…Möglichkeit, den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben als Gewinn seines landwirtschaftlichen Betriebes anzusetzen. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 4 EStG 1988 bestimmte die LuF PauschVO 2001 in ihrem § 1, dass der Gewinn, wenn keine Buchführungspflicht besteht und Bücher nicht freiwillig geführt worden sind…
…2 LuF PauschVO 2006 der Gewinn pauschaliert ist. Auch hier darf die Anwendung der "Nettomethode" ertragsteuerlich zu keinem anderen Ergebnis als die Bruttomethode führen. Der Gewinn bei der "Nettomethode" darf kein geringerer als bei der "Bruttomethode" sein (siehe dazu - mit Berechnungsbeispiel - Wanke in Wiesner/Grabner…
…VwSlg. 4953/F). 28 Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die Umsatzsteuergutschriften gehören…
…nach § 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 nur bei der Zimmervermietung mit Frühstück im Ausmaß von höchstens 10 Betten um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb handle. Die Vermietung von bis zu 5 Ferienwohnungen ohne Verabreichung eines Frühstücks führe auch in Verbindung mit zusätzlichen Nebenleistungen nicht zur Annahme…
…Die Verordnung ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015 anzuwenden. (2) § 7 ist auf den Wechsel von der pauschalen Gewinnermittlung in Anwendung der LuF PauschVO 2006, BGBl. II Nr. 258/2005, zur pauschalen Gewinnermittlung in Anwendung dieser Verordnung entsprechend anzuwenden." 4…
…in der Verkehrsauffassung und - zumeist, sofern das Steuerrecht nicht ausdrücklich anderes vorsieht (etwa in § 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 hinsichtlich des "Urlaubs am Bauernhof") - in den gewerberechtlichen Vorschriften, zum anderen aber - jedenfalls seit der Verordnung BGBI. II Nr. 430/1997 auf Grund der jeweiligen…
…575/76, VwSlg 4953 F/1976). Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die…
…8 ff LuF PauschVO 2006 entspricht in Bezug auf die Gewinnermittlung jener nach §§ 8 ff LuF-PauschVO 2011, § 8 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 entspricht § 8 Abs. 2 LuF-PauschVO 2011. Die Ausführungen des Gerichtshofs sind daher auf § 8 Abs. 2 LuF-PauschVO 2011 zu…
…steht dies in seinem Ermessen. Dem Bf ist darüber hinaus zu der von ihm in den Raum gestellten Gesetzwidrigkeit von §§ 8 f LuF-PauschVO 2011 mit dem Verwaltungsgerichtshof zu entgegnen, dass der Bf nicht gehalten ist, die pauschalierte Form der Gewinnermittlung in Anspruch zu nehmen…
…scheiden dabei aus. Der Steuerpflichtige darf selbst entscheiden, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt. § 1 LuF PauschVO 2006 und 2011 I. Anwendung und maßgebender Einheitswert § 1. (1) Der Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen…
…Zu der betreffend 2013 und 2014 strittigen Rechtsfrage, ob allfällige Umsatzsteuergutschriften eines nach den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes ermittelnden Land- und Forstwirtes bei der Gewinnermittlung gemäß § 8 Abs 1 und 2 LuF PauschVO 2006 anzusetzen sind, hat das Bundesfinanzgericht bereits mit Erkenntnis BFG 6. 10…
…575/76, VwSlg 4953 F/1976). Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die…
… 8 Abs 2 der LuF PauschVO 2001 wurde die Teilpauschalierung als Bruttomethode ausgestaltet: Der pauschale Betriebsausgabensatz errechnet sich durch Anwendung des Durchschnittssatzes von 70% auf die Betriebseinnahmen einschließlich der Umsatzsteuer. Im Rahmen der Bruttomethode sind USt Zahlungen an das Finanzamt Betriebsausgaben und USt Erstattungen seitens…
…Der in den Bruttoeinnahmen enthaltenen Umsatzsteuer und den in Rede stehenden Vorsteuergutschriften stehen bei der Gewinnermittlung nach § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 nicht die tatsächlichen Umsatzsteuerzahllasten gegenüber, sondern das Betriebsausgabenpauschale, durch das diese Zahllasten abgedeckt sind." "Die Vorsteuergutschriften sind als Betriebseinnahmen zu erfassen…
…ist. Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006) idF BGBl. II Nr. 258/2005 kann der Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, dessen Inhaber hinsichtlich dieses Betriebes…
…ausgeführt: "Zur Begründung führen wir an, dass aufgrund einer stattgefundenen Betriebsprüfung die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter der Anwendung der Teilpauschalierung gemäß LuF-PauschVO 2006 abweichend von der Erklärungseinreichung (beantragte Vollpauschalierung für das erste Jahr) festgesetzt worden sind. In der Bescheidbegründung wird auf die…
…575/76, VwSlg 4953 F/1976)." "Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die…
Mit Telefax vom 22. 5. 2018 erklärte der steuerliche Vertreter namens seines Mandanten, dass die Beschwerden vom 29. 3. 2016 und vom 17. 7. 2017 zurückgezogen werden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Rechtsgrundlagen § 256 BAO lautet: § 256. (1) Beschwerden können bis zur Bekanntgabe (§ 97) der Entscheidung…
…575/76, VwSlg 4953 F/1976). Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die…
…575/76, VwSlg 4953 F/1976). Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die…