei der Beurteilung der Interessen der Verwaltungsrechtspflege ist vor allem auf die zweckentsprechende Verteidigung Bedacht zu nehmen. Als Gründe für die Erforderlichkeit der…
…dass diesem ein Verteidiger beigegeben wird, dessen Kosten der Beschuldigte nicht zu tragen hat. Die in § 51a Abs. 1 VStG (idF vor BGBl I 2013/33) genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) müssen kumulativ vorliegen (vgl. zB VwGH 29.09.2005, 2005/11/0094). Da…
…Verwaltungsgerichtshofes (zB VwGH 29.9.2005, 2005/11/94) müssen die im Gesetz genannten Voraussetzungen Mittellosigkeit und Interessen der Rechtspflege kumulativ vorliegen. Bei der Beurteilung der Interessen der Verwaltungsrechtspflege ist vor allem auf die zweckentsprechende Verteidigung Bedacht zu nehmen. Als Gründe für die Erforderlichkeit der…
…sonst Insolvenz anmelden müsste. Der Geschäftsführer der Gesellschaft kann jederzeit ein Vermögensverzeichnis für diese erklären, damit auch so der Nachweis absoluter Mittellosigkeit erbracht ist.“ **** Mit Bescheid vom 9.8.2018 wies die belangte Behörde das Nachsichtsansuchen ab und führte aus, dass nach § 236 Abs.1…
…Zl. 2005/11/0094) müssen die im Gesetz genannten Voraussetzungen Mittellosigkeit und Interessen der Rechtspflege kumulativ vorliegen. Bei der Beurteilung der Interessen der Verwaltungsrechtspflege ist vor allem auf die zweckentsprechende Verteidigung Bedacht zu nehmen. Als Gründe für die Erforderlichkeit der Beigebung eines Verteidigers zur zweckentsprechenden…
…zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs. 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl. VwGH vom 29.09.2005, 2005/11/0094). Besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage sind anzunehmen, wenn die…