…außen in Erscheinung treten zu lassen und auch keine vorschriftsmäßige Kürzung der Kapitalerträge vorzunehmen (vgl VwGH 29.3.2012, 2008/15/0170 mit weiteren Verweisen). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben…
…außen in Erscheinung treten zu lassen und auch keine vorschriftsmäßige Kürzung der Kapitalerträge vorzunehmen (vgl VwGH 29.3.2012, 2008/15/0170 mit weiteren Verweisen). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben…
…außen in Erscheinung treten zu lassen und auch keine vorschriftsmäßige Kürzung der Kapitalerträge vorzunehmen (vgl VwGH 29.3.2012, 2008/15/0170 mit weiteren Verweisen). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben…
…aus der offenkundigen tatsächlichen Vorteilsgewährung, auf die Absicht der Vorteilsgewährung zu schließen (VwGH 1.6.17, Ra 2016/15/0059). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, in der Regel als den…
…0263; VwGH 24.01.2007, 2003/13/0138). subjektives Tatbild: Der verdeckten Ausschüttung muss eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft zugrunde liegen. Derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, sie sind abweichend hievon nur…
…sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (§ 184 Abs. 3 BAO). Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft, die in ihrem Betriebsvermögen keinen Niederschlag gefunden haben, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes regelmäßig als den Gesellschaftern verdeckt zugeflossene Ausschüttungen anzusehen (VwGH 28.05.2015…
…einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten, es sei denn, dass die Mehrgewinne abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur einem oder…
…0039; VwGH 9. 7. 2008, 2005/13/0020 u. v. a.). Einer Kapitalgesellschaft bei der Gewinnermittlung zugerechnete Mehrgewinne sind in der Regel als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten, diesbezüglich liegen der Kapitalertragsteuer zu unterziehende verdeckte Ausschüttungen vor (vgl. VwGH 19. 9. 2007, 2003/13/0115…
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind nicht erklärte Mehrgewinne einer Körperschaft als verdeckte Ausschüttung den Anteilsinhabern im Zeitpunkt des Bezuges zuzurechnen, wenn eine Vorteilsgewährungsabsicht des geschäftsführenden Organes zu bejahen ist und nicht erst dann, wenn die Körperschaft auf einen etwaigen Rückersatzanspruch verzichtet (VwGH 6.4…
…Alleingeschäftsführer- und gesellschafter anfangs WX und dann YZ im Firmenbuch eingetragen waren, durchgeführte Außenprüfung abgeschlossen. Der dabei im Schätzungswege festgestellte Mehrgewinn wurde laut Tz 6 des Berichts dem Beschwerdeführer (Bf), der den gesamten Gewinn der Jahre 2009 und 2010 entnommen habe, als verdeckte Gewinnausschüttung zugerechnet…
…im Firmenbuch eingetragen war, durchgeführte Außenprüfung abgeschlossen. Der dabei festgestellte Mehrgewinn in Höhe von 64.700,00 € wurde laut Tz 4 des Berichts dem Bf, der Bevollmächtigter und laut Aussagen des Geschäftsführers und der einvernommenen Dienstnehmer der Chef gewesen sei, als verdeckte Gewinnausschüttung zugerechnet…
…184 BAO mit 50% des in Rechnung gestellten Betrages - abzüglich der Zahlung an das Dienstleitungszentrum - angesetzt wird und der andere Teil (ebenfalls 50% des in Rechnung gestellten Betrages) einen nicht erklärten Mehrgewinn darstellt und verdeckt an die Gesellschafter der ***X-GmbH *** - nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse…
…von eigenen Arbeitskräften der Beschwerdeführerin erbracht wurden. Der sich aus der Differenz zwischen dem nicht anzuerkennenden Aufwand aus Schein- bzw. Deckungsrechnungen und dem im Schätzungsweg ermittelten Schwarzlohnaufwand ergebende Mehrgewinn, der im Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin keinen Niederschlag gefunden hat, begründet nach der oa ständigen Rechtsprechung des…
…wurden. Diese wurden nur zu 50 % (geschätzter fiktiver Lohneinsatz) anerkannt. Die restlichen 50 % betrachtete die belangte Behörde als Mehrgewinn, der im Betriebsvermögen keinen Niederschlag gefunden hat und daher in Form einer verdeckten Ausschüttung den (faktischen) Gesellschaftern und damit zur Hälfte dem Beschwerdeführer zugeflossen sein müsse…
…2011, 2012, 2013 und 2014. Im Rahmen der Außenprüfung sei bei der **X-GmbH** kein Mehrgewinn zum Ansatz gebracht worden, sondern nur der Aufwand gekürzt worden. Daher sei eine Zurechnung der nicht anerkannten Fremdleistungen als verdeckte Ausschüttung nicht zulässig. Für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung…
…2011, 2012, 2013 und 2014. Im Rahmen der Außenprüfung sei bei der **X-GmbH** kein Mehrgewinn zum Ansatz gebracht worden, sondern nur der Aufwand gekürzt worden. Daher sei eine Zurechnung der nicht anerkannten Fremdleistungen als verdeckte Ausschüttung nicht zulässig. Für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung…
…eingegangen worden sei, der unter verschiedensten Bezeichnungen aufgetreten sei. Jeder Cent würde 16.000 EUR Mehrgewinn bringen. Diese nur wenige Monate andauernde Geschäftsbeziehung hätte (auch aufgrund der Rabatte) ca. 160.000 EUR Mehrgewinn gebracht, wenn man 10 Cent Differenz unterstellt. Die Beschwerdeführerin bemerkte, dass die…
…dass die Bf. die Beauftragung von der Fa. S-GmbH lediglich vorgetäuscht und die Aufträge durch eigene nicht angemeldete (und deshalb entsprechend billigere) Arbeitskräfte erfüllt hat, lag ein Mehrgewinn vor, der im Betriebsvermögen der Bf. keinen Niederschlag gefunden hat. Diese verdeckte Ausschüttung war daher auch…
…Einnahmen, berechtige, entzieht sich jeweils der Begründung der belangten Behörde.“ … 9.2. Verein – eigentümerloses Rechtsobjekt: - Bei einem Verein handelt es sich um ein eigentümerloses Rechtsobjekt. Inwiefern ein Mehrgewinn aus der Zuschätzung gemäß § 184 BAO verdeckte Aufwendungen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988…
…25.3.1999, 97/15/0059, 2.9.2009, 2005/15/0029). Dass durch Gewinnzuschätzungen ermittelte Mehrgewinne überhaupt nicht zur Ausschüttung gekommen sind, also weiterhin bei der Gesellschaft verblieben bzw. dort verwendet wurden, ist vom Abgabepflichtigen zu beweisen (VwGH 21.12.1989, 89/14/0151…