…62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Sonstige Bezüge, die nicht unter Abs. 1 bis 8 fallen, sind nach…
… 67 Abs. 8 lit. b EStG idF vor dem AbgÄG 2014 lautete: Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des…
…mit dem am 17. Juli 2017 ausgefertigten Bescheid die Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit € 52.329,00 festgesetzt. Dabei wurde eine Zahlung in Höhe von € 110.000,00 für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988…
…EUR 310.873,91 mit dem Tarif zu versteuern sind. [Grafik] 3. Begründung: Bis zum 28.2.2014 wurden Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 nach dem…
…sie zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu bewegen, erhalten. Daher handle es sich bei dieser Einmalzahlung um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume. Als Nachweis lege sie die Vereinbarung vom 07.06.2013 vor. Sie ersuche um Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gemäß…
… 18 Abs. 1 Z 3 EStG idf BGBl 118/2015 für den Lohnzahlungszeitraum des Jahres 2021 - so ist eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Einkommensteuerbescheides - Arbeitnehmerveranlagung 2021 - nicht zu erkennen. Der Einwand des Bf., wonach er für die Altbausanierungsaktion des Landes NÖ jene Variante der 10 Jahre…
…ist der Kalendertag der Lohnzahlungszeitraum. Ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat, muss die Beurteilung, ob ein Pendlerpauschale oder der Pendlereuro zusteht, für jeden einzelnen Kalendermonat getroffen werden. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale und den Pendlereuro nur in einzelnen Lohnzahlungszeiträumen erfüllt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache S, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 9.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 12.01.2018…
…und der Einkommensbesteuerung unterzogen. Ein Sechstel der daraus inklusive der im Dezember 2010 zugeflossenen laufenden Bezüge beträgt 34.899.94 € (= Jahressechstel im Lohnzahlungszeitraum Dezember 2010). Neben den laufenden Bezügen wurden dem Beschwerdeführer in unregelmäßigen Abständen sonstige Bezüge (zB Prämien) exklusive der Vorteile aus …
…sie in wirtschaftlich fundierter Weise, aufbauend auf dem tatsächlichen Überstundenanfall, die durchschnittlich im Lohnzahlungszeitraum unter der Voraussetzung gleich bleibender Verhältnisse zu leistenden Überstunden abgilt, wobei sich die gleich bleibenden Verhältnisse überdies auch auf die zeitliche Lagerung von "Normalüberstunden" und "qualifizierten Überstunden" (Sonntags-, Feiertags- und Nachtüberstunden…
…Ausmaß begünstigt zu besteuern seien. Als sonstige Bezüge seien im Gesetz beispielhaft freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von Betriebliche Vorsorgekassen (=BV) ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume genannt. Aufgrund der mit der Einführung des betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG, nunmehr BMSVG)…
…die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: [...] Das Budgetbegleitgesetz…
Erfolgten in einem bestimmten Lohnzahlungszeitraum tatsächlich keine Lohnzahlungen mehr, bestand auch keine Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnabgaben. In einem solchen Fall entsteht schon mangels Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, kein Abgabenanspruch im Sinne des § 4 BAO, der Grundlage…
Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Jänner 2011 hatte der Beschuldigte für den belangten Verband bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 Lohnsteuern in Höhe von € 318,49, Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 303,30 und Zuschläge zu diesen in Höhe von € 24,26 zu entrichten…
Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2011 hätte B als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der C-GmbH bis zum Ablauf des 15. August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 303,83, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 219,90 und Zuschläge zu diesen in…
Am 15. September 2011 wären für den Lohnzahlungszeitraum August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 914,25 und Dienstgeberbeiträge in Höhe von € 447,89 zu entrichten bzw. abzuführen gewesen, womit sich bei bloßer Bekanntgabe der Abgabenschulden am Fälligkeitstag und generell korrekter Vorgangsweise am Abgabenkonto…
…Königreich aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn - die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023, - die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Juli 2022 enden. c) Für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark…
17. A hat daher im Ergebnis betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis Dezember 2009 von ihm als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH, FNb, Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG an Lohnsteuer in Höhe von € 23.395,74 und an Dienstgeberbeiträgen zum…
Es muss aber - wie oben bereits ausgeführt -, bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten innerhalb eines Lohnzahlungszeitraums, nachgewiesen werden, dass überwiegend eine solche Gefahrenlage bestanden hat (VwGH 31. 3. 2011, 2008/15/0322). Gehören zum Aufgabengebiet auch administrative Tätigkeiten ohne Patientenkontakt, wie Telefondienst…
…Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern..." §…