…die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierenden Qualifizierung als Werbungskosten liegt nach der ständigen Rechtsprechung nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten…
…Bf. mit den Tankrechnungen aus 201 4 nicht nachgewiesen und auch nicht glaubhaft gemacht, dass er 2013 einen Mehraufwand für Familienheimfahrten iHv EUR 2.664,00 hatte. Auf dem Zahlschein für die KFZ – Versicherung steht der Name A. Der Zahlschein ist daher der Beweis dafür…
…dass eine steuerliche (!) Berücksichtigung des über die sozialversicherungsrechtlich gedeckten Kosten hinausgehenden Mehraufwandes nur im Falle des Vorliegens triftiger medizinischer Gründe zulässig ist. Das Vorliegen derartiger triftiger medizinischer Gründe konnte jedoch im Beschwerdefall weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Zur Unzulässigkeit…
…des Bundesfinanzgerichtes vom 10. September 2018 wurde der Bf gebeten, die angebotenen Betriebskostenabrechnungen zu besorgen und vorzulegen. Zur Feststellung des iZm einer doppelten Haushaltsführung notwendigen Mehraufwandes wurde der Bf ersucht, die von ihm in der Untermietzeit geleisteten Mietzahlungen für die deutsche Wohnung bekanntzugeben; weiters wurde…
…wurde festgehalten, dass Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang mit Behinderungen in den meisten Fällen § 34 Abs. 6 sechster Teilstrich EStG bilde, wonach Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung abgezogen werden könnten, wenn der Steuerpflichtige pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld bzw. –zulage…
…auf die Fassung, EUR 59,90 jeweils auf die Gläser und EUR 30,00 auf die Brillenversicherung entfallen würden. Der Mehraufwand für die optische Sonnenbrille gegenüber einer nicht-optischen Brille habe daher EUR 119,00 betragen. Für den Entfall der nicht-optischen Gläser, die im…
…VwGH aus: "Soweit das Bundesfinanzgericht Aufwendungen in Bezug auf ein Wärmekissen als außergewöhnliche Belastung anerkannt hat, zeigt die Revision zutreffend auf, dass dem angefochtenen Erkenntnis eine Begründung für einen mit der Behinderung zusammenhängenden Mehraufwand fehlt." Im fortgesetzten Verfahren erging ein Vorhalt. Der Bf. sollte bekanntgeben…
…Sinne des § 35, die an Stelle der Pauschbeträge geltend gemacht werden (§ 35 Abs 5; Anm. des Richters: die tatsächlichen Kosten) – Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs 1 vorliegen, soweit sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage…
…Erklärungen reichte sie im Dezember 2006 und im Dezember 2007 bei der belangten Behörde ein. Für das Jahr 2001 wurden neben den Mehraufwendungen für Unterbringung und Familienheimfahrten auch solche für Einrichtungsgegenstände und Kosten für Studiengebühren geltend gemacht. Als Berufswohnsitz wurde die Wohnung in ***1*** Wien…
…zur Wahrung des Parteiengehörs der Abgabenbehörde mit Ersuchen um Stellungnahme zur Kenntnis gebracht, sie blieben unwidersprochen. III. Rechtliche Würdigung 1. Mittelpunkt der Tätigkeit Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen sind nach § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 Werbungskosten…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen die Zuerkennung des Pauschbetrages nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 rechtfertigende (Verpflegungs)Mehraufwendungen idR bereits dann vor, wenn eine Teilnahme an den Familienmahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nicht möglich ist; das Gegenteil wäre von der Behörde auf Grund eines gesetzmäßigen…
…Im konkreten Fall der Bf. würde es nur ganz wenig Eigenbuchungen geben, welche sich spielend in die Buchungen auf der Plattform integrieren lassen würden. Einen Mehraufwand beim Empfang der Gäste und bei der Abreise mit Endabrechnung könne die Bf. nicht erkennen. Es würde diesbezüglich für…
…2018, RV/7105808/2015 ausgeführt, dass bei Rückzahlung des Kredits der Mehraufwand an ausländischer Währung zwar eine Vermögensminderung darstelle, dessen ungeachtet nämlicher Mehraufwand - als nicht durch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung veranlasst -, in der privaten Vermögensphäre angesiedelt liege. Wenn im Erkenntnis des VwGH davon…
…Kosten daher nur dann, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen, und nur insoweit, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Als Fahrtkosten sind…
…Steuerpflichtige auch das Frühstück und das Abendessen außerhalb seines Haushaltes einnehmen muss. Ein allfälliger, aus der anfänglichen Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierender Mehraufwand kann in solchen Fällen durch die entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. durch die Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden (vgl. (Doralt…
…welches nicht nur von körperbehinderten Personen sondern auch von nicht körperlich beeinträchtigten Personen benützt werde. Da insofern ein Mehraufwand für die Gehbehinderung des BF nicht vorliege, seien die als zusätzliche Kosten beantragten Aufwendungen steuerlich nicht anzuerkennen. In der dagegen erhobenen Beschwerde führte der BF aus…
…Beschwerdeführer (Bf.) hat die dagegen eingebrachte Beschwerde im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Er habe im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2013 bis 2015 Aufwendungen im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zum Ansatz gebracht. Dabei seien unvermeidbare Mehraufwendungen am Beschäftigungsort in Graz berücksichtigt worden…
…anerkannt. Begründend führte es aus, dass bei der "doppelten Haushaltsführung" von mindesten zwei Haushalten auszugehen sei. Ein erhöhter Mehraufwand sei dadurch gegeben, dass am Arbeitsort ein zusätzlicher Haushalt zu führen sei. Nachdem im Jahr 2011 bereits eine Wohnung am Arbeitsort (Wien) angemietet worden sei, sei…
…wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird – ersatzlos – aufgehoben. 2. zu Recht beschlossen: Der Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung von Kosten ("vermeidbarer Mehraufwand" in Höhe von "pauschal 150,00 €") wird als unzulässig zurückgewiesen, da ein solcher nicht vorgesehen ist (gemäß § 313…
…der Einhaltung der Gebührenvorschriften ermöglichen. Auf den Beschwerden angebrachte Abbuchungs- und Einziehungserklärungen müssten von den Gerichtshöfen ans zuständige Finanzamt weitergeleitet werden und würde dies zu einem verwaltungsökonomischen Mehraufwand führen. Das Bundesfinanzgericht erachtet es aus all diesen Erwägungen nicht als geboten, einen Normprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof…