…nachstehend beschriebenen] Bestrafungen durch den Spruchsenat vom 30. Mai 2006 und 5. Dezember 2007 seien - wie im nunmehr zu beurteilenden Fall - die Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen zugrunde gelegen. Diese beiden Bestrafungen seien aber schon getilgt. Der Verein "Y", bei dem der Beschuldigte schon seit einem Zeitpunkt…
…Abs. 2 leg.cit. unter anderem Abgabenerklärungen, wozu - bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - auch Lohnsteueranmeldungen gehören. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben also die zur Vertretung einer juristischen Person (hier: des genannten Vereines) berufenen Personen (hier: der Kassier A als Wahrnehmender) alle Pflichten zu erfüllen…
Es besteht sohin nunmehr ein Strafrahmen von € 914,23 (L 09/11) + € 950,57 (L 10/11) + € 1.307,91 (L 11/11) + € 484,98 (DB 09/11) + € 516,70 (DB 10/11) + € 874,36 (DB 11/11) =…
…1 FinStrG durch Defizite beim Lohnkonto somit nicht erfüllt werden. Diese Fälle sind daher ausschließlich nach § 33 Abs 2 lit. b FinStrG zu beurteilen, es sei denn ein Arbeitgeber wäre bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet worden (vgl. Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11. Lfg…
…Alle Teilnehmer der Reise seien entsprechend vollbeschäftigte Mitarbeiter. Für die Reise seien außerhalb des Freibeitrages Lohnsteuerbeträge bezahlt worden, was durch eine vorgelegte Lohnsteueranmeldung bescheinigt werde. Bei der Reise sei von Gesamtkosten für die Bf. von insgesamt 5.637,90 € auszugehen. In ihrem Vorlagebericht führte…
…Bereits damals konnte jedoch der Prüfer nicht konkretisieren, welche Entgelte zu dieser Lohnsteueranmeldung geführt hatten. Auch im gegenständlichen Verfahren konnte nicht geklärt werden welche „Sachbezüge“ im Jahr 2007 angefallen sein sollen. In den Jahren 2005 und 2006 wurden für die betreffende Dienstnehmerin – soweit aus den…
…Der Beschwerdeführer hat den Insolvenzverwalter mehrfach aufgefordert, die Berichtigung durchzuführen. Eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung hat jedoch seines Wissens nach bis heute nicht stattgefunden. Da der Beschwerdeführer am Fälligkeitstag 15.01.2014 nicht mehr Geschäftsführer war, hat er weder die Nichtentrichtung der Lohnsteuer 12/2013 zu…
…8" für 2013 und 2014 Lohnkonten für 2013 und für Jänner bis Juli 2014 Außerdem war eine vom Finanzamt ***5*** ausgestellte Bescheinigung vom 12.5.2017 betreffend u.a. die in den Jahren 2013 und 2014 abgegebenen und bezahlten Lohnsteueranmeldungen der Bf. beigelegt. Am 11…
…Abs 1 FinStrG durch Defizite beim Lohnkonto nicht erfüllt werden. Diese Fälle sind daher ausschließlich nach § 33 Abs 2 lit. b FinStrG zu beurteilen, es sei denn ein Arbeitgeber wäre bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet worden (vgl. Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11. Lfg…
…sollte das Vorbringen auch in die Richtung gehen, dass die eingereichten Lohnsteueranmeldungen rein auf vereinbarten Löhnen und Gehältern beruhen und die Löhne und Gehälter tatsächlich nicht mehr in der Höhe ausbezahlt worden seien, entsprechende Unterlagen zum Bankkonto der Gesellschaft und vorgenommenen Gehaltsüberweisungen vorzulegen sind. Vertreter…
…0190 ausgeführt hat, dass es einem kaufmännischen Geschäftsführer einer GmbH mit 40 Angestellten und mehr als 200 Arbeitern nicht zumutbar ist, selbst und persönlich durch Stichproben die Richtigkeit von Lohnsteueranmeldungen zu überprüfen, wenn er diese Tätigkeit einer im Unternehmen tätigen Prokuristin übertragen hat. Bei der…
…Lohnkonto nicht erfüllt werden. Diese Fälle sind daher ausschließlich nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG zu beurteilen, es sei denn ein Arbeitgeber wäre - für den vorliegenden Fall nicht zutreffend - bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet worden (vgl Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11. Lfg…
…als Abgabepflichtiger) der nunmehr namhaft gemachte Zeuge nicht nur den Betrieb des Bf. eigenverantwortlich geführt, sondern auch in die abgabenrechtlichen Verpflichtungen seines (damaligen) Arbeitgebers, insbesondere jene zur Einreichung von (verpflichtenden) Lohnsteueranmeldungen gemäß § 80 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), von Umsatzsteuervoranmeldungen gemäß § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994)…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weitergeltende Berufung des MMag. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 4.9.2013 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith Daniela Herdin-Winter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Jänner 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011, St.Nr. 04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 07. Mai 2014, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Statt gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 5.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamts Braunau Ried Schärding vom 17.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Die ***2*** GmbH fungierte als Subunternehmer insbesondere im Fassadenbereich für große Baukonzerne, wie etwa die ***X*** und die ***Y***. Um für die ***2*** GmbH derartige Großaufträge im Fassadenbereich übernehmen zu können, war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 02.07.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23.06.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: I. Der…