…von ihrer Mutter teilentgeltlich übertragen worden, wobei beide Rechtsvorgänge in einer Urkunde festgehalten wurden. Das Finanzamt erblickte darin einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts und ging bei der Grunderwerbsteuer- (GrESt-) Festsetzung von einem direkten Erwerb des Bf. von der Mutter seiner Lebensgefährtin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 07.11.2012 gegen die Bescheide der belangten…
…gekennzeichnet, dass es nach der Ansicht des Finanzamtes nicht auf einen Gewinn gerichtet ist. Siehe Stellungnahme des Finanzamtes. Vertreter des Finanzamtes verweist auf den chronologisch dargestellten Sachverhalt in seiner Stellungnahme und auf das Vorliegen von Missbrauch. Nach der Rechtsauffassung des Finanzamtes liegt ein Umgehungsgeschäft vor…
…22 und 23 BAO als verstärkte Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. Margreiter in FJ 1995, 90). Der VwGH sieht in ständiger Rechtsprechung als Missbrauch im Sinn des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung an, die in Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und…
Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
…allein die Frage, ob für den Erwerb der Beteiligungen innerhalb des Konzerns seitens der Bf und Fremdfinanzierung desselben außersteuerliche Gründe gegeben waren oder ob die Gestaltung nur wegen des steuersparenden Effektes gewählt wurde und somit Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 22 BAO…
…dass das einzelfallbezogene Instrument des § 22 BAO für eine effiziente Missbrauchsbekämpfung nicht ausreiche. Wie diesen Ausführungen entnommen werden kann, führte die mit dem Steuerreformgesetz 2005 geregelte generelle Abzugsfähigkeit von Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen innerhalb eines Konzerns zu der vom…
…des Verfahrens war daher abzuweisen. In der Folge war auch die Beschwerde gegen den nach der Wiederaufnahme ergangenen neuen Sachbescheid betreffend Körperschaftsteuer 2005 unter Zugrundelegung der obigen Ausführungen zum Missbrauch als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…der Besonderheit des vorliegenden Sachverhaltes ist jedenfalls zu hinterfragen, ob hier nicht ein bloßes Steuervermeidungsmodell vorliegt. Auf Grund eines allfälligen Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten wäre die Gesellschaftsteuer letztlich mit demselben Ergebnis, wie bei wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne der Judikatur des EuGH, so zu erheben…
…des Zuschusses abstellender Betrachtung, ein Gesellschafterzuschuss der Stiftung an die Beschwerdeführerin vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung einer Mantelgesellschaft mit einem Stammkapital von € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung zur Stiftung stehenden Finanzdienstleisters, einer Kapitalausstattung der…
…der Besonderheit des vorliegenden Sachverhaltes wäre der Vollständigkeit halber jedoch auch zu hinterfragen, ob hier nicht ein bloßes Steuervermeidungsmodell vorliegt und auf Grund eines allfälligen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeit die Gesellschaftsteuer, letztlich mit demselben Ergebnis wie bei wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne der Judikatur des…
…mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen nicht angemessenen Hintereinanderschaltung mehrerer rechtlicher Schritte bestehen (vgl. VwGH 26.06.2014, 2011/15/0080). Wirtschaftliche, nicht allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellende Betrachtung…
…der Besonderheit des vorliegenden Sachverhaltes wäre der Vollständigkeit halber jedoch auch zu hinterfragen, ob hier nicht ein bloßes Steuervermeidungsmodell vorliegt und auf Grund eines allfälligen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeit die Gesellschaftsteuer, letztlich mit demselben Ergebnis wie bei wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne der Judikatur des…
…mit dem die Folge des § 22 Abs. 2 BAO verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen nicht angemessenen Hintereinanderschaltung mehrerer rechtlicher Schritte bestehen (vgl. VwGH 26.06.2014, 2011/15/0080). Wirtschaftliche, nicht allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellende Betrachtung…
…kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden und sind im Falle des Missbrauches die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Die Missbrauchsbestimmungen kommen…
…an. Am 27. Juni 2019 hob das Finanzamt die Beschwerdevorentscheidung mit dem ebenfalls angefochtenen Bescheid gem. § 299 BAO auf. Begründend wurde im Bescheid angeführt, das Missbrauch iSd §§ 44 UmgrStG und 22 BAO vorläge. Genaueres sei dem Betriebsprüfungsbericht bzw. der dazu ergangenen Niederschrift, beide vom 27…
…Wirtschaftsdatenabfragen - mit der Begründung ab, dass die Beteiligung der Bf. an der G SE im Hinblick auf § 22 Abs. 1 BAO missbräuchlich erfolgt sei. Der von der Bf. gegen den diesbezüglichen Abweisungsbescheid erhobenen Berufung hat der Unabhängige Finanzsenat, Außenstelle Klagenfurt, mit Berufungsentscheidung vom 10…
…Mai 2011 erging folgender weiterer Vorhalt vom 8. September 2011 an die Bf.: "In der Berufung vom 22.2.2011 gegen den Gesellschaftsteuerbescheid vom 4.2.2011 wird ausgeführt, dass ein Missbrauch iSd § 22 BAO dann nicht vorliegt, wenn ein vom Gesetz vorgezeichneter Weg beschritten…
…KVG in Anspruch genommen worden war, von der einbringenden Gesellschaft weder Gesellschaftsteuer entrichtet worden war noch beabsichtigt war, eine solche zu entrichten. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird als Missbrauch im Sinn des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche…
…bei sämtlichen Aufwendungen um Kosten der Lebensführung des Gesellschafters. Auf Grund dieses Sachverhaltes komme die Behörde zu der Feststellung, dass ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten iSd 22 BAO vorliege. Das Mietverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der ***Gesellschaft*** werde daher mit steuerlicher Wirkung nicht anerkannt…