…das gesetzliche Merkmal der Weisungsgebundenheit anlangt, so spricht der Umstand, dass ein Arzt auf Grund seines Wissens und Könnens die Art der Behandlung bestimmt und in dieser Hinsicht keinen Weisungen unterliegt, noch nicht gegen das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Es handelt sich hier um eine jener…
…in ein Lager umfasst. Die Arbeiten seien teilweise mit dem Material (Messestandbauteile) der Bf erledigt worden. In Anbetracht der angeführten Judikatur lägen im gegenständlichen Fall Dienstverhältnisse vor. Ob ein Gewerbeschein vorliege bzw ob eine Anmeldung zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft erfolgt sei, sei für die…
…Arbeitsrechts vor. Es lägen auch keine typischen Merkmale eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG vor. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht - wie beantragt - ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung zur Entscheidung übermittelt. In der mündlichen Verhandlung legte der Geschäftsführer der Bf eine schriftliche Stellungnahme vor, auf die…
…ersten Einvernahme angibt, damit "es ein einheitliches Firmenbild gibt". Die Verpflichtung sich an Bekleidungsvorschriften zu halten stellt jedenfalls ein klares Merkmal für das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit und somit eines Dienstverhältnisses dar (vgl VwGH 31.7.1996, 95/13/0220). Auch ist die Möglichkeit, sich nach…
…wesentlichen Merkmale eines Dienstverhältnisses gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 und eines Werkvertrages dar und führt aus, M.J. und D.S. hätten keine einem Werkvertrag entsprechenden unternehmerischen Dispositionsbefugnisse und daher auch keine Möglichkeit gehabt, den finanziellen Erfolg der Tätigkeit maßgeblich zu beeinflussen. Einen relevanten…
…nicht entnommen werden, dass die von der Bf bezogenen Einkünfte des ***1*** im Zuge des Prüfungsverfahrens als Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt werden, im Sinne des § 22…
…dieser Merkmale gekennzeichnet. Der (wechselnde) Ort der Leistungserbringung wird durch den Auftraggeber bestimmt, die Zeit der Leistungserbringung wird einmalig nach den Erfordernissen des Auftraggebers vereinbart. Die im Zusammenhang mit Arbeitszeit und Arbeitsort vorliegenden Rahmenbedingungen sind uneingeschränkt mit sonstigen Handwerksberufen vergleichbar, womit die Unterstellung eines Dienstverhältnisses…
…beurteilen, ob eine Beschäftigung die in § 47 Abs. 2 EStG 1988 umschriebenen Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist. Andernfalls liegt eine selbständige Tätigkeit vor. Dienstvertrag und freier Dienstvertrag haben gemeinsam, dass sich bei beiden Vertragsverhältnissen jemand auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet…
…setzt das Vorliegen einer besonderen Vereinbarung voraus, die über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgeht. Das heißt, es müssen alle Merkmale eines echten Dienstverhältnisses vorliegen. Das Ersetzen einer fremden Arbeitskraft ist nicht das allein entscheidende Kriterium für die Abgrenzung der familienhaften Beschäftigung von einem Dienstverhältnis …
…Jahr 2012 im Beschwerdeverfahren gegen die Abgabenbescheide aufgrund der Außenprüfung das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (Scheinselbständigkeit) eingewendet und seine Fragenbeantwortung vom 2.9.2010 gegenüber dem Finanzamt XYX am 12.10.2012 in Richtung Vorliegen der Merkmale eines Dienstverhältnisses korrigiert (Tätigkeit nur in Österreich ausgeübt…
…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 3) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft in einem Zeitpunkt des Veranlagungszeitraumes mehr als 25 vH…
…sondern stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung. Was das gesetzliche Merkmal der Weisungsgebundenheit anlangt, so spricht der Umstand, dass ein Arzt auf Grund seines Wissens und Könnens die Art der Behandlung bestimmt und in dieser Hinsicht keinen Weisungen unterliegt, noch nicht gegen das Vorliegen eines Dienstverhältnisses…
…Z 2 2. Teilstrich EStG 1988 fallen unter Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Gemäß § 41…
…ausbezahlten Beträge als Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit zu werten seien, da überwiegend die Merkmale eines Dienstverhältnisses (Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung in den Betrieb, vorgegebene Dienstzeit, kein Unternehmerrisiko) vorliegen würden. Insgesamt errechnete der Prüfer aus 14 Einzelpositionen in unterschiedlicher Höhe einen Gesamtbetrag in Höhe von 5…
…ihm sonstige Aufwendungen ersetzt worden. Abschließend fasste das Finanzamt zusammen, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses eindeutig überwiegen. Am 14. Oktober 2020 begehrte die Bf die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Am 04. Mai 2026 fand eine mündliche Senatsverhandlung statt. Herr DI ***O*** wurde als…
…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 3) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft in einem Zeitpunkt des Veranlagungszeitraumes mehr als 25 vH…
… 22 Z 2 2. Teilstrich EStG 1988 gefallen sei. In einer Gesamtbetrachtung würden die Merkmale eines Dienstverhältnisses überwiegen, da der Gesellschafter der Generalversammlung weisungsgebunden und in den Betrieb organisatorisch eingegliedert gewesen sei und er der Gesellschaft auf Dauer seine Arbeitskraft geschuldet habe. Daraufhin beantragte die…
…weil laut Niederschriften mit einzelnen Auftragnehmern anlässlich von Baustellenkontrollen durch die Finanzpolizei festgestellt wurde, dass die ausgeführten Tätigkeiten alle Merkmale eines echten Dienstverhältnisses aufwiesen. Folgende Beträge werden nachverrechnet: für das Jahr 2009: 5.900,00 für das Jahr 2010: 110.000,00 für das Jahr…
…verpflichtet ist. Nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung…
…sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 % beträgt. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht einer unmittelbaren Beteiligung…