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BFG RV/7101852/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss zur Vermeidung von Gesellschaftsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.08.2016Teil 2/2

…Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406). Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben auf Grund des Abs. 2…

BFG RV/7101837/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss zur Vermeidung von Gesellschaftsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.08.2016Teil 2/2

…Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406). Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben auf Grund des Abs. 2…

BFG RV/7101853/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2017Teil 1/2

…Rechtsprechung des EuGH (siehe C- 251/06, Ing. Auer, Rz 16) stehen rein künstliche Konstruktionen zum alleinigen Zweck, einen Steuervorteil zu erlangen, nicht unter dem Schutz der Kapitalansammlungsrichtlinie. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes…

BFG RV/4100719/2015Vorliegen von Missbrauch im Sinne des § 22 BAO bei Grundstücksübertragung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2018

…Erfolg bei geringster der gesetzlich vorgesehenen Abgabenbelastung erreicht wird. Ein Missbrauch (von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) indes ist eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet…

BFG RV/6100569/2007Steuerliche Anerkennung der Vermietung eines vom Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH errichteten Wohngebäudes an diese GmbH, wobei das Wohngebäude von der GmbH dem Vermieter als Teil des Geschäftsführerbezuges zur Verfügung gestellt wird und von ihm bewohnt wird - fehlende Sachverhaltsermittungen -
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.06.2014Teil 2/2

…sondern ihm das Gebäude von der Gesellschaft in der Folge als Geschäftsführerbezug zur Nutzung für sein eigenes Wohnbedürfnis zur Verfügung gestellt worden ist, ist jedenfalls auch eine Überprüfung im Hinblick auf die Frage des Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes vorzunehmen. Vom Finanzamt…

BFG RV/6100569/2007Steuerliche Anerkennung der Vermietung eines vom Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH errichteten Wohngebäudes an diese GmbH, wobei das Wohngebäude von der GmbH dem Vermieter als Teil des Geschäftsführerbezuges zur Verfügung gestellt wird und von ihm bewohnt wird - fehlende Sachverhaltsermittungen -
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.06.2014Teil 1/2

…von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen kann. § 22 BAO (Bundesabgabenordnung) besagt: Abs. 1: Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes…

BFG RV/5100936/2018Steuerliche Behandlung von Rückstellungen und Sonderdividenden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026

…Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Nach § 22 Abs. 2 BAO sind dann, wenn ein Missbrauch (Abs. 1) vorliegt, die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen…

BFG RV/2100444/2012Fremdüblichkeit von Mietverträgen zwischen Eltern und Sohn (Wohnhaus und betrieblich genutzte Räume)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.06.2016Teil 1/3

…rechtliche Gestaltung zielt offensichtlich darauf ab, dass Aufwendungen für den Haushalt und den privaten Wohnbedarf des Sohnes der Miteigentümer in das äußere Erscheinungsbild einer wirtschaftlichen Tätigkeit gekleidet wurden. Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden. [...…

BFG RV/7100931/2009Zinsen, die vom Gesellschafter-Geschäftsführer durch Veranlagung von Geldern der Gesellschaft erzielt und nicht an die Gesellschaft abgeführt wurden, stellen eine verdeckte Ausschüttung an diesen dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2015Teil 1/2

…Gründe für die von der Beschwerdeführerin gewählte Vorgangsweise seien für die belangte Behörde nicht erkennbar, weil die diesbezüglich vorgetragenen Argumente einer näheren Überprüfung nicht stand hielten. Daher nehme die belangte Behörde in der gewählten Vorgangsweise einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts an…

BFG RV/7101833/2010Kapitalausstattung einer neu gegründeten Mantelgesellschaft durch "Großmutterzuschuss" bei gleichzeitigem Verkauf zu einem Preis in Höhe der Stammeinlage und des Zuschussbetrages an eine Privatstiftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2019

…Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind nach dieser Bestimmung die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und…

BFG RV/7100051/20211. Tragung der Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführer durch die Gesellschaft, obwohl dies dem schriftlichen Geschäftsführervertrag widerspricht 2. Übernahme von Lieferverbindlichkeiten, die von den Gläubigern der Gesellschaft erlassen wurden, durch den Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 1/2

…Missbrauch vor. Liegt Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs. 3 BAO so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des…

BFG RV/2101112/2016Zwischenschaltung einer OG zur Vermeidung von lohnabhängigen Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.09.2020

…und 24.9.2014, 2011/13/0092, der "Auftrag" abzuleiten sei, einer Missbrauchsprüfung besonderes Augenmerk zu schenken). § 22 BAO in der für den Beschwerdefall maßgeblichen Fassung vor BGBl I 62/2018 lautet: "(1) Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht…

BFG RV/7104615/2018Firmenwertabschreibung iZm Gruppenmitglied - Reichweite des Konzernausschlusses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.04.2021Teil 1/2

…Gesellschafter im Sinne des § 9 Abs. 7 KStG 1988 zu bejahen ist. Zum Einwand der Bf. ein Missbrauch im Sinne des § 22 BAO liege nicht vor, ist anzumerken, dass gemäß § 22 BAO die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen…

BFG RV/7100210/2014Sechsteloptimierung durch Vorziehen von Prämien ins erste Halbjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.11.2016Teil 1/2

…Weihnachtsremuneration“) als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gem. § 22 BAO an und nimmt eine fiktive Besteuerung vor, in dem das Finanzamt von einem „fiktiven“ (späteren) Zufluss im November ausgeht. Die fremdunübliche Vorgangsweise wird mit dem Kollektivvertrag für Angestellte bei Beratern und mit…

BFG RV/5100528/2013Vermietung einer im Hälfteeigentum stehenden Eigentumswohnung nach Einräumung des Fruchtgenussrechts an der anderen Hälfte durch den Gatten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2016

…Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. § 22. (1) Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Missbrauch (Abs…

BFG RV/5101018/2017Renditenzinssatz Missbrauch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2020Teil 2/2

Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO versteht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht…

BFG RV/7101157/2011Keine neu hervorgekommen Tatsachen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 2/2

…dessen bloße Ausnützung für sich noch kein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nach § 22 BAO darstellt (vgl zu einem gleich gelagerten Fall auch UFS 28. Juni 2006, RV/0225-K/05). Im Gestaltungsspielraum des UmgrStG vor AbgÄG 2005 stand es der Beschwerdeführerin…

BFG RV/7103584/2016Missbrauch im Zusammenhang mit der Vermietung zweier Luxuseinfamilienhäuser unter Zwischenschaltung einer GmbH sowie keine unternehmerische Tätigkeit bei überlanger Bautätigkeit; fortgesetztes Verfahren zu UFS GZ RV/0316-W/13 bzw. VwGH 28. Juni 2016, 2013/13/0080
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2019Teil 3/4

…und dessen wirtschaftlicher Gehalt voneinander ab, so ist Erstere für die Abgabenerhebung unbeachtlich. Sie entfaltet keine steuerliche Wirkung. Die steuerlichen Rechtsfolgen ergeben sich vielmehr gemäß dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes. Nach § 22 BAO kann die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…

BFG RV/7100118/2012Missbrauch bei fremdfinanziertem Beteiligungserwerb innerhalb eines Konzerns über eine Konzernfinanzierungsgesellschaft in einer Steueroase
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2018Teil 1/3

…erfüllen musste. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei der Steuerpflichtige grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes so einzusetzen, dass die geringste Steuerbelastung erzielt werde. Könnten daher beachtliche außersteuerliche Gründe für eine wenn auch ungewöhnliche Gestaltung angeführt werden, so sei ein Missbrauch auszuschließen…

BFG RV/7100118/2012Missbrauch bei fremdfinanziertem Beteiligungserwerb innerhalb eines Konzerns über eine Konzernfinanzierungsgesellschaft in einer Steueroase
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2018Teil 2/3

…dass durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden kann. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sei bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären…